In Mitteldeutschland Honoraruntergrenzen für Künstler nicht einheitlich
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25. Juli 2024, 15:45 Uhr
Kulturschaffende sollen künftig besser von ihrer Arbeit leben können. Dazu sollen auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Honoraruntergrenzen eingeführt werden. Doch nicht alle mitteldeutschen Länder orientieren sich bei der Bezahlung von Künstlerinnen, Autoren oder Musikerinnen an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz.
Damit Kulturschaffende in Zukunft besser von ihrer Arbeit leben können, hatte sich die Kultusministerkonferenz bereits 2022 auf Vorgaben für Honoraruntergrenzen geeinigt und eine entsprechende Empfehlung herausgegeben. Dabei wurden Bereiche festgelegt, in denen künftig Mindesthonorare gezahlt werden sollen – etwa für Autoren, Fotografen oder Musikerinnen – sofern ihr Projekt von einem Bundesland gefördert wird. Nach Recherchen von MDR KULTUR hat in Mitteldeutschland jedoch bislang nur Thüringen beschlossen, die Empfehlung als Grundlage zu nutzen.
Thüringen will länderübergreifende Mindesthonorare
Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff sagte, Honoraruntergrenzen seien eine Art Mindestlohn für öffentliche Aufträge an Künstlerinnen und Künstler. Konkrete Angaben zur Höhe der Mindesthonorare gibt es bislang nicht. "Künstlerinnen und Künstler, die freiberuflich sind, müssen von ihrer Arbeit leben können, und dazu sind Honoraruntergrenzen ein wichtiges Instrument", so Hoff.
Der Kulturminister forderte eine länderübergreifende Honoraruntergrenze. Davon sollten einzelne Länder nur abweichen dürfen, indem sie höhere Honorare böten. Die Staatskanzlei in Magdeburg erklärte auf Anfrage, sich künftig ebenfalls an der Empfehlung der Kultusministerkonferenz orientieren zu wollen.
Das sächsische Kulturministerium teilte MDR KULTUR dagegen mit, aktuell eigene Vorgaben für Mindesthonorare zu entwickeln. Eine Kommission erarbeite eine Empfehlung für die angemessene Vergütung sächsischer Künstlerinnen und Künstler. Diese solle im Herbst vorgelegt werden.
Künstlerinnen und Künstler, die freiberuflich sind, müssen von ihrer Arbeit leben können.
Nordrhein-Westfalen führt Honoraruntergrenze ab August ein
Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz bündelt sowohl künstlerische Tätigkeitsarten – unter anderem Autor, Schauspieler oder Sänger – als auch Formate, etwa Lesungen, Ausstellungen oder Vorstellungen. Die Länder sind aufgefordert, diese einheitliche Grundstruktur mit Zahlen zu füllen. Ziel ist es, die prekären Einkommensverhältnisse vieler freischaffender Künstlerinnen und Künstler zu verbessern.
Als erstes Flächenland führt Nordrhein-Westfalen eine Honoraruntergrenze im gesamten Kulturbereich ein. Die Landesregierung hatte Mitte Juli angekündigt, die Mindesvergütungen ab dem 1. August schrittweise umzusetzten. Zunächst gelten die Untergrenzen nur für zwei allein vom Land geförderte kulturelle Bildungsprogramme. Ab 2026 sollen die Mindestsätze dann in allen künstlerischen Projekten gezahlt werden, die das Land finanziert.
Quelle: MDR KULTUR (Anne Sailer), kna
Dieses Thema im Programm: MDR KULTUR - Das Radio | Kulturnachrichten Kompakt | 25. Juli 2024 | 10:30 Uhr