Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth (l) steht mit seinem Anwalt Philipp Gehrmann in einem Gerichtssaal in Aschersleben. 1 min
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Tweet nach Messer-Attacke in Wolmirstedt CDU-Politiker Gürth: Streit um Vorwurf der Volksverhetzung geht weiter

17. März 2025, 17:48 Uhr

Nach dem Freispruch des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth vom Vorwurf der Volksverhetzung wird der Fall noch nicht zu den Akten gelegt: Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat Rechtsmittel eingelegt. Das bedeutet, dass nun eine höhere Instanz den Fall begutachten oder sogar neu bewerten muss. Hintergrund der Vorwürfe ist ein Tweet des Politikers nach der Messer-Attacke in Wolmirstedt im vergangenen Jahr.

Der Rechtsstreit um den CDU-Landtagsabgeordneten und ehemaligen Landtagspräsidenten Detlef Gürth ist noch nicht zu Ende. Wie die Staatsanwaltschaft Magdeburg mitteilte, hat sie Rechtsmittel gegen den Freispruch Gürths vor dem Amtsgericht Aschersleben eingereicht.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth (l) steht mit seinem Anwalt Philipp Gehrmann in einem Gerichtssaal in Aschersleben. 2 min
Im Video: Sachsen-Anhalts Ex-Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) freigesprochen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Christopher Kissmann

Tweet nach Messer-Attacke: Afghanen als "Pack" beschimpft

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Äußerung Gürths im sozialen Netzwerk X, vormals Twitter. In dem Tweet hatte Gürth nach der Messer-Attacke eines Afghanen auf eine private Fußball-EM-Party in Wolmirstedt im Juni 2024 geschrieben: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Außerdem begrüßte der CDU-Politiker, dass der Angreifer von der Polizei erschossen wurde. Der Beitrag wurde später gelöscht.

Das Amtsgericht Aschersleben erklärte am 7. März, in diesem Tweet keinen Angriff auf die Menschenwürde zu sehen. Die Ehre der Afghanen wäre zwar verletzt, es handele sich aber nicht um eine Herabwürdigung der Menschenwürde. Wegen des Tweets hatte das Gericht im vergangenen Jahr einen Strafbefehl über 18.000 Euro gegen Gürth erlassen. Gürth legte Widerspruch ein, weshalb es zur Hauptverhandlung kam.

Landgericht oder Oberlandesgericht entscheiden

Welches Gericht den Fall nun aufnimmt, ist derzeit unklar. Möglich sind eine Berufung am Landgericht Magdeburg oder der Schritt einer sogenannten Sprungrevision zum Oberlandesgericht Naumburg. Welches dieser Rechtsmittel die Staatsanwaltschaft wählen wird, will sie noch entscheiden.

Statue der Justitia,Göttin Justitia, auf dem Schreibtisch in einer Anwaltskanzlei neben Büchern.
Die Rechtsmittel Berufung und Revision haben verschiedene Folgen. Bildrechte: IMAGO/Zoonar

Was bedeuten Berufung und Revision? Fällt ein Amtsgericht ein Urteil in der ersten Instanz, können der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen, über die dann das Landgericht verhandelt. Gegen dessen Urteil können wiederum der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision einlegen, die dann in dritter und letzter Instanz durch das Oberlandesgericht (OLG) entschieden wird.

Berufung und Revision unterscheiden sich dadurch, dass bei einer Berufung die Beweisaufnahme unter anderem durch Zeugenvernehmung wiederholt und der strafbare Sachverhalt selbst neu festgestellt wird.

Mit der Revision können hingegen nur Rechtsfehler und Verfahrensverstöße gerügt werden. Dies bedeutet, dass das OLG an die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen gebunden ist und selbst keine Beweise mehr erhebt, sondern den Fall lediglich anhand der Akten prüft. Quelle: dpa

Landtagspräsident von 2011 bis 2015

Gürth war von 2011 bis 2015 Landtagspräsident in Sachsen-Anhalt. Er trat damals von dem Amt zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft Magdeburg monatelang wegen Steuerhinterziehung gegen ihn ermittelt hatte. Das Verfahren war gegen Geld-Auflagen eingestellt worden. Allerdings stieg der politische Druck, auch ein Abwahl-Verfahren stand im Raum.

Gürth ist seit 1990 Abgeordneter des Landtags von Sachsen-Anhalt, zurzeit das dienstälteste Mitglied und damit auch Alterspräsident des Parlaments.

Drastischer Anstieg der Verfahren wegen Volksverhetzung

Insgesamt wurden demnach 2.568 Verfahren neu eingeleitet, ein Anstieg um 61 Prozent im Vergleich zu 2023. 15 Prozent der Fälle betrafen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung. 18 Prozent aller rechtsextremistischen Taten waren zudem fremdenfeindlich motiviert.

Die Zahl der Tatverdächtigen ist im Vergleich zum Vorjahr um 66,3 Prozent gestiegen, ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Strafverfolgungsbehörden diesem Kriminalitäts-Bereich zunehmend Aufmerksamkeit widmen.

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dpa, MDR (Lars Frohmüller, Marcel Knop-Schieback, Felix Fahnert, André Plaul) | Erstmals veröffentlicht am 7. März 2025.

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Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 17. März 2025 | 14:00 Uhr

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