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Versammlungen müssen 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe angemeldet werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Behörden sie genehmigen müssen, erklärt der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth von der Universität Halle.
MDR FERNSEHEN Mi 07.02.2024 14:21Uhr 01:16 min
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