Ein Mann hat eine BahnCard 25 in der Brieftasche.
Für die Bahncard gilt nun eine kürzere Kündigungsfrist. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Abonnement Deutsche Bahn verkürzt Kündigungsfrist der Bahncard

31. Juli 2024, 10:56 Uhr

Eine Abmahnung der Deutschen Bahn durch die Verbraucherzentrale Thüringen wegen unzulässiger Kündigungsfristen hatte vergangenes Jahr für Aufmerksamkeit gesorgt. Jetzt hat die Verbraucherzentrale im Fall einen Teilerfolg erzielt: Die Bahncard ist jetzt vier statt sechs Wochen vor Ablauf des Abonnements kündbar. Bei Nicht-Kündigung verlängert sie sich aber immer noch um ein ganzes Jahr.

Die Deutsche Bahn hat ihre Kündigungsfristen für Bahncard-Kunden auf Druck der Verbraucherzentrale Thüringen verkürzt. Das Verkehrsunternehmen habe seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bahncard-Abonnements nach einer Klage aus Thüringen bereits im Juni freiwillig geändert, teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag mit.

Bisher hatten Bahncard-Kunden sechs Wochen vor Ablauf ihres Bahncard-Jahresabos kündigen müssen, damit sich die Rabattkarte für Zugreisen nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Jetzt können Kunden laut Verbraucherzentrale die Karte die Karte bis vier Wochen vor Ablauf des Abonnements kündigen.

Verbraucherzentrale: Monatliche Kündigungsmöglichkeit wäre noch besser

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Bahncard-Abo aber immer noch um ein weiteres Jahr, wenn Kundinnen und Kunden nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Laufzeitende kündigen.

Nach einer gesetzlichen Regelung von 2022 sei es jedoch unzulässig, dass sich Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur um ganze Jahre verlängerten, so die Verbraucherzentrale. Die Gesetzgebung verlange nach der Mindestlaufzeit die Möglichkeit, monatlich zu kündigen. Die Verkürzung der Kündigungsfristen von sechs auf vier Wochen sei aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Verbraucherschützer klagen weiter für Rechtssicherheit

Trotz des freiwilligen Einlenkens der Bahn haben die Verbraucherschützer die Klage nicht zurückgezogen. Ein rechtskräftiges Urteil könne für eindeutige und langfristige Rechtssicherheit sorgen, teilte die Verbraucherzentrale mit. Sie wollen erreichen, dass sich die Vertragslaufzeit des Bahncard-Abonnements nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängern darf, wenn Kundinnen und Kunden nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Laufzeitende kündigen.

Verhandelt werden soll nach bereits zwei Terminverschiebungen im November vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main – dem Sitz der DB Fernverkehr, der die Bahncard herausgibt. 

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass die Bahncard jeden Monat kündbar ist. Das ist falsch. Die Bahncard ist nun statt sechs bis vier Wochen vor Ende des Vertrages kündbar. Die Laufzeit von einem Jahr bleibt bestehen. Wir haben den Artikel an den entsprechenden Stellen korrigiert.

MDR/epd (jst)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 18. Juli 2024 | 19:00 Uhr

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