Straßenausbaubeiträge Aschersleben scheitert vor Verfassungsgericht
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19. Juli 2022, 15:57 Uhr
Das Landesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Aschersleben zu den Straßenausbaubeiträgen zurückgewiesen. Die Stadt hatte einen zu geringen finanziellen Ersatz des Landes für die abgeschafften Beiträge angeprangert.
Die Stadt Aschersleben ist mit einer Klage zu den Straßenausbaubeiträgen in Sachsen-Anhalt gescheitert. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau wies eine Beschwerde der Stadt zurück. Demnach ist der sogenannte Mehrbelastungsausgleich durch das Land angemessen, entschieden die Richter. Die Regelungen zu den abgeschafften Beiträgen wurden damit bestätigt.
Die damalige schwarz-rot-grüne Koalition in Sachsen-Anhalt hatte die Straßenausbaubeiträge für die Bürger im Jahr 2020 abgeschafft. Die Kommunen bekamen zunächst einen vollständigen Ausgleich ihrer Einnahmeausfälle. Seit diesem Jahr zahlt das Land eine Pauschale in Höhe von 15 Millionen Euro, die je nach Größe der Siedlungsfläche unter den Kommunen verteilt wird.
Kommunen wollen mehr Geld
Diese Regelung hielt die Stadt Aschersleben für unzureichend. Die Stadt im Salzlandkreis hatte sich nach eigenen Angaben nicht gegen den Wegfall der Beitragspflicht für die Bürger, sondern vor allem gegen den neuen Finanzierungsmechanismus gewehrt. Sachsen-Anhalts Kommunen hatten zudem davor gewarnt, dass marode Straßen nicht mehr saniert werden könnten, wenn das Land Finanzierungslücken nicht schließe.
Sachsen-Anhalt war eines der letzten Länder, in denen die Kommunen noch einen Teil der Kosten für den Straßenausbau bei den Anwohnern eintreiben mussten. Wegen stark steigender Baupreise summierte sich der Bürgeranteil schnell auf fünfstellige Summen.
MDR (André Damm, Felix Fahnert, Hannes Leonard), dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. Juli 2022 | 15:00 Uhr
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