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In Sachsen-Anhalt müssen mehr als 52 Millionen Euro an Corona-Hilfen zurückgezahlt werden. Mehr dazu im Audio. (Symbolbild) Bildrechte: imago images/Sven Simon
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MDR SACHSEN-ANHALT Mi 02.10.2024 09:41Uhr 00:31 min

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Wirtschaft Klagen gegen Rückzahlung von Corona-Hilfen häufig ohne Erfolg

16. Oktober 2024, 16:38 Uhr

In Sachsen-Anhalt sind mehr als 1,1 Milliarden Euro an Corona-Hilfen ausgezahlt worden, um Unternehmen und Selbstständige zu unterstützen. Wo das Geld nicht in voller Höhe benötigt wurde, muss es nun zurückgezahlt werden. Betroffene Unternehmen und Selbstständige klagen zum Teil gegen die Rückzahlung – oftmals aber ohne Erfolg.

In Sachsen-Anhalt fordert die Investitionsbank Corona-Hilfen in Höhe von mehr als 52 Millionen Euro zurück; teilweise gab es schon freiwillige Rückzahlungen. Wie die Investitionsbank auf Anfrage mitteilte, wurden in mehr als 8.100 Fällen Rückforderungen gestellt, in rund 2.700 Fällen habe es freiwillige Rückzahlungen gegeben. Das entspricht rund 14 Prozent der Bewilligungen.

Finanzielle Unterstützung bei gesunkenen Umsätzen

Zwischen Juni 2020 und Juni 2022 erhielten Unternehmen und Selbstständige vom Bund Corona-Wirtschaftshilfen. Damit sollten Umsatzrückgänge, die durch Corona verursacht wurden, abgefangen werden. Insgesamt wurden den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt 75.000 Anträge genehmigt. Es flossen Fördermittel in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Bis Ende September mussten die unterstützten Unternehmen und Selbstständigen mit einer Schlussabrechnung nachweisen, wie sich ihre Umsätze tatsächlich entwickelt hatten.

Warum müssen Corona-Hilfen zurückgezahlt werden? Betroffene Unternehmen und Selbstständige konnten bei der Antragstellung nur abschätzen, wie stark ihr Umsatz durch Corona zurückgehen würde. Im Nachgang wird geprüft, ob Unternehmen und Selbstständige die Wirtschaftshilfen zurecht und in voller Höhe benötigt haben. Zu viel erhaltenes Geld muss zurückgezahlt werden. Ergibt die Prüfung allerdings, dass es zu wenig Geld für Unternehmen und Selbstständige gab, werden auch jetzt noch Nachzahlungen gewährt.

Auch Subventionsbetrug wird geprüft

Die Investitionsbank prüft nach eigenen Angaben zudem stichprobenartig, ob die beantragten Corona-Soforthilfen auch für den angegebenen Zweck eingesetzt wurden. In zahlreichen Fällen sei es zu mutmaßlichem Subventionsbetrug gekommen. Allein die Investitionsbank hat nach eigenen Angaben rund 1.000 Fälle zur Anzeige gebracht. Insgesamt sind der Investitionsbank etwa 1.900 Ermittlungsverfahren bekannt. 

Corona-Hilfen als Grund für gestiegene Zahl von Insolvenzen

Laut Insolvenzforscher Steffen Müller vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle haben sich die Corona-Hilfen auch auf die Entwicklung der Insolvenzen im Land ausgewirkt. Er führt die aktuell erhöhte Zahl an Insolvenzen auf einen "Rückstau" aus der Corona-Pandemie zurück. Man habe damals viele Unternehmen mit den Staatshilfen gerettet. "Das waren zum Teil sehr schwache Unternehmen, die jetzt aus dem Markt ausscheiden müssen", so Müller.

Klagen gegen geforderte Rückzahlungen

Gegen die Rückforderungen der Corona-Hilfen haben betroffene Unternehmer und Selbstständige zum Teil Klage eingereicht. Wie ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, laufen an den Verwaltungsgerichten derzeit 170 Klageverfahren. Laut Investitionsbank wurden zudem rund 180 Verfahren bereits abgeschlossen. 90 Prozent der abgeschlossenen Verfahren seien zugunsten der Investitionsbank ausgegangen. Die übrigen Fälle wurden demnach anderweitig beendet, etwa mit einem Vergleich.

dpa, MDR (Corinna Thamm, Kalina Bunk) | erstmals veröffentlicht am 02.10.2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 02. Oktober 2024 | 09:00 Uhr

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