Parteitag in Sachsen-Anhalt AfD Sachsen-Anhalt wirft Bundestagsabgeordneten Ziegler aus Landesvorstand
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03. März 2025, 05:19 Uhr
Die AfD in Sachsen-Anhalt wollte Mitglieder bestrafen, wenn sie bei Streit in der Partei vor Gericht ziehen. Dazu sollte auf dem Parteitag am Sonntag die Satzung geändert werden. Soweit kam es jedoch nicht. Der Richterbund und andere Parteien im Land kritisierten im Vorfeld das Vorhaben. AfD-Mitglied Kay-Uwe Ziegler wurde am Sonntag aus dem Landesvorstand geworfen.
- Die AfD in Sachsen-Anhalt hat auf ihrem Parteitag in Magdeburg ihre Satzung angepasst.
- Gegen den Bundestagsabgeordneten Ziegler gab es einen Abwahlantrag, der eine Mehrheit erhielt.
- Die Partei wollte zudem Strafen für Mitglieder verhängen, die parteiinternen Streit vor Gericht bringen.
In Magdeburg ist die sachsen-anhaltische AfD am Sonntag zu einem Landesparteitag zusammengekommen. Im Alten Theater stimmten die Parteimitglieder unter anderem für eine geänderte Satzung. Als Reaktion auf die Einstufung des AfD-Landesverbandes als "gesichert rechtsextremistisch" durch den Landesverfassungsschutz wurde in der Satzung die Präambel angepasst.
Darin heißt es künftig: Die Alternative für Deutschland sei eine "demokratische, freiheitliche und patriotische Volkspartei" und "wir sind die Partei des gesamten deutschen Volkes". Für die Partei gebe es "keine Bürger erster und zweiter Klasse". Wer seinen Lebensmittelpunkt in Sachsen-Anhalt habe, sich integrieren wolle, die deutsche Sprache erlernen und die deutsche Kultur verstehen wolle, der werde mit ganzer Kraft unterstützt.
Ziele für Landtagswahl formuliert
Bei der Bundestagswahl vor einer Woche holte die AfD in Sachsen-Anhalt alle Direktmandate mit den Erststimmen. Auch bei den Zweitstimmen erreichte die Partei mit 37,1 Prozent die mit Abstand meisten Stimmen. Die CDU kam auf 19,2 Prozent der Zweitstimmen.
Für die Landtagswahl im nächsten Jahr hat die AfD in Sachsen-Anhalt schon jetzt ihre Ziele formuliert. Die Mission sei, alle Direktmandate zu gewinnen, 45 Prozent zu holen und den Ministerpräsidenten zu stellen, sagte der Landesvorsitzende der AfD, Martin Reichardt, zur Eröffnung des Landesparteitages. "Sachsen-Anhalt wird der blaue Leuchtturm Deutschlands werden." Es gehe darum, die erste AfD-geführte Landesregierung in Deutschland zu stellen.
Bundestagsabgeordneter Ziegler aus Landesvorstand ausgeschlossen
Überschattet wurde der Parteitag von internen Streitigkeiten im Vorstand der Partei. Die Delegierten stimmten für einen Antrag, den Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler aus dem Landesvorstand der Partei auszuschließen. 167 votierten für den Ausschluss, 58 dagegen, 12 enthielten sich. Hintergrund ist ein juristischer Streit zwischen Ziegler und seiner Partei.
Vor dem Landgericht Magdeburg hatte Ziegler seine Direktkandidatur zur Bundestagswahl im Wahlkreis Mansfeld-Südharz durchgesetzt und gewann bei der Bundestagswahl sein Mandat mit 43,8 Prozent. Solche Verfahren vor einem öffentlichen Gericht wollte der Landesvorstand künftig innerparteilich ahnden. Eine entsprechender Satzungsänderungsantrag wurde aber vom Vorstand selbst zurückgezogen.
Abwahlantrag gegen Ziegler und Wenzel Schmidt
Neben dem Abwahlantrag gegen Ziegler gab es noch einen zweiten Antrag gegen Jan Wenzel Schmidt. Darin werden dem Generalsekretär manipulative und skrupellose Methoden vorgeworfen. Im Abwahlantrag gegen Wenzel Schmidt heißt es unter anderem, er erpresse Personen und beseitige Gegner. Antragsteller waren Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Anhalt-Bitterfeld, dem Kay-Uwe Ziegler und der im Dezember aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossene Daniel Roi angehören.
Die Abstimmung über eine Abwahl Schmidts ist jedoch überflüssig geworden. Am Wahlabend kündigte er bereits an, seinen Posten als Generalsekretär der AfD in Sachsen-Anhalt abzugeben und sich auf seine Arbeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin zu konzentrieren. Ein Nachfolger solle erst auf einem der nächsten Landesparteitage gewählt werden, wie ein Parteisprecher mitteilte. Sowohl Wenzel Schmidt als auch Ziegler waren vergangene Woche in den Bundestag gewählt worden.
