Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt lässt Entwaffnung von AfD-Mitgliedern prüfen
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29. März 2024, 08:40 Uhr
Werden AfD-Parteimitglieder in Sachsen-Anhalt entwaffnet? Das Landesverwaltungsamt lässt das flächendeckend prüfen. Auch die Jugendorganisation der Partei, die JA, ist davon betroffen.
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- In Sachsen-Anhalt sollen flächendeckend die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern geprüft werden.
- Ein Gericht in Thüringen hatte erst im Februar den Waffenentzug für ein AfD-Mitglied widerrufen.
- Schon im Sommer 2002 gab es erste Versuche, AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt die Waffen abzunehmen.
Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt hat Medienberichte über ein flächendeckendes Vorgehen gegen AfD-Parteimitglieder mit Waffenschein bestätigt. Per Rundverfügung seien die Waffenbehörden im Land angewiesen worden, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Mitgliedern der AfD sowie der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) zu prüfen und "gegebenenfalls" weitere Maßnahmen zu veranlassen, sagte Behördensprecherin Denise Vopel MDR SACHSEN-ANHALT am Donnerstagnachmittag. Hintergrund sei die Einstufung der AfD und der JA als rechtsextreme Organisationen durch den Landesverfassungsschutz. Eine Folge könnten demnach Entwaffnungen sein.
Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt sollen Einzelfallprüfungen vornehmen
Vorgesehen seien Einzelfallprüfungen durch die unteren Waffenbehörden. Diese sehen einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage bei der zuständigen Landesverfassungsschutzbehörde und eine Abfrage beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister vor. Zuerst hatte die Mitteldeutschen Zeitung (€) berichtet, der eigenen Angaben zufolge das Schreiben an alle lokalen Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt vorliegt.
Das Landesverwaltungsamt geht laut MZ-Bericht in dem sechsseitigen Schreiben von einer "Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus. Es müsse bezweifelt werden, dass die AfD- und JA-Mitglieder verantwortungsvoll mit Schusswaffen umgehen. Kommen die lokalen Behörden auch im Einzelfall zu dem Schluss, dass keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit vorliegt, sollen sie "Rücknahme- und Widerrufsverfahren" einleiten.
Ministerium: AfD-Mitglied muss Vorwurf widerlegen
Sachsen-Anhalts AfD hat nach eigenen Angaben gut 2.000 Mitglieder, unter ihnen sind auch Jäger und Sportschützen. Nach Einschätzung des Landesinnenministeriums obliegt es jetzt im Einzelfall jedem AfD-Mitglied, die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit zu widerlegen. Gelingt das nicht, müsse die Waffenerlaubnis entzogen werden, erklärte das Ministerium gegenüber der MZ. Die AfD kündigte der Zeitung gegenüber juristischen Widerstand an.
Der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt nannte das Vorgehen eine "politisch motivierte Maßnahme", die nicht hinnehmbar sei. Die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei dürfe kein Grund für die Einschränkung von Bürgerrechten sein: "Die AfD wird prüfen, inwieweit der Rechtsstaat noch intakt ist, und alle rechtlichen wie parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um die Rechte ihrer Mitglieder zu schützen."
In Thüringen hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Entzug einer Waffenerlaubnis für ein AfD-Mitglied im Februar widerrufen. Nach Angaben der Richter ist zwar nachweisbar, dass der AfD-Landesverband Positionen vertritt, die der Verfassung entgegenstehen. Der Entzug der Waffenerlaubnis durch die Behörden sei aber nicht ausreichend begründet.
Erste Maßnahmen in Sachsen-Anhalt bereits 2022
In Sachsen-Anhalt ist diese Entwicklung nicht ganz neu. Die Waffenbehörde der Polizeiinspektion Magdeburg hatte im Sommer 2022 fünf Widerrufsverfahren gegen Mitglieder der AfD und ihrer Jugendorganisation, der Jungen Alternative, eingeleitet. Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hatte vor rund einem Jahr aber beschlossen, eine Mitgliedschaft in der AfD reiche nicht aus, um die Waffenbesitzkarte entzogen zu bekommen. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt war allerdings erst einige Monate später vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft worden.
MDR (Mario Köhne, Daniel Salpius); dpa; zuerst veröffentlicht: 28.März 2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. März 2024 | 20:00 Uhr
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