Flatterband mit der Aufschrift Fernwärme an einer Baustelle in Düsseldorf.
Wärmepläne zeigen unter anderem, wo im Ort Fernwärme verfügbar ist. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/imagebroker

Heizungsgesetz Kommunen in Sachsen-Anhalt bringen Wärmeplanung voran

01. Februar 2024, 12:54 Uhr

Die Wärmeplanung in Sachsen-Anhalts Kommunen lief schleppend an. Nun legen immer mehr Gemeinden und Städte ihre Wärmepläne vor. Je nach Höhe der Einwohnerzahl gelten Fristen bis 2026 oder 2028.

In Sachsen-Anhalt bereiten immer mehr Kommunen die vom Bund geforderten Wärmepläne vor. Der Geschäftsführer der Landesenergieagentur, Marko Mühlstein, sagte am Mittwoch im Umweltausschuss des Landtags, man stehe mit 49 der gut 200 Städte und Gemeinden im engen Kontakt zur kommunalen Wärmeplanung.

Fördermittelstopp sorgt für Unmut

31 Kommunen hätten im vergangenen Jahr Fördermittel beim Bund beantragt, 15 seien bereits bewilligt worden. Das Interesse sei innerhalb eines halben Jahres "deutlich gestiegen", erklärte Mühlstein.

Für Unmut habe allerdings der Fördermittelstopp für die Wärmeplanung Ende des vergangenen Jahres gesorgt. Hintergrund ist das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. "Da schlägt sich auch Frust bei uns nieder", sagte Mühlstein. Der Energieagentur zufolge waren deshalb mindestens 18 interessierte Kommunen in Sachsen-Anhalt somit nicht in der Lage, die Planungen aus eigener Kraft voranzutreiben.

Frist für Wärmepläne hängt von Einwohnern ab

In Deutschland müssen alle Kommunen bis spätestens 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Städte ab 100.000 Einwohner müssen dies bereits bis 2026 tun. Das schreibt ein Gesetz der Bundesregierung vor. Im Wärmeplan sollen die Städte und Gemeinden festhalten, in welchen Ortsteilen welche Wärmeversorgung möglich ist – wo beispielsweise Fernwärme zur Verfügung steht und wo nicht.

Die Bundesregierung will, dass Heizen bis 2045 klimaneutral sein soll. Sie hatte die Kommunale Wärmeplanung 2023 mit dem Heizungsgesetz verknüpft. Mit Ausnahme von Neubaugebieten sollen die Vorgaben beim Einbau neuer Heizungen demnach erst dann greifen, wenn vor Ort ein kommunaler Wärmeplan existiert.

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MDR (Felix Fahnert)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 01. Februar 2024 | 08:00 Uhr

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