Entwurf Neues Polizeigesetz: Kennzeichen sollen in Sachsen-Anhalt künftig automatisch überwacht werden
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15. Januar 2025, 09:44 Uhr
In Sachsen-Anhalt sollen künftig Kennzeichen von Autos automatisch erfasst und überwacht werden. Das ist ein zentraler Punkt im Entwurf für das neue Polizeigesetz, den die Landesregierung beschlossen hat. Von der Opposition kommt Kritik.
Eine automatische Kennzeichenerfassung und längerer Gewahrsam, um terroristische Straftaten zu verhindern – das sieht das neue Polizeigesetz für Sachsen-Anhalt vor. Wie ein Regierungssprecher mitteilte, hat die Landesregierung den Entwurf am Dienstag beschlossen. Nun sei der Landtag am Zug.
Ein zentraler Punkt der geplanten Änderungen ist, dass künftig Autokennzeichen auf Autobahnen und Bundesstraßen automatisch erfasst werden sollen. Mit diesem präventiven Schritt soll nach Aussage von Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) "die Anreise von gewaltbereiten, teilweise international agierenden Hooligans" verhindert werden. Voraussetzung für den Einsatz soll demnach die "begründete Annahme einer Straftat" oder die "Abwehr einer erheblichen Gefahr" sein.
Bereits zwölf Bundesländer nutzen dieses Instrument den Angaben zufolge. Sachsen-Anhalt ziehe jetzt nach. Allerdings: In einigen Bundesländern haben Gerichte die Umsetzung der Kennzeichenerkennung gekippt. Sachsen-Anhalts Landesregierung verweist darauf, dass die Daten umgehend gelöscht werden sollen.
Grüne kritisieren Pläne zur Überwachung von Kennzeichen
Kritik an der Idee kommt von den Grünen. Deren Innenexperte Sebastian Striegel sagte MDR SACHSEN-ANHALT, das Land werde durch die massenhafte anlasslose Überwachung der Bürger nicht sicherer. Konkrete Straftaten würden dadurch nicht verhindert. Über die Pläne zur Kennzeichenerfassung hatte zunächst die Mitteldeutsche Zeitung berichtet.
Neben der Kennzeichenerfassung sieht das neue Polizeigesetz auch vor, eine rechtliche Grundlage für automatisierte Datenanalysen zu schaffen, um die wachsende Datenmenge effizienter auszuwerten. Der Präventivgewahrsam bei terroristischen Gefahren soll zudem von derzeit vier auf bis zu maximal 35 Tage verlängert werden.
Besserer Opferschutz geplant
Außerdem sollen Opfer häuslicher Gewalt künftig besser geschützt werden, etwa durch Tarnidentitäten und Datenübermittlungssperren. Behörden und Opferschutzorganisationen sollen enger zusammenarbeiten.
dpa, MDR (Sabine Falk-Bartz, Jochen Müller, Kalina Bunk)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 14. Januar 2025 | 19:00 Uhr
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