Koalition uneinig Integrationsbeauftragte will Abschiebungen in den Iran aussetzen
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25. November 2022, 12:43 Uhr
Aufgrund der Gewalt, mit der das iranische Regime derzeit Protesten im Land begegnet, haben fast alle Bundesländer Abschiebungen in den Iran ausgesetzt. In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen generellen Abschiebestopp. Diesen fordert nun die Integrationsbeauftragte des Landes, Susi Möbbeck. Das Innenministerium steht der Forderung bislang kritisch gegenüber.
- Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragte will Abschiebungen in den Iran stoppen.
- Ein Aktionsbündnis fordert ebenfalls, die Abschiebungen auszusetzen.
- Das Innenministerium steht einem generellen Abschiebestopp kritisch gegenüber. Einzelfälle sollen jedoch geprüft werden.
Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragte, Susi Möbbeck (SPD) fordert, Abschiebungen in den Iran auszusetzen. Grund sei die prekäre Sicherheitslage in dem Land: Das iranische Regime gehe brutal und gewaltsam gegen Demonstrierende vor. "Iranerinnen und Iraner müssen sich auch in Sachsen-Anhalt vor Verfolgung und Gewalt in ihrem Heimatland verlassen können", erklärte Möbbeck in einer Pressemitteilung.
Mehr über die Landesintegrationsbeauftragte
Als Integrationsbeauftragte ist Susi Möbbeck nach Angaben des Landes Ansprechpartnerin für Migrantinnen und Migranten sowie für Ehrenamtliche, die sich für Integration engagieren. Zudem berate die SPD-Politikerin die Landesregierung, wenn es um Fragen zu Zuwanderung und Integration geht, setze sich dafür ein, die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten zu stärken und den interkulturellen Dialog zu fördern.
Möbbeck ist seit 2007 Integrationsbeauftragte von Sachsen-Anhalt und seit 2016 Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration.
Mittlerweile haben fast alle Bundesländer bis auf Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg einen Abschiebestopp in den Iran beschlossen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich dafür ausgesprochen, dass Deutschland Abschiebungen in das Land aussetzen soll. Möbbeck sagte, Sachsen-Anhalt solle diesem Vorbild folgen und "einen sofortigen Abschiebestopp in den Iran umsetzen".
Diese Bundesländer schieben derzeit nicht in den Iran ab Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen
Innenministerium sieht Abschiebestopp kritisch
Ein Bündnis, dem unter anderem Sachsen-Anhalts Flüchtlingsrat angehört, hatte am Montag eine Petition an Sachsen-Anhalts Innenministerium übergeben.
Darin forderten zum Zeitpunkt der Übergabe mehr als 1.000 Unterzeichnende, Abschiebungen in den Iran zu stoppen. Zudem solle Sachsen-Anhalt die Lebensbedingungen für Iranerinnen und Iraner verbessern und ihnen erleichtern, Angehörige über den Familiennachzug in Sicherheit zu bringen.
Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hatte sich zuvor kritisch zu einem generellen Abschiebestopp geäußert. Zieschang sagte, es gebe bisher kein Lagebild des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums, auf dessen Grundlage die Länder über einen Abschiebestopp entscheiden könnten.
Zudem hinterfragte Zieschang, weshalb das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Oktober mehr als 340 Asylanträge abgelehnt habe, obwohl man öffentlich bekunde, dass die Situation im Iran bedrohlich sei.
Sachsen-Anhalt will Einzelfälle prüfen
In Sachsen-Anhalt leben Möbbeck zufolge rund 2.200 Menschen aus dem Iran. Laut dem sogenannten Ausländerzentralregister sind mehr als 560 der Personen anerkannte Geflüchtete, etwa 80 Personen haben eine Aufenthaltserlaubnis, rund 200 eine Duldung (Stand: 30 September). Als ausreisepflichtig gelten demnach 237 Menschen.
Sachsen-Anhalt hat dem Innenministerium zufolge seit Beginn der Proteste im Iran niemanden dorthin abgeschoben. Demnach hatte sich zuletzt auch keine Person in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam befunden. Im gesamten Jahr 2022 sei eine Person in den Iran abgeschoben worden, 2021 zwei Personen. Acht weitere Menschen aus dem Iran seien in diesem Zeitraum zudem in andere EU-Länder abgeschoben worden, die laut Dublin-Abkommen für ihren Asylantrag zuständig seien.
Zieschang sagte, Betroffene könnten auch ohne ein generelles Abschiebeverbot die aktuelle Lage im Iran anführen, um eine Abschiebung zu verhindern. Dann solle geprüft werden, ob eine Abschiebung aus Sachsen-Anhalt in den Iran zu diesem Zeitpunkt möglich sei oder der Person dort Gefährdung drohe.
MDR (Maren Wilczek, Karin Roxer)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 21. November 2022 | 21:00 Uhr
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