Ermittlungen abgeschlossen Strafbefehl nach tödlichem Unfall auf der A9
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31. Januar 2025, 15:00 Uhr
Acht Monate nach dem Tod eines Pannenhelfers auf der A9 bei Dessau gibt es einen Strafbefehl gegen den mutmaßlichen Verursacher. Die Staatsanwaltschaft geht von Fahrlässigkeit aus und verlangt eine Bewährungsstrafe für den Lkw-Fahrer. Über eine Anklage muss das Amtsgericht Bitterfeld noch entscheiden. Laut Polizei stand der Fahrer nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sondern war abgelenkt.
Acht Monate nach einem schweren Unfall mit einem Toten auf der A9 bei Dessau sind die Ermittlungen abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde gegen den mutmaßlichen Unfallverursacher, einen Lkw-Fahrer, ein Strafbefehl erlassen.
Staatsanwalt Frank Pieper geht davon aus, dass der Fahrer fahrlässig gehandelt hat. Deshalb soll die beantragte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Fall liege aber noch beim Amtsgericht Bitterfeld, so Pieper weiter. Dort müsse noch über eine Anklage entschieden werden.
Pannenhelfer stirbt bei dem Unfall auf der A9
Mitte Mai 2024 hatten Polizisten auf der A9 einen Unfall aufgenommen. Ein Abschleppwagen wurde gerufen, dann raste ein Sattelzug in die Unfallstelle. Der Pannenhelfer kam ums Leben, eine 26-jährige Polizistin wurde verletzt.
Der polnische Fahrer des Sattelzuges stand nach Polizeiangaben nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, er sei abgelenkt gewesen.
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MDR (André Damm, Moritz Arand)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 31. Januar 2025 | 06:30 Uhr