AfD Sachsen-Anhalt wollte Strafen bis hin zu Parteiausschluss
Der Antrag mehrerer Vorstandsmitglieder und Kreisverbände der AfD in Sachsen-Anhalt, in dem es darum gehen sollte, Parteimitglieder zu bestrafen, die wegen interner Streitigkeiten vor Gericht ziehen, hatte schon vor dem Parteitag für Kritik gesorgt. Bevor der Antrag entschärft wurde, sollten bestimmte Verstöße als parteischädigendes Verhalten definiert werden, die bis zum Parteiausschluss führen könnten. Neben einer Klage vor Gericht wurde auch der Fraktionsaustritt oder die Kandidatur gegen die eigene Partei genannt – immer vorausgesetzt, dass vorher nicht das parteiinterne Schiedsgericht angerufen wurde.
Zur Begründung des Antrages hieß es, einige Gerichte hätten "ohne Not tief in parteiinterne Vorgänge eingegriffen". Das Parteiengesetz verpflichte dazu, bei Streitigkeiten interne Schiedsgerichte einzurichten. Daraus ergebe sich die Pflicht für Mitglieder, diese Instanzen zu nutzen. Der direkte Gang vor ein öffentliches Gericht verstoße gegen die Parteiordnung und sei eine Missachtung der parteiinternen Mechanismen.
Richterbund kritisiert Einschränkung des Rechtswegs für AfD-Mitglieder
Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt sah in dem Antrag eine "problematische Einschränkung des Rechtswegs für Parteimitglieder". Landeschef Christian Löffler sagte: "Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht, staatliche Gerichte anzurufen. Wenn staatliche Gerichte angerufen werden, dann prüfen die von Amts wegen, ob sie tatsächlich zuständig sind. Gerichte handeln per Grundgesetz objektiv und unabhängig. Die Richter sind unabhängig. Sie sind nur dem Gesetz und dem Recht unterworfen und es findet keinerlei Einflussnahme statt."
Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht, staatliche Gerichte anzurufen.
Kritik kam auch von anderen Parteien. Die Linke verwies darauf, dass parteiinterne Schiedsgerichte zwar Vorrang haben. Das bedeute aber nicht, dass das Anrufen staatlicher Gerichte grundsätzlich sanktioniert werden sollte. Von der CDU hieß es, ihre Schiedsgerichte seien "unechte Schiedsgerichte", deshalb stehe der Rechtsweg zu staatlichen Gerichten weiterhin offen. Bündnis 90/Die Grünen betonten, dass sie ihren Mitgliedern keine Beschränkung bei der Wahl des Rechtswegs auferlegen und das Anrufen staatlicher Gerichte nicht sanktionieren.
AfD-Landesvize Tillschneider verteidigt Pläne
Der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD in Sachsen-Anhalt, Hans-Thomas Tillschneider, verteidigte den Antrag auf dem Parteitag. Im Vorfeld sagte er: "Ein solcher Passus findet sich vielleicht deshalb noch nicht in anderen Parteisatzungen, weil er bislang als so selbstverständlich erachtet werden konnte, dass es keiner Erwähnung bedurfte. Weshalb sollen denn die Parteien Schiedsgerichte unterhalten, zu deren Einrichtung sie durch das Parteiengesetz verpflichtet sind, wenn man in einer Parteistreitigkeit jederzeit genauso gut ein öffentliches Gericht anrufen kann?"
[...] Parteien sind zu Staatsferne verpflichtet, weshalb auch staatliche Gerichte ihrerseits im Umgang mit Parteiinterna zumindest bislang äußerste Zurückhaltung geübt haben.
In der Bundesrepublik sei es "jahrzehntelang ein beherzigter guter Rechtsbrauch" gewesen, dass öffentliche Gerichte parteiinterne Streitigkeiten nur dann zur Entscheidung annähmen, wenn die parteiinterne Gerichtsbarkeit ihr letztinstanzliches Urteil gesprochen habe, sagte Tillschneider. "Das war gut und richtig, denn Parteien sind zu Staatsferne verpflichtet, weshalb auch staatliche Gerichte ihrerseits im Umgang mit Parteiinterna zumindest bislang äußerste Zurückhaltung geübt haben." Zudem verwies Tillschneider darauf, dass öffentliche Gerichte überlastet seien und die parteiinterne Gerichtsbarkeit auch den Zweck habe, diese zu entlasten. Auch deshalb verstehe man die Kritik des Richterbundes nicht.
dpa, MDR (Lars Frohmüller, Maren Wilczek)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 02. März 2025 | 17:00 Uhr
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