Teilhabe für Menschen mit Behinderung Viele Orte in Sachsen-Anhalt sind nicht barrierefrei
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08. Februar 2023, 18:34 Uhr
Damit Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, müssen physische und digitale Barrieren abgebaut werden. In Sachsen-Anhalt sind viele Orte jedoch nicht barrierefrei. Diese Datenanalyse zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung zeigt, wie groß das Defizit bei der Inklusion ist.
- Ende 2021 sind nur knapp 30 Prozent der Bahnhöfe Sachsen-Anhalts weitgehend barrierefrei.
- Die Behindertenbeauftragte der Stadt Magdeburg schätzt die Situation in der Landeshauptstadt als besonders kritisch ein.
- Webseiten von Behörden und anderen öffentlichen Stellen Sachsen-Anhalts sind nur zu 34 Prozent barrierefrei.
Aktuell leben acht Prozent der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt mit einer Schwerbehinderung. Das sind 174.000 Menschen. Der Mikrozensus 2019 zeigt, dass die Gesamtzahl, zuzüglich der Menschen mit einem leichteren Grad der Behinderung, um fast 50 Prozent höher ist. Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember soll auf deren Bedürfnisse, Interessen und Rechte aufmerksam machen.
Menschen mit Behinderung – was heißt das?
Menschen mit Behinderung werden in ihrem Alltagsleben und bei der gleichberechtigten Teilhabe von eigenen Beeinträchtigungen und Barrieren in der Umwelt behindert.
Menschen mit Beeinträchtigung haben dagegen nach subjektiver Selbsteinschätzung keine oder nur geringe Alltagseinschränkungen.
Eine Schwerbehinderung wird von einem zuständigen Amt festgestellt. Damit einher geht die Vergabe eines Grades der Behinderung, der die Schwere der Behinderung angibt. Liegt der Grad der Behinderung bei mindestens 50, hat die Person eine anerkannte Schwerbehinderung.
Der aktuelle Teilhabebericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigt, dass sich Menschen mit Behinderungen oft weniger als Teil der Gesellschaft fühlen als Menschen ohne Behinderung. Das liegt unter anderem daran, dass sie in ihrem Alltag Barrieren ausgesetzt sind, die Menschen ohne Behinderung häufig nicht wahrnehmen. Das Inklusionsbarometer der Aktion Mensch zeigt, dass bei Barrierefreiheit unter anderem physische Barrieren und digitale Informationszugänglichkeit eine Rolle spielen.
Barrierefreiheit
Ein Ort gilt als barrierefrei, wenn er von Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen nutzbar ist. Barrieren können dabei räumlich und kommunikativ bestehen. Damit Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen und gesellschaftliche Teilhabe erfahren können, müssen Barrieren gerade im öffentlichen Raum abgebaut werden.
Der Abbau von Barrieren kommt nicht nur Menschen mit Behinderung zugute. Auch Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Migrationshintergrund, Senioren, Menschen mit Erkrankung oder vorübergehenden physischen Verletzungen begegnen Barrieren in ihrem Alltag.
Nur knapp 30 Prozent der Bahnhöfe weitreichend barrierefrei
Ende 2021 waren in Sachsen-Anhalt erst 82,4 Prozent der Bahnhöfe stufenfrei, also ohne Treppensteigen, zu erreichen. Der öffentliche Personennahverkehr ist allerdings bereits seit Anfang 2022 per Personenbeförderungsgesetz zur Barrierefreiheit verpflichtet. Das zeigen Daten des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.
