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Die Räumlichkeiten des Justizzentrums in Halle (Saale) waren Schauplatz des Tierquälerei-Prozesses (Archiv-Foto). Marc Weyrich berichtet im Audio über die Hintergründe der Anklage. Bildrechte: IMAGO / Christian Schroedter
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In einer Tierpension im Saalekreis wurden mehr als 100 verwahrloste und einige tote Tiere gefunden. Die Leterin steht nun wegen einem anderen Fall vor Gericht.

MDR SACHSEN-ANHALT Do 20.03.2025 06:30Uhr 00:36 min

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Amtsgericht Halle Tierquälerei in Hundepension: Frau aus dem Saalekreis verurteilt

20. März 2025, 15:12 Uhr

Die Leiterin einer Tierpension in Bad Lauchstädt sorgte im Dezember 2024 für Aufsehen, weil auf dem Gelände mehr als 100 verwahrloste und einige tote Tiere gefunden wurden. In einem anderen Verfahren am Amtsgericht Halle wurde die Frau jetzt veruteilt. Wegen Tierquälerei in mehreren Fällen darf sie mehrere Jahre keine Hunde halten oder mit ihnen arbeiten. Außerdem muss sie eine Geldstrafe zahlen.

Im Prozess gegen eine Hundehalterin aus dem Saalekreis hat das Amtsgericht Halle am Donnerstag das Urteil gesprochen – in Abwesenheit der Angeklagten. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT darf die Frau drei Jahre lang weder privat Hunde haben noch beruflich mit den Tieren arbeiten. Außerdem muss sie 1.600 Euro Strafe zahlen.

In der Verhandlung ging es um eine Hundepension, die die Angeklagte in Bennstedt, einer Ortschaft der Einheitsgemeinde Salzatal, betrieben hatte. Dort soll sie Tiere nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt und lückenhaft dem Tierarzt vorgestellt haben. Im Februar 2024 erließ das Amtsgericht Halle einen Strafbefehl wegen des Verdachts auf Tierquälerei. Dagegen legte sie Einspruch ein.

Weiterer Fall: 130 verwahrloste und fünf tote Tiere in Bad Lauchstädt

Die Frau war Ende vergangenen Jahres in die Schlagzeilen geraten, weil bei ihr auf einem verwilderten Grundstück in Bad Lauchstädt rund 130 verwahrloste Hunde gefunden worden waren. In diesem Fall laufen gerade noch die abschließenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Frau und ihren Lebensgefährten. Neben Tierquälerei ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen die Frau, weil sie 20.000 Euro Hundesteuer nicht bezahlt haben soll.

Verwahrloste Hunde in Bad Lauchstädt
Viele Hunde waren bei der Rettungsaktion im Dezember in keinem guten Zustand. Bildrechte: Julia Löser/Tierschutzverein Merseburg

Obwohl gegen die Angeklagte bereits ein Gewerbe-Verbot vorlag und es Hinweise von verschiedensten Stellen gab, konnte sie die Tierpension in Bad Lauchstädt weiterbetreiben. Das sorgte nach der Rettungsaktion für heftige Kritik am Veterinäramt. Wie die Staatsanwaltschaft kürzlich mitteilte, muss die Behörde aber keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Undurchsichtige Geschäfte

Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT gilt für die Beschuldigte eigentlich schon seit vor 2020 eine sogenannte Gewerbeuntersagung. Demnach ist es ihr bereits auf Lebenszeit verboten, mit Hunden zu arbeiten.

Als Inhaber des Coaching-Unternehmens, das den Namen der Frau trägt, ist laut Impressum der Internetseite ein Mann benannt. Er soll nach MDR-Informationen der Lebensgefährte der Beschuldigten sein. Möglicherweise war das Unternehmen über ihn angemeldet, um die Gewerbeuntersagung zu umgehen. Gegen den Mann wird ebenfalls ermittelt.

Überblick zum Fall der verwahrlosten Hunde in Bad Lauchstädt

MDR (Marc Weyrich, Marius Rudolph, Anne Gehn-Zeller, Cornelia Müller, Marcel Knop-Schieback)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. März 2025 | 11:30 Uhr

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