Inszeniertes Foto einer Traurige Frau, die einen Schwangerschaftstest hält  und im Bad auf dem Boden sitzt.
Ungewollt schwangere Frauen haben im Osten Deutschlands den einfachsten Zugang zu Praxen, die Abtreibungen anbieten. Bildrechte: IMAGO / Westend61

Neue Studie Schwangerschaftsabbruch: Dichteste Versorgung mit Abtreibungspraxen im Osten

10. April 2024, 17:13 Uhr

Schwangere Frauen haben in den ostdeutschen Bundesländern den einfachsten Zugang zu Praxen, die eine Abtreibung anbieten. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor. Eine Ausnahme bildet dabei Brandenburg. Insgesamt leben 4,5 Millionen Menschen in Deutschland außerhalb einer "angemessenen Erreichbarkeit" zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch.

In den östlichen Bundesländern haben ungewollt schwangere Frauen einen einfacheren Zugang zu Praxen, die Abtreibungen anbieten. Eine Ausnahme bildet Brandenburg, wie aus Teilergebnissen der sogenannte ELSA-Studie hervorgeht, die am Mittwoch vorgestellt worden.

Im Westen zeigt die Untersuchung die dichteste Versorgung in Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen und die am wenigsten dichte in Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg.

4,5 Millionen Menschen haben kein Angebot in direkter Umgebung

Laut der Studie leben rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland außerhalb einer "angemessenen Erreichbarkeit" zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch. 85 von 400 Landkreise sind demnach betroffen. Sie befänden sich vor allem in Bayern, aber auch in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Schlecht erreichbar bedeutet, dass eine Einrichtung, die einen Abbruch durchführt, mit dem Auto nicht innerhalb von 40 Minuten erreichbar ist.

Schwangerschaftsabbruch in Deutschland Nach Paragraf 218 im Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn es zuvor eine Beratung gab und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Zwischen Beratung und Abtreibung müssen mindestens drei Tage vergehen. Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.

Schlechte Vernetzung von Konfliktberatungsstellen und Abtreibungspraxen

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind laut Studie gut erreichbar, allerdings seien sie zum Teil nicht gut vernetzt mit der medizinischen Versorgung. Umgekehrt beklagen demnach etliche Beratungsstellen, dass es in einigen Regionen zu wenige Abtreibungspraxen gebe. Häufiger kritisierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen auch, dass Abtreibungen weiter über das Strafrecht geregelt würden.

Für das Projekt wurden auch Ärztinnen und Ärzte befragt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jeder und jede vierte gab an, in der Öffentlichkeit bereits bedroht oder angegriffen worden zu sein. 13 Prozent erlebten sogenannte Gehsteigbelästigung vor ihrer Einrichtung, 17 Prozent wurden angezeigt, weil sie über Abbrüche informiert oder diese durchgeführt haben.

Die große Koalition aus Union und SPD hatte in der vergangenen Legislaturperiode die von einem Forschungsverbund erstellte ELSA-Studie in Auftrag gegeben. ELSA steht für "Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung". Unter Leitung der Hochschule Fulda arbeiten im Forschungsverbund das Sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut zu Geschlechterfragen in Freiburg, die Hochschule Merseburg, die Freie Universität Berlin, die Hochschule Nordhausen und die Universität Ulm. Die gesamte Studie soll im Herbst veröffentlicht werden.

dpa, KNA, MDR (smk)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. April 2024 | 17:00 Uhr

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