Nur 29,4 Prozent sind als weitreichend barrierefrei eingestuft. Die Kriterien für weitreichende Barrierefreiheit an Bahnhöfen sind umfangreicher und beziehen neben Stufenfreiheit auch Barrieren für Menschen mit Sinnesbehinderung ein. Beispielsweise versteht nur die Hälfte der Menschen in Deutschland die Durchsagen im öffentlichen Nahverkehr gut, was unter anderem Menschen mit Sehbehinderung einschränkt. Bei der Einstufung als weitreichend barrierefrei werden unter anderem zusätzlich folgende Kriterien beachtet:
- niveaugleiche Fahrzeugeinstiege
- akustische Lautsprecherdurchsagen
- Blindenleitstreifen auf den Bahnsteigen
- Wegeleitung durch den Bahnhof
- kontrastreiche Markierungen von Treppenstufen und Beschilderungen
Die meisten Barrieren bestehen in Magdeburg
In den Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheidet sich die Barrierefreiheit stark voneinander. In Halle sind laut Ministerium für Infrastruktur und Digitales alle Bahnhöfe der Stadt stufenfrei erreichbar. In Magdeburg können Menschen mit Gehbeeinträchtigung nur 53,9 Prozent der Bahnhöfe barrierefrei nutzen. Während in Halle 78,6 Prozent der Bahnhöfe beispielsweise auch für Menschen mit Sinnesbehinderungen barrierefrei nutzbar sind, trifft man in Magdeburg landesweit auf die meisten Barrieren an Bahnhöfen. Hier sind nur 7,7 Prozent der Bahnhöfe weitreichend barrierefrei.
In weiteren fünf Landkreisen besteht sehr wenig weitreichende Barrierefreiheit an Bahnhöfen. Den Status erreichen in diesen Kreisen weniger als ein Fünftel der Bahnhöfe. Gerade in der Altmark und Mansfeld-Südharz begegnen vor allem Menschen mit Sinnesbehinderungen Barrieren an Bahnhöfen. Einzig in Dessau-Roßlau (57,1 Prozent) und Halle (78,6 Prozent) sind mehr als die Hälfte der Bahnhöfe weitreichend barrierefrei.
Im Saalekreis (30,6 Prozent) und im Landkreis Börde (28,6 Prozent) sind knapp ein Drittel der Bahnhöfe nur über Treppen erreichbar, was die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe unmöglich macht. In Magdeburg ist knapp die Hälfte der Bahnhöfe nicht barrierefrei.
Alltag in Magdeburg eine Herausforderung
Die Behindertenbeauftragte der Stadt Magdeburg, Tanja Pasewald, schätzt das Problem fehlender Barrierefreiheit in der Landeshauptstadt als sehr akut ein. Gerade am Hauptbahnhof seien Chancen vertan worden. Es gibt zwar Aufzüge für Menschen mit Gehbehinderung, allerdings nicht im neu gebauten Abschnitt des Tunnels.
Hier wurde eine Chance zur wirklichen Barrierefreiheit des Hauptbahnhofes vertan
An den weiteren Bahnhöfen der Stadt bestehe noch gravierenderes Entwicklungspotenzial hinsichtlich der weitreichenden Barriere- und Stufenfreiheit. Viele Bahnhöfe sind nur über Treppen erreichbar.
Betrachtet man darüber hinaus den öffentlichen Raum in Magdeburg, spricht Pasewald von enormem Handlungsbedarf. Die aktuelle Situation beschreibt sie nicht nur als hinderlich, sondern sogar gefährlich. So seien Blindenleitsysteme oft irreführend oder Bordsteinabsenkungen, auf die beispielsweise Menschen mit Rollstühlen angewiesen sind, zugeparkt oder nicht vorhanden.
Für Menschen mit Einschränkungen stellt der Weg durch die Stadt stellenweise nicht nur ein Hindernis, sondern sogar eine Gefahr dar.
Webseiten öffentlicher Stellen nur zu 34 Prozent barrierefrei
Auch Behörden und andere öffentliche Stellen sind seit 2019 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Als öffentliche Stellen gelten dabei Träger der öffentlichen Verwaltung und Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Die Überwachungsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit prüft jährlich stichprobenhaft, ob die öffentlichen Stellen in Sachsen-Anhalt ihrer Pflicht nachkommen.
Die erste Überwachung fand in den Jahren 2020 und 2021 statt. Dabei wurde für jede geprüfte Webseite ein Grad der Barrierefreiheit errechnet. Dieser gibt an, wie viele der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für Barrierefreiheit bei der Prüfung einer Webseite erfüllt wurden. Zu den Kriterien gehören beispielsweise die Untertitelung von Videos und Audio-Dateien, Kontrastverhältnisse, die Bedienbarkeit ohne Maus und Alternativtexte für Bilder, die die Maschinenlesbarkeit einer Webseite ermöglichen.
