Organspenderegister Wie wird die Bereitschaft zur Organspende gemeldet?
Hauptinhalt
28. Juni 2024, 10:07 Uhr
MDR AKTUELL-Hörerin Ingeborg Götze ist es bisher nicht gelungen, sich im neuen Organspenderegister einzutragen, weil man dafür einen Personalausweis mit Online-Funktion braucht. Sie fordert, dass das Registrierungsverfahren vereinfacht wird, damit sich auch ältere Menschen eintragen können. Ginge die Hinterlegung der Bereitschaft zur Organspende auch einfacher? Und welche Möglichkeiten gibt es noch?
- Wenn der Organspendeausweis nicht gefunden wird, müssen Angehörige entscheiden.
- Eine Widerspruchslösung bei der Organspenden ist umstritten.
- Andere Möglichkeiten die Bereitschaft zur Organspende zu dokumentieren sind über die Apps der Krankenkassen und die Patientenverfügung.
Ingeborg Götze will sichergehen, dass ihr Spenderausweis im Fall des Falles auch wirklich gefunden wird. Und tatsächlich sind ihre Sorgen nicht unbegründet. Felix Vieth von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiß, dass Umfragen zufolge etwa 40 Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis ausgefüllt haben. Aber: "Aus den Rückmeldungen aus den Kliniken kommt, dass dann immer nur bei 15 bis 20 Prozent der potenziellen Organspender ein Ausweis gefunden wird oder eine dokumentierte Entscheidung. Wenn kein Ausweis gefunden wird, werden die Angehörigen gefragt." Die aber wissen oft nicht, wie die oder der Verstorbene entschieden hätte.
Neuer Antrag für die Widerspruchslösung
Ein Dilemma, mit dem sich auch die Politik beschäftigt. "Das heißt für Angehörige aktuell, die mit der Frage konfrontiert werden, ob sie einer Organspende zustimmen, weil kein dokumentierter Wille des Betroffenen gegeben ist. Eine furchtbare Auseinandersetzung", sagt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann.
Gemeinsam mit Parlamentariern anderer Fraktionen hat sie in dieser Woche einen Antrag für die sogenannte Widerspruchslösung vorgelegt. Demnach wäre jeder Volljährige nach dem Tod grundsätzlich Organspender – sofern er dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Für Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, geht das zu weit: Jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen sei als Körperverletzung zu betrachten. Brysch meint: Zuerst müsse das Organspenderegister so gestaltet werden wie im Gesetz vorgesehen: "So fehlt beispielsweise die Anbindung von Pass- und Ausweisstellen an das Organspenderegister. Bis heute hat sich dazu nichts getan. Es gibt keine datenschutzsicheren Terminals, um das zu realisieren."
Weitere Möglichkeit: Patientenverfügung
Laut Gesetz soll eigentlich jeder seine Bereitschaft zur Organspende vor Ort erklären können, der aufs Amt kommt, um einen Ausweis zu beantragen oder abzuholen. In der Realität bleibt das Organspenderegister auf absehbare Zeit digital: Ab Juli soll man sich zwar zusätzlich über die Apps der Krankenkassen eintragen können – aber auch das geht nur mit Online-Ausweis.
Für alle anderen bleibt, den eigenen Wunsch schriftlich festzuhalten – und dann darüber zu sprechen. Felix Vieth von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verdeutlicht, was das bewirken kann: "Das Problem ist, dass in den Fällen, wo die Angehörigen die Entscheidung nicht kennen, sie oftmals im Zweifel gegen eine Organspende entscheiden. Und umgekehrt: In den Fällen, wo man mit den Angehörigen bereits zu Lebzeiten über die eigene Entscheidung gesprochen hat, wird mehrheitlich eher für eine Organspende entschieden."
Und um die eigene Entscheidung zur Organspende schriftlich darzulegen, gibt es neben dem Spendeausweis noch eine zweite Möglichkeit: Sie lässt sich auch in einer Patientenverfügung regeln.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 28. Juni 2024 | 08:25 Uhr