Vom Verfassungsschutz beobachtet Junge Alternative Sachsen-Anhalt will sich im März auflösen
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26. Februar 2025, 12:06 Uhr
In Sachsen-Anhalt und bundesweit will sich die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, im März auflösen. Die Enscheidung kommt einerseits von Seiten der AfD, die mehr Kontrolle über ihre Jugendorganisation will. Zum anderen fürchtete die JA nach eigenen Angaben möglicherweise ein Vereinsverbot. Der Verfassungsschutz beobachtet sie wegen gesichert rechtsextremer Bestrebungen.
Die Junge Alternative (JA) in Sachsen-Anhalt, die Nachwuchsorganisation der Landes-AfD, will sich im März auflösen. JA-Landesvorsitzende Christian Mertens sagte: "Hierfür müssen selbstredend die Mitglieder des Landesverbandes mehrheitlich zustimmen." Eine entsprechende Versammlung sei für Anfang März geplant.
Wie es in der Jugendarbeit der AfD in Sachsen-Anhalt danach weitergehen soll, darüber würden die Mitglieder der Jungen Alternative anschließend schriftlich informiert. Aktuell hat die Jugendorganisation nach eigenen Angaben 213 Mitglieder.
Junge Alternative: Auflösung auch wegen drohenden Vereinsverbots
Die Junge Alternative will sich nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit zum 31. März auflösen. Das hatte die Organisation bei einem Bundeskongress Anfang Februar beschlossen. Hintergrund ist ein Parteitagsbeschluss der AfD. Diese will die JA durch eine neue Organisation ersetzen, die enger an die Partei gebunden sein soll als es bei der weitgehend eigenständigen Jungen Alternative der Fall ist. Die AfD möchte so größere Kontrolle über den Nachwuchs gewinnen.
Der Bundesvorsitzende der Jungen Alternative, Johannes Gnauck, hatte den Schritt auch mit drohenden Risiko eines Vereinsverbots begründet. Denn der Verfassungsschutz beobachtet die JA als erwiesen rechtsextreme Bestrebung, wie auch den Landesverband Sachsen-Anhalt.
Warum beobachtet der Verfassungsschutz die Junge Alternative?
Der Verfassungsschutz begründet die Einschätzung der JA als "erwiesen rechtsextrem" damit, dass die Junge Alternative Hass gegen Geflüchtete schüre und Verschwörungstheorien wie die Erzählung von einem vermeintlichen Bevölkerungsaustausch verbreite. Der Verfassungsschutz sieht bei der JA "umfassende Verstöße gegen das Prinzip der Menschenwürde", vor allem völkische, fremden- und islamfeindliche sowie geschichtsrevisionistische Positionen.
Die Junge Alternative in Sachsen-Anhalt ist gegen diese Einstufung gerichtlich vorgegangen. Was die Auflösung der JA für das Gerichtsverfahren bedeuten würde, ist noch nicht klar. JA-Landesvorsitzender Mertens erklärte die Perspektive des Jugendverbandes: "Da die Klägerin als Verein nach der eventuellen Auflösung nicht mehr existent wäre, bestünde von dieser Seite aus auch kein Interesse mehr an einer Fortführung des Verfahrens." Die daraus folgenden Konsequenzen kläre die Organisation mit dem Verwaltungsgericht.
Verfassungsschutz äußert sich nicht zu möglicher weiterer Beobachtung der AfD-Jugend
Der Verfassungsschutz selbst äußerte sich nicht genauer zu Frage, ob und wie ehemalige Mitglieder der Jungen Alternative nach der Auflösung weiter beobachtet werden sollen. Er beobachte extremistische Bestrebungen unabhängig von deren Organisations- oder Rechtsformen, wie das Innenministerium mitteilte.
Allerdings gebe er gegenüber der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Auskünfte über die angewendeten Methoden zum Sammeln und Auswerten von Informationen: "Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe befürchten, dass die Gegner unserer Demokratie auf Grundlage dieser Informationen ihre Handlungen entsprechend anpassen."
dpa, MDR (Alisa Sonntag)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 26. Februar 2025 | 06:00 Uhr
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