Härtefallkommission Vom Härtefall zum Sozialarbeiter
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30. Mai 2022, 19:42 Uhr
Wenn Asylbewerber ausreisepflichtig sind, aber in Sachsen-Anhalt bleiben wollen, ist in vielen Fällen die Härtefallkommission ihre letzte Hoffnung. Sie setzt sich mit der Frage auseinander, ob Aufenthaltstitel zum Beispiel aus humanitären Gründen verlängert werden sollten. Bei Hamid Mahmoodi aus dem Iran hat das geklappt. Heute kümmert er sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung um Asylbewerber. Hier erzählt er seine Geschichte.
Hamid Mahmoodi geht auf in seiner Arbeit. In einer Erstaufnahmestelle kümmert er sich um Asylbewerber, die nach Deutschland gekommen sind. Er nimmt sie in Empfang führt PCR-Tests durch, hilft ihnen, Anträge zu stellen. Mehrere Stunden dauert das Prozedere. Bei dieser Arbeit kann der Sozialberater aus eigener Erfahrung schöpfen.
Im Mai 2016 kam der Iraner nach Deutschland. Das Ziel einer langen, abenteuerlichen Flucht.
"Mein Asylantrag wurde abgelehnt, und auch das Verwaltungsgericht schloss sich dem an", erinnert sich der 36-jährige. Dabei hatte er gehofft und gebangt, bis alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft waren. "Ich habe dann von der Härtefallkommission erfahren", erzählt der Iraner. Er habe sich an die Vorsitzende gewandt, an Monika Schwenke von der Caritas.
Beeindruckt vom Willen, sich zu integrieren
Monika Schwenke war beeindruckt vom Integrationswillen des Mannes, der damals in Burg als Schweißer arbeitete, auch von seinen Deutschkenntnissen. 2019 brachte sie den Fall in die Härtefallkommission ein. Die letzte Hoffnung für Ausländer, die eigentlich ausreisepflichtig sind, weil es keine rechtlichen Spielräume für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gibt.
Das ist die Härtefallkommission
Die Härtefallkommission gibt es in Sachsen-Anhalt seit 2005. Sie besteht aus unter anderem aus Beschäftigten des Flüchtlingsrats, der Kommunen, dem Psychosozialen Zentrum für Migranten und der Integrationsbeauftragten der Landesregierung. Vorgeschlagen werden die Mitglieder unter anderem vom Landkreistag, den Kirchen oder den vertretenen Ministerien. In der Praxis funktioniert die Arbeit der Kommission wie folgt: Will ein eigentlich ausreisepflichtiger Asylbewerber einen Antrag auf weiteren Verbleib in Sachsen-Anhalt stellen, wendet er sich an eines der Mitglieder. Das nimmt den Antrag mit in die Kommission, die darüber berät und am Ende eine Entscheidung trifft.
Ob die Person tatsächlich bleiben darf, entscheidet am Ende die Innenministerin. Grundlage ist Paragraph 23a des Aufenthaltsgesetzes.
Die Berichte der Kommission über die beratenen Anträge veröffentlicht das Innenministerium auf seiner Website.
"Bei Herrn Mahmoodi hat mich seine Lebensleistung sehr beeindruckt", blickt sie zurück. "Flucht heißt immer auch Kompetenz. Wir wissen aber auch, dass der Iran nicht eines der sichersten Länder ist für Menschen, die sich dem Christentum zuwenden. Das konnte ich als Vertreterin der katholischen Kirche sehr gut nachvollziehen."
Monika Schwenke brachte den Fall in die Kommission ein. Die erste Hürde war genommen, denn längst nicht jeder Fall schafft es bis dahin. Alles wurde auf den Prüfstand gestellt, der Lebensweg Hamid Mahmoodis nachvollzogen, seine Motivation, sein Engagement in der Kirche. Für Hamid Mahmoodi setzte sich die Zeit des Bangens, des Hoffens, des Betens fort.
Härtefallkommission gibt elf Anträgen statt
Irgendwann kam die befreiende Nachricht: Hamid Mahmoodi durfte bleiben, bekam zunächst für ein Jahr einen Aufenthaltstitel. "Gott hat mir geholfen", ist er sich sicher. Der Iraner, der in seiner Heimat IT und Bauwesen studiert hatte, ergriff die Chance, die sich ihm bot. Er wollte gern in den sozialen Bereich und arbeitet heute in der Anlaufstelle für Asylbewerber.
"Das ist genau das, was ich gern machen möchte", erzählt Hamid Mahmoodi. "Hier kann ich Menschen helfen und meine eigenen Erfahrungen einbringen".
Das ist genau das, was ich gern machen möchte. Hier kann ich Menschen helfen und meine eigenen Erfahrungen einbringen.
So wie ihm konnte die Härtefallkommission im vergangenen Jahr 18 Menschen zu einem ersten Schritt für eine Perspektive in Deutschland verhelfen. Unter ihnen sind auch zwei Familien mit fünf Kindern. Das sind 11 von 20 Fällen, die im Laufe des Jahres abgeschlossen wurden. "Ein Fall stammte sogar noch aus dem Jahr 2017", sagt Monika Schwenke. "Das zeigt, dass wir uns die Entscheidung nicht leichtmachen. Jeder Fall wird detailliert beraten."
Das letzte Wort spricht der Innenminister bzw. die Innenministerin. "Die Arbeit der Härtefallkommission ist unverzichtbar, weil das Asyl- und Ausländerrecht nicht jeden Einzelfall im Blick haben kann und es immer wieder unbillige Härten gibt", weiß Innenministerin Tamara Zieschang, die wohl wie ihre Vorgänger den meisten Ersuchen der Kommission folgen wird.
19 neue Anträge – darunter fünf Familien
Neu eingegangen sind im vergangenen Jahr 19 Anträge. Dahinter stehen 32 Menschen, darunter fünf Familien mit sechs Kindern. Eine große Rolle bei der Entscheidung spielt, wie gut die Antragsteller integriert sind, ob es Kinder gibt oder auch gesundheitliche Probleme.
Seit dem Bestehen der Härtefallkommission 2005 hat das Gremium 319 Anträge beraten. In 139 Fällen wurde dem Innenminister empfohlen, ein Bleiberecht auszusprechen. Bis auf eine Aufnahme folgten die Innenminister dem Votum des Gremiums, dem neben Vertretern von Nichtregierungsorganisationen auch solche von staatlichen Behörden angehören.
Wie Hamid Mahmoodi haben die meisten ihre Chance genutzt. Hamid macht nicht nur seine Arbeit Spaß, er schätzt auch das gute Arbeitsklima mit seinen Kolleginnen und Kollegen. Auch sein privates Glück hat er inzwischen gefunden und will in den nächsten Monaten heiraten. Wie es ihm ergangen wäre, hätte er in den Iran zurückgemusst, daran mag er nicht denken. "Zehn Jahre Gefängnis wären noch das mildeste Urteil gewesen."
MDR (Annette Schneider-Solis, Luca Deutschländer)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 30. Mai 2022 | 12:00 Uhr
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