Kauf und Leasing Kein Preislimit mehr für Dienstwagen der Landesregierung
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20. Februar 2025, 14:27 Uhr
Für Sachsen-Anhalts politisches Spitzen-Personal gibt es bei den Dienstwagen keine Preisgrenze mehr. Begründet wird das damit, dass es zuletzt Probleme gab, überhaupt noch Wagen für Minister und Staatssekretäre zu finden. Grenzen gibt es lediglich noch für gewisse Fahrzeugtypen.
- Für Dienstwagen gelten in Sachsen-Anhalt keine Preisobergrenzen mehr.
- Lediglich bestimmte Modelle sind noch vorgeschrieben.
- Auch Kombis können praktisch unbegrenzt geordert werden.
Beim Kauf und Leasing von Dienstwagen für Sachsen-Anhalts Minister und Staatssekretäre gibt es keine Preisgrenze mehr. Das bestätigte das Finanzministerium MDR SACHSEN-ANHALT. Demnach wurden geltende Obergrenzen im Jahr 2024 wegen einer "herausfordernden Lage bei der Beschaffung entsprechender Fahrzeuge" abgeschafft, wie es hieß.
Landesrechnungshof fordert Höchstgrenze zurück
Der Landesrechnungshof kritisiert diese Praxis. In einem Schreiben der Behörde an MDR SACHSEN-ANHALT heißt es: "Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel des Landes hält der Landesrechnungshof die Festlegung einer Kaufpreis-Höchstgrenze auch für personengebundene Kraftfahrzeuge von Ministern und Staatssekretären für erforderlich."
Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt aber nur Obergrenzen für Fahrzeugtypen. Minister dürfen Pkws der Oberklasse fahren. Darunter fallen laut Kraftfahrzeugbundesamt Marken wie Audi A8, Bentley, Porsche und Maserati. Staatssekretäre, ihnen gleichgestellte Sonderbeauftragte und auch der Präsident des Landesverfassungsgerichts dürfen den Angaben nach Dienstwagen der "Oberen Mittelklasse" fahren. Dazu zählten Audi Q4, BMW X1 und Alfa Romeo Tonale.
Auffällige Sonderausstattung für Landesstraßenbaubehörde
Kristin Heiß, die für die Partei "Die Linke" im Finanzausschuss des Landtages sitzt, kritisiert den Wegfall der Preisgrenzen für solche Dienstwagen. "Jeder hat Verständnis, wenn ein Minister oder ein Staatssekretär ein repräsentatives Auto fährt", sagte sie MDR SACHSEN-ANHALT. "Aber es muss eine Preisgrenze nach oben geben, das wäre angemessen."
Heiß kritisiert in diesem Zusammenhang den Präsidenten der Landesstraßenbaubehörde. Er fuhr einen Audi A6 Limousine Sport 40 TDI Quattro s-tronic mit 240 PS. Das Fahrzeug habe eine auffällig luxuriöse Sonderausstattung gehabt, die bereits dem Landesrechnungshof bei einer Prüfung aufgefallen sei.
Die Behörde teilte MDR SACHSEN-ANHALT mit, man könne sich nicht vorstellen, dass die Landesstraßenbaubehörde bei einer Wirtschaftlichkeits-Überprüfung plausible Gründe für die Sonderausstattung hätte angeben können. In dem Wagen seien unter anderem ein Bang/Olufsen-Soundsystem und ein kindersicheres Paket verbaut gewesen.
Außerdem verfügte er demnach über einen digitalen TV-Empfang. "Es ist uns nicht ersichtlich", schreibt der Landesrechnungshof, wie diese Extras "damit gerechtfertigt werden können, dass sie notwendig sein sollen, die Aufgaben der Landesstraßenbaubehörde zu erledigen."
Auch für Kombis keine Obergrenzen
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, das der Landesstraßenbaubehörde übergeordnet ist, teilte MDR SACHSEN-ANHALT mit, dass es sich bei dem vom Präsidenten der Landesstraßenbaubehörde genutzten Dienstfahrzeug nicht um ein personengebundenes Dienstfahrzeug handele. Man habe sich inzwischen aus "fachlichen Gründen" für einen Kombi entschieden.
Auffällig in diesem Zusammenhang: Der Finanzausschuss des Landtages hat auf Antrag der Regierungsparteien CDU, SPD und FDP erst vor wenigen Wochen beschlossen, dass für Kombis ebenfalls keine Preis-Obergrenzen mehr gelten. Aus Sicht von Linken-Abgeordneten, Heiß, ist dies eine Einladung, sich einen praktisch unbegrenzt teuren Kombi auszusuchen: "Dann ist es egal, ob das Auto 50.000, 80.000 oder 100.000 Euro kostet."
Das heißt, jeder, der sich mit der Kfz-Richtlinie ein bisschen auskennt, wird sagen, beim Kombi gibt es keine Obergrenzen, also besorge ich mir doch einen Kombi.
Auch der Landesrechnungshof sieht hier eine "Gefahr einer nicht angemessenen Verwaltungs-Praxis". Wörtlich schreibt die Behörde: "Aus Sicht des Landesrechnungshofs sollten auch für diese Dienst-Kfz (Kombi) Höchstgrenzen festgelegt werden." Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT werden in Sachsen-Anhalt Dienstwagen für Minister und Staatssekretäre vor allem geleast.
MDR (Stephan Schulz, André Plaul) | Erstmals veröffentlicht am 19.02.2025
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. Februar 2025 | 12:00 Uhr
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