Landgericht Dessau Fake-Hilferuf per Luftballon: Angeklagter mangels Indizien freigesprochen
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28. Juni 2024, 15:39 Uhr
Im Prozess um einen vorgetäuschten Hilferuf per Luftballon ist der Angeklagte am Landgericht Dessau freigesprochen worden. Ein Schriftsachverständiger hatte die Handschrift zwar dem 62-Järhigen zugeordnet, dem Gericht fehlten jedoch weitere Indizien. Der Vorfall hatte einen SEK-Einsatz ausgelöst.
Am Landgericht Dessau-Roßlau ist nach einem mutmaßlich vorgetäuschten Hilferuf mit einem Luftballon der Angeklagte freigesprochen worden. Wie das Gericht mitteilte, wurde aus Mangel an Beweisen keine Strafe gegen den 62-Jährigen verhängt.
Sachverständiger hatte Schriftbild erkannt
Zwar hatte ein Schriftsachverständiger des Landeskriminalamts ausgesagt, dass der Mann den ominösen Zettel mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst verfasst hatte, das genügte der Kammer aber demnach nicht. Laut Gerichtssprecher Straube fehlten zudem weitere belastende Indizien.
Luftballon mit Zettel löste SEK-Einsatz aus
Der Dessauer war verdächtigt worden, im Sommer 2020 einen Zettel an einen Luftballon gehangen zu haben mit der Nachricht, er werde von seinem Nachbarn im Keller gefangen gehalten. Der rote Luftballon war in Tschechien gelandet und hatte einen großen SEK-Einsatz in Dessau ausgelöst.
Der vermeintliche Hilferuf stellte sich aber als falsch heraus. In erster Instanz war der 62-Jährige noch zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden.
MDR (Martin Krause, Marvin Kalies, Daniel Salpius)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 28. Juni 2024 | 14:00 Uhr