Dessau-Roßlau Urteil rechtskräftig: Vier Jahre und zehn Monate Haft für Vergewaltiger
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03. April 2025, 15:31 Uhr
Nach einer Vergewaltigung und einer versuchten Vergewaltigung in Dessau-Roßlau muss der Täter ins Gefängnis. Das hat das Landgericht am Donnerstag entschieden – und der Bundesgerichtshof bestätigt. Der Mann aus Gröbzig muss für vier Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Der Täter hatte vor Gericht gestanden.
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Das Landgericht Dessau-Roßlau hat einen Gewalttäter nach mehreren Übergriffen auf Frauen im April 2024 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Informationen von MDR SACHSEN-ANHALT muss der 39-Jährige für vier Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und neun Monate gefordert, die Verteidigung hatte sich für eine Haftstrafe zwischen vier und viereinhalb Jahren ausgesprochen.
Gegen die Entscheidung des Gerichts ging die Staatsanwaltschaft in Revision. Diese wurde vom Bundesgerichtshof im April 2025 zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Täter nicht vorbestraft
Der nicht vorbestrafte Verurteilte aus Gröbzig, das zur Stadt Südliches Anhalt (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) gehört, hatte die Taten vor Gericht gestanden. Dabei handelt es sich um einen besonders schweren sexuellen Übergriff, gefährliche Körperverletzung und versuchte sexuelle Nötigung. Der Mann bleibt nun in Haft.
Schmerzensgeld für Opfer
Der 39-Jährige hatte im vergangenen Oktober einer 64 Jahre alten Frau in Dessau zunächst angeboten, ihren Einkauf nach Hause zu tragen, und das Opfer in der Wohnung dann vergewaltigt. Die 64-Jährige bekommt von ihrem Peiniger laut Urteil nun 5.000 Euro Schmerzensgeld.
Bereits zwei Monate zuvor hatte der Mann etwas Ähnliches mit einer 23-Jährigen versucht. Er war ihr nach dem Einkauf gefolgt und hatte versucht, sie im Hausflur zu überwältigen. Die Frau konnte sich aber wehren und schlug den Mann in die Flucht.
MDR (Martin Krause, Christoph Dziedo, Mario Köhne)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 03. April 2025 | 15:00 Uhr