Europäischer Gerichtshof Urteil: Mehr Unterstützung bei abgesagter Pauschalreise

14. September 2023, 16:23 Uhr

Wer wegen einer stornierten Pauschalreise Probleme hat, kann künftig auf mehr Unterstützung durch nationale Gerichte hoffen. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Konkret müssen nationale Gerichte Betroffene in bestimmten Fällen auf Rechte durch eine EU-Richtlinie hinweisen, laut der ihnen unter Umständen ihr Geld zurückerstattet werden muss.

Reisende können bei Streitigkeiten um abgesagte Pauschalreisen auf mehr Unterstützung nationaler Gerichte hoffen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-83/22) urteilte, haben nationale Gerichte die Pflicht, Kläger in bestimmten Fällen zum Beispiel auf Rechte durch eine EU-Richtlinie hinzuweisen, laut der ihnen unter Umständen ihr Geld zurückerstattet werden muss.

Reisende bekommen nicht in jedem Fall ihr Geld zurück

Konkret ging es bei dem Urteil um eine Klage aus Spanien, nachdem eine Pauschalreise nach Asien abgesagt wurde, weil sich das Coronavirus am Zielort verstärkt ausgebreitet hatte. Das Urteil bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Reisende immer ihr ganzes Geld zurückbekommen. Das hängt vom Einzelfall und den geltend gemachten Ansprüchen ab.

Zudem gibt es Voraussetzungen dafür, dass ein Gericht von sich aus prüfen muss, ob gegen die sogenannte Pauschalreiserichtlinie verstoßen wurde. Konkret heißt es in einer EuGH-Mitteilung unter anderem: "Das nationale Gericht muss über alle erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügen, um zu prüfen, ob das Rücktrittsrecht von dem betreffenden Reisenden geltend gemacht werden könnte."

dpa/MDR (akq)

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