Parteitag in Sachsen-Anhalt AfD plant Strafen für parteiinternen Streit vor Gericht
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01. März 2025, 17:37 Uhr
Die AfD in Sachsen-Anhalt will Mitglieder bestrafen, wenn sie bei Streit in der Partei vor Gericht ziehen. Dazu soll auf dem Parteitag am Sonntag die Satzung geändert werden – mit Maßnahmen bis zum Parteiausschluss. Der Richterbund und andere Parteien im Land kritisieren das Vorhaben. AfD-Landesvize Tillschneider verteidigt die Pläne. Hintergrund ist eine erfolgreiche Klage eines Bundestagsabgeordneten gegen den Landesvorstand.
- Die AfD in Sachsen-Anhalt plant Strafen für Mitglieder, die parteiinternen Streit vor Gericht bringen.
- Der Richterbund und andere Parteien im Land kritisieren die Pläne.
- AfD-Landesvize verteidigt die geplanten Maßnahmen. Hintergrund ist eine erfolgreiche Klage des Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will Mitglieder bestrafen, die bei parteiinternen Streitigkeiten vor Gericht ziehen. Dazu soll auf dem Parteitag am Sonntag die Satzung geändert werden.
AfD Sachsen-Anhalt plant Strafen bis zum Parteiausschluss
Mehrere Vorstandsmitgliedern und Kreisverbände hatten einen Antrag dafür eingereicht. Darin werden bestimmte Verstöße als parteischädigendes Verhalten definiert und können bis zum Parteiausschluss führen. Neben einer Klage vor Gericht können das auch der Fraktionsaustritt oder die Kandidatur gegen die eigene Partei sein – immer vorausgesetzt, dass vorher nicht das parteiinterne Schiedsgericht angerufen wurde.
Zur Begründung des Antrages heißt es, einige Gerichte hätten "ohne Not tief in parteiinterne Vorgänge eingegriffen". Das Parteiengesetz verpflichte dazu, bei Streitigkeiten interne Schiedsgerichte einzurichten. Daraus ergebe sich die Pflicht für Mitglieder, diese Instanzen zu nutzen. Der direkte Gang vor ein öffentliches Gericht verstoße gegen die Parteiordnung und sei eine Missachtung der parteiinternen Mechanismen.
Richterbund kritisiert Einschränkung des Rechtswegs für AfD-Mitglieder
Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt sieht in dem Antrag eine "problematische Einschränkung des Rechtswegs für Parteimitglieder". Landeschef Christian Löffler sagte: "Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht, staatliche Gerichte anzurufen. Wenn staatliche Gerichte angerufen werden, dann prüfen die von Amts wegen, ob sie tatsächlich zuständig sind. Gerichte handeln per Grundgesetz objektiv und unabhängig. Die Richter sind unabhängig. Sie sind nur dem Gesetz und dem Recht unterworfen und es findet keinerlei Einflussnahme statt."
Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht, staatliche Gerichte anzurufen.
Kritik kommt auch von anderen Parteien. Die Linke verweist darauf, dass parteiinterne Schiedsgerichte zwar Vorrang haben. Das bedeute aber nicht, dass das Anrufen staatlicher Gerichte grundsätzlich sanktioniert werden sollte. Von der CDU hieß es, ihre Schiedsgerichte seien "unechte Schiedsgerichte", deshalb stehe der Rechtsweg zu staatlichen Gerichten weiterhin offen. Bündnis 90/Die Grünen betonten, dass sie ihren Mitgliedern keine Beschränkung bei der Wahl des Rechtswegs auferlegen und das Anrufen staatlicher Gerichte nicht sanktionieren.
AfD-Landesvize Tillschneider verteidigt Pläne
Der stellvertretende Landesvorsitzende der AfD in Sachsen-Anhalt, Hans-Thomas Tillschneider, verteidigte den Antrag: "Ein solcher Passus findet sich vielleicht deshalb noch nicht in anderen Parteisatzungen, weil er bislang als so selbstverständlich erachtet werden konnte, dass es keiner Erwähnung bedurfte. Weshalb sollen denn die Parteien Schiedsgerichte unterhalten, zu deren Einrichtung sie durch das Parteiengesetz verpflichtet sind, wenn man in einer Parteistreitigkeit jederzeit genauso gut ein öffentliches Gericht anrufen kann?"
[...] Parteien sind zu Staatsferne verpflichtet, weshalb auch staatliche Gerichte ihrerseits im Umgang mit Parteiinterna zumindest bislang äußerste Zurückhaltung geübt haben.
In der Bundesrepublik sei es "jahrzehntelang ein beherzigter guter Rechtsbrauch" gewesen, dass öffentliche Gerichte parteiinterne Streitigkeiten nur dann zur Entscheidung annähmen, wenn die parteiinterne Gerichtsbarkeit ihr letztinstanzliches Urteil gesprochen habe, sagte Tillschneider. "Das war gut und richtig, denn Parteien sind zu Staatsferne verpflichtet, weshalb auch staatliche Gerichte ihrerseits im Umgang mit Parteiinterna zumindest bislang äußerste Zurückhaltung geübt haben." Zudem verwies Tillschneider darauf, dass öffentliche Gerichte überlastet seien und die parteiinterne Gerichtsbarkeit auch den Zweck habe, diese zu entlasten. Auch deshalb verstehe man die Kritik des Richterbundes nicht.
Bundestagsabgeordneter klagt erfolgreich gegen Landesvorstand
Hintergrund der geplanten Änderung ist eine erfolgreiche Klage des wiedergewählten AfD-Bundestagsabgeordneten Kay Uwe Ziegler gegen den eigenen Landesvorstand. Ziegler hatte auf dem Rechtsweg durchgesetzt, dass seine Kandidatur für die Bundestagswahl rechtzeitig anerkannt wird. Der AfD-Vorstand hatte sich zunächst geweigert, die Kandidatur fristgerecht weiterzuleiten.
Nach Intervention der Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla, die mit Amtsenthebung des Vorstandes drohten, lenkte der Landesvorstand ein. Ziegler gewann schließlich mit 43,8 Prozent direkt das Mandat. Ihm droht nun aber die Abwahl als Mitglied des Landesvorstandes.
MDR (Lars Frohmüller, Maren Wilczek)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 01. März 2025 | 17:00 Uhr
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