Der Redakteur | 06.03.2023 Wann wird der Heizkostenzuschuss II ausgezahlt?
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07. März 2023, 10:43 Uhr
Es gibt den Heizkostenzuschuss II für BAföG-Empfänger, für Fachschüler und für Wohngeldberechtigte. Doch noch hat das Geld nicht jeden erreicht. Und die Einmalzahlung für Studenten steht auch seit Monaten aus. Woran liegt das und gibt es Zahlungstermine? Redakteur Thomas Becker hat Antworten.
- Um welche Beträge geht es?
- Warum sind gleich drei Ministerien zuständig?
- Warum gibt’s die Einmalzahlung nur auf Antrag?
- Wann wird ausgezahlt?
- Was ist mit Wohngeld-Empfängern?
Bei dem Thema geht die Übersicht sehr schnell verloren, das liegt nicht nur an den Zuständigkeiten für die verschiedenen Gruppen von Begünstigten. Gleich drei Thüringer Ministerien sind mit den Auszahlungen betraut: TMWWDG, TMBJS und TMIL, also die Ministerien W wie Wissenschaft (Studenten) , B wie Bildung (Fachschüler) und I wie Infrastruktur - dort ist das Wohnen zu Hause.
Um welche Beträge geht es?
Es geht um einmalige Zahlungen für Studenten und Fachschüler, die BAföG beziehen, in Höhe von 230 Euro (Heizkostenzuschuss I, bereits ausgezahlt), 345 Euro (Heizkostenzuschuss II, Zahlung steht noch aus) und 200 Euro (Einmalzahlung für alle Studenten, steht noch aus).
Wohngeldempfänger sollten ihren Heizkostenzuschuss II schon bekommen haben, es gibt aber Ausnahmen. Die Höhe des Zuschusses hängt letztlich ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder. Wer alleine wohnt, bekommt 415 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es 100 Euro.
Warum sind gleich drei Ministerien zuständig?
Die kurze Antwort lautet: Weil Deutschland noch nicht digital ist. Die lange Antwort: Die bisherigen Versuche, den Bürgern gezielt Zuwendungen zukommen zu lassen, lösten jedes Mal einen riesigen Aufwand aus. Gesetze mussten erlassen, ganze Auszahlungsplattformen programmiert werden und Anträge waren auch nötig.
Überall musste man zudem die gleichen Fragen beantworten: Wie heißen Sie, wo wohnen Sie usw. Vieles ließe sich vereinfachen, wenn irgendwo die immer wieder benötigten persönlichen Daten und auch die Kontonummer zentral zusammenfließen würden, verknüpft mit der Steuer-ID, um Doppelzahlungen und Betrug zu verhindern. Dafür müssten allerdings die auf verschiedenen Servern in unterschiedlichen Dateiformaten liegenden Daten der Ämter von Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen irgendwie zusammengeführt werden.
Das ist nicht absehbar und wird vielleicht auch grundsätzlich am Datenschutz scheitern. Der Deutsche wittert überall Gefahren, auch dort, wo keine sind. Also werden wir es ertragen müssen, dass es noch lange umständlich bleibt. Für die Heizkostenzuschüsse bedeutet das: Die Daten der Studenten mit BAföG-Bezug haben die Studentenwerke, deshalb ist hier kein Antrag nötig. Hier ist übrigens das Wissenschaftsministerium übergeordnet, bei den Fachschülern ist es eben das Bildungsministerium.
Auch die Wohngeldstellen (übergeordnet ist das Infrastrukturministerium) haben alle Angaben, weshalb auch diese Heizkostenzuschüsse automatisch kommen. Anders sieht es bei der noch ausstehenden Einmalzahlung für Studenten aus.
Warum gibt’s die Einmalzahlung nur auf Antrag?
Zunächst sei daran erinnert, was die Einmalzahlung für Studenten ist. Es ist die Kompensation für die Inflation, 300 Euro bekamen dafür u.a. Beschäftigte, die Rentner wurden hier anfangs vergessen und die Studenten auch. Am längsten warten nun die Studenten, weil die Zahlungsmodalitäten erst geklärt werden mussten.
Hier sind wir wieder bei der Problematik, dass die Daten nicht komplett vorliegen. Zwar sind von allen Studenten, die immatrikuliert sind, natürlich die persönlichen Daten gespeichert und es haben auch hoffentlich alle ihren Semesterbeitrag eingezahlt. Doch sind trotzdem nirgendwo die dazugehörigen Kontodaten gespeichert. Stichwort Datenschutz und Datensicherheit. Daten, die ich nicht habe, um deren Schutz muss ich mich auch nicht kümmern.
Es gibt keine Stelle, die alle Kontoverbindung von allen Studierenden hat, deshalb ist hier eine Antragstellung notwendig.
Nötig war es bisher auch nicht, denn die Gelder flossen ja in die Gegenrichtung: vom Studenten zur Landeshauptkasse. Und wer jetzt meint, man könne doch einfach die für die Überweisung der Semesterbeiträge verwendete Kontonummer nehmen: Erstens ist sie immer noch nicht gespeichert und zweitens werden die Semesterbeiträge oft vom Konto der Eltern überwiesen. Es ist also ohnehin ausgeschlossen, hier irgendwie mal etwas zu überweisen mit der Bitte, das Geld doch mal an den Studiosus weiterzuleiten.
Wann wird ausgezahlt?
Den Heizkostenzuschuss II für BAföG-Bezieher gibt es ab 5. April 2023, antragslos, das hat das Wissenschaftsministerium bestätigt. Auch steht mittlerweile der Termin, ab dem die Einmalzahlung von 200 Euro beantragt werden kann: Ab 15. März 2023. Hier sind nun die nötigen Ländervereinbarungen amtlich und es wurde auch jemand gefunden, der den Server bereitstellt.
Sachsen-Anhalt ist so freundlich und übernimmt das bundesweit für alle Länder. Man versucht also schon, Synergien zu nutzen. Auch bei der Programmierung des nötigen Portals.
Was ist mit Wohngeld-Empfängern?
Die meisten Wohngeldempfänger dürften ihren Heizkostenzuschuss II bereits bekommen haben, Zahltag war der 30. Januar 2023. Allerdings gibt es auch einige Betroffene, die sich noch etwas gedulden müssen oder gar komplett durchs Raster fallen. Denn der Zuschuss ist daran geknüpft, dass man in mindestens einem der Monate September bis Dezember 2022 wohngeldberechtigt war.
Ist der Antrag für diesen Zeitraum noch in Arbeit, also noch nicht abschließend bewilligt, kann es auch noch keine Zahlung der Heizkostenpauschale geben. Und wer erst ab 1.1.2023 vom neuen Wohngeld Plus profitiert, der geht beim Heizkostenzuschuss komplett leer aus. Der Grund: Keiner der den Anspruch begründenden Monate September bis Dezember des Jahres 2022 liegt im Jahr 2023.
Quelle: MDR THÜRINGEN
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 06. März 2023 | 16:40 Uhr
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