Extremismus Ersten AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt wird Waffenbesitzkarte entzogen
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05. Januar 2025, 10:01 Uhr
Dürfen AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt weiterhin Waffen besitzen oder nicht? Das prüfen aktuell die zuständigen Behörden. Dabei geht es laut Innenministerium derzeit um 51 Fälle.
In Sachsen-Anhalt haben die Behörden damit begonnen, AfD-Mitgliedern zum Teil die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Wie das Innenministerium mitteilte, haben bisher fünf Parteimitglieder einen entsprechenden Bescheid erhalten. Ein weiteres habe die Erlaubnis zum Waffenbesitz aufgrund des Widerrufverfahrens freiwillig zurückgegeben. Diese Zahlen gab das Ministerium als Antwort auf eine Anfrage der Linken bekannt, über die am Freitagabend zuerst die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet hatte. Demnach werden derzeit insgesamt 51 Fälle geprüft.
Den Angaben zufolge haben landesweit 74 AfD-Mitglieder eine Waffenbesitzkarte. 49 von ihnen sind Sportschützen, 25 sind Jäger. Insgesamt verfügen sie laut Innenministerium über 330 Schusswaffen, darunter 99 Pistolen und 231 Gewehre.
Das ist eine Waffenbesitzkarte
Wer eine Waffenbesitzkarte (WBK) hat, darf eine Waffe kaufen und besitzen. Das betrifft etwa Jäger oder Sportschützen. Die Waffenbesitzkarte gibt es in rot, grün und gelb. Wer lediglich eine Waffenbesitzkarte hat, darf die Waffe allerdings nicht in der Öffentlichkeit tragen. Hierfür braucht es einen Waffenschein, der nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa nur äußerst restriktiv und mit strengen Auflagen vergeben wird.
Waffe und die dazugehörige Munition müssen getrennt voneinander transportiert werden. Dabei gilt: Die Waffe darf weder zugriffs-, noch schussbereit sein.
Verfassungsschutz: AfD ist gesichert rechtsextrem
Grund für die Prüfungen ist eine Einschätzung des Verfassungsschutzes. Er stuft den AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert rechtsextrem ein. Daher sollen die Waffenbehörden des Landes bekannte Mitglieder von AfD und JA, die Waffen besitzen, genau prüfen.
Linken-Fraktionschefin Eva von Angern begrüßt die Verfahren. "Die ersten Widerrufsbescheide sind erlassen", sagte sie der "Mitteldeutschen Zeitung". Das bedeute, dass die Behörden nach individueller Prüfung davon ausgehen, dass von diesen Leuten Gefahr für Leib und Leben ausgehe, so von Angern.
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung dieses Textes war davon die Rede, AfD-Mitgliedern werde der Waffenschein entzogen. Korrekt ist, dass es sich um die Waffenbesitzkarte handelt. Wir haben das korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen. Die Redaktion dankt den Hinweisgebern auch unter diesem Beitrag.
dpa, MDR (Kalina Bunk)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 04. Januar 2025 | 07:00 Uhr
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