Finanzen Hausbesitzer sollen entlastet werden: Landtag beschließt Gesetz zur Grundsteuer
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25. Oktober 2024, 10:34 Uhr
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat ein Gesetz beschlossen, das Hausbesitzer bei der Grundsteuer entlasten soll. Sie hatten zuvor gefürchtet, durch die Reform der Steuer künftig finanziell mehr belastet zu werden als Firmen. Das soll nun verhindert werden. Mit der Neuregelung bekommen die Kommunen die Möglichkeit, für einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundstücksarten zu sorgen.
Ein neues Gesetz soll in Sachsen-Anhalt verhindern, dass Hausbesitzer nach der Grundsteuerreform übermäßig belastet werden. Der Landtag hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Hebesatz betrifft. Damit soll es Kommunen ermöglicht werden, zwischen verschiedenen Grundstücksarten zu unterscheiden.
Das ist der Hebesatz
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, der für die Berechnung der Grundsteuer genutzt wird. Mit seiner Hilfe wird errechnet, wie hoch die Steuerschuld von Grundstückseigentümern ist. Der Hebesatz wird von Kommunen individuell festgelegt.
Kommunen in Sachsen-Anhalt können Hebesätze anpassen
"Die Kommunen haben nun die Möglichkeit, auf ihre jeweilige Situation zu reagieren und für einen vernünftigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundstücksarten zu sorgen", erklärte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Andreas Schmidt.
Zuvor war befürchtet worden, dass Wohnhausbesitzer künftig übermäßig belastet werden. Mit dem neuen Gesetz könne nun die "Unwucht der bundesweiten Grundsteuerreform geglättet werden", heißt es vom finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Ruland. Die unterschiedlich starken Belastungen der Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke könnten so ausgeglichen werden.
Verbände kritisieren die Neuregelung
Kritik am Gesetzentwurf kam vorab vom Städte- und Gemeindebund. Er fürchtet einen hohen Verwaltungsaufwand. Der Bund Deutscher Steuerzahler in Sachsen-Anhalt erklärte zudem, die Einführung gesplitteter Hebesätze sei "nur ein kurzfristiger Rettungsversuch einer im Grunde verkorksten Reform".
Beide Verbände hätten eine landesweite Angleichung der Steuermesszahl bevorzugt, um die Ungleichverteilung der Kosten auf Wohneigentümer zu verhindern. Die sogenannte Steuermesszahl ist der Faktor, mit dem der jeweilige Grundstückswert berechnet wird und damit später als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer mit dem Hebesatz dient.
So wird die Grundsteuer berechnet
Die Grundsteuer berechnet sich nach Angaben des Landesfinanzministeriums wie folgt:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Der Grundsteuerwert wird durch das Finanzamt festgelegt und unterscheidet sich von Grundstück zu Grundstück.
Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Wert, der nach der Grundsteuerreform 2025 auch darauf basieren soll, ob Grundstücke bewohnt sind oder gewerblich genutzt werden.
Änderung bei der Grundsteuer zum Jahreswechsel
Die neue Grundsteuer soll ab 1. Januar 2025 fällig werden. Durch die Reform müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke mit Hilfe von Eigentümerangaben neu bewertet werden. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle. Wie viel die einzelnen Eigentümer künftig zahlen müssen, hängt entscheidend von den Hebesätzen der Gemeinden ab.
dpa, MDR (Kalina Bunk) | Erstmals veröffentlicht am 24.10.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. Oktober 2024 | 07:00 Uhr
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