58 Webseiten wurden im vereinfachten Verfahren, also nur anhand einer Auswahl der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für Barrierefreiheit, geprüft. Der durchschnittliche Grad der Barrierefreiheit lag dabei bei 34,2 Prozent. Im Vergleich dazu lag der bundesweite Durchschnitt bei 62,3 Prozent. Zusätzlich wurden in Sachsen-Anhalt drei Webseiten tiefergehend, also anhand aller gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, geprüft. Diese eingehend überwachten Webseiten erfüllten die Kriterien im Durchschnitt zu 48,4 Prozent.
Webseiten der kreisfreien Städte und Landkreise am wenigsten barrierefrei
Bei den vereinfacht geprüften Webseiten erreichten die Seiten des Bundeslands mit 39,9 Prozent den durchschnittlich höchsten Grad der Barrierefreiheit. Am schlechtesten schnitten die Webseiten der kreisfreien Städte und Landkreise ab (25,6 Prozent).
Auf den Webseiten zum Thema Verkehr besteht durchschnittlich die Hälfte aller Kriterien die Prüfung auf Barrierefreiheit. Den niedrigsten Grad der Barrierefreiheit erreichen im Durchschnitt Webseiten mit den Themen Umweltschutz (26,9 Prozent) und Beschäftigung und Steuern (18,4 Prozent).
Erklärung zur Barrierefreiheit in keinem einzigen Fall vollständig
Zusätzlich hat die Überwachungsstelle geprüft, ob auf den Webseiten die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit vorliegt. In der Erklärung müssen öffentliche Stellen darüber informieren, wie barrierefrei die eigene Webseite ist, und Kontaktmöglichkeiten für Beschwerdefälle bereitstellen.
In ihrem Bericht gibt die Überwachungsstelle an, dass nur 17,2 Prozent der vereinfacht überwachten Webseiten eine Erklärung der Barrierefreiheit veröffentlicht haben. Keine einzige davon war vollständig. Auch auf den drei eingehend überwachten Webseiten war keine Erklärung zu finden.
Keine Möglichkeit der Sanktionierung
Die Überwachungsstelle sieht die gesetzlichen Anforderungen von öffentlichen Stellen in Sachsen-Anhalt unzulänglich beachtet. Eine Möglichkeit, Verstöße zu sanktionieren, gebe es jedoch nicht, sagt Kathrin Wille, die Ansprechpartnerin der Überwachungsstelle.
Dafür erhalten die zuständigen Stellen nach der Prüfung einer Website einen Bericht von der Überwachungsstelle. Darin werden Fehler festgehalten und Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen man mehr Barrierefreiheit schaffen könnte. Ob die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, liegt jedoch am Ende bei den öffentlichen Stellen selbst. Denn eine Wiederholungsprüfung im Folgejahr ist nur für zehn Prozent der Webseiten vorgesehen. Mehr schaffe die Überwachungsstelle einfach nicht, so Kathrin Wille.
Auch in vielen anderen Bereichen hohe Barrieren
Jürgen Hildebrand, Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Sachsen-Anhalt, betont, dass Barrierefreiheit nicht nur den ÖPNV und Webseiten betrifft. Zu der langen Liste an Arten von Diskriminierung gehöre unter anderem die Zugänglichkeit von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. "Gesetzliche Vorschriften, die zu einer Verbesserung führen könnten, gibt es im Gegensatz zum ÖPNV auf diesem Gebiet leider nicht", so Hildebrand. Begriffe wie stufenfrei, behindertenfreundlich oder seniorengerecht seien bestenfalls eine Vorstufe zur tatsächlichen Barrierefreiheit.
MDR (Julia Bartsch, Katharina Forstmair) | erstmals veröffentlicht am 3.12.2022
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 03. Dezember 2022 | 10:00 Uhr
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