Ein Knöllchen ist an einem Fahrzeug auf einem Parkplatz an dem Scheibenwischer angebracht. 4 min
Knöllchenurteil aus Karlsruhe: Dazu Philip Raillon aus der ARD-Rechtsredaktion. Bildrechte: imago images/Daniel Schäfer
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MDR AKTUELL Do 13.06.2024 12:24Uhr 04:06 min

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Nach Knöllchen-Urteil Experte: Strafzettel muss immer den Verursacher treffen

16. Juni 2024, 14:47 Uhr

Wenn ein Auto widerrechtlich geparkt wird, können die Behörden nicht ohne Weiteres den Halter des Fahrzeugs dafür belangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht Mitte Juni entschieden. Was bedeutet das Urteil? Darüber hat MDR AKTUELL mit Philip Raillon aus der ARD-Rechtsredaktion gesprochen.

Das Knöllchen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte Juni ist nach Einschätzung des ARD-Rechtsexperten Philip Raillon auch auf andere Fälle anwendbar. Raillon weist darauf hin, dass ein Strafzettel im Straßenverkehr immer den Verursacher treffen muss, also den Fahrer und nicht den Halter. Nur weil jemand Halter sei, heiße das nicht zwingend, dass er auch Fahrer gewesen sei – das müsse ihm im Falle eines Knöllchens nachgewiesen werden.

Fahrtenbuch ist mögliche Konsequenz

Wer als Halter nicht sagen will, wer das Fahrzeug im Streitfall gefahren hat, kann zwar im Einzelfall damit durchkommen, sagte Raillon. Es sei aber gut möglich, dass er dann zukünftig zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet werde. Diese Maßnahme könne die Verkehrsbehörde zumindest bei schwerwiegenderen Verkehrsverstößen anordnen. Dann müsse man als Autofahrer oder -halter jedes Mal ganz genau aufschreiben, wer wann den Wagen gefahren habe und das könne auch "echt nervig" sein, erklärte Raillon.

Mann klagt sich durch Instanzen

Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Siegburg im Rheinland, der ein Knöllchen bekommen hatte. Sein Auto stand drei Stunden lang an einer Stelle, wo es eigentlich nur eine Stunde hätte stehen dürfen. Das Ordnungsamt stellte ihm dafür einen Strafzettel über 30 Euro aus. Der Mann zahlte nicht und äußerte sich auch nicht dazu, ob er das Auto abgestellt hatte. Er betätigte nur, dass er der Halter des Fahrzeugs ist. Weil der Bußgeldbescheid bestehen blieb, klagte er. Am Amtsgericht in Siegburg verlor der Mann.

Das Amtsgericht stützte sich in seinem Urteil auf ein Foto, auf dem zu sehen war, dass das Auto zu lange geparkt war. Auf dem Foto war aber nicht erkennbar, wer das Auto abgestellt hatte. Trotz fehlender Aussage, wer parkte, wurde der Mann zur Zahlung des Bußgeldes verurteilt. Das Gericht ging davon aus, das der Halter sein Fahrzeug dort auch abgestellt hatte. Der Mann ging in die nächste Instanz, wo seine Rechtsbeschwerde abgewiesen wurde. Deshalb zog er vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ihm Recht gab. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, der Mann sei ohne sachlichen Grund verurteilt worden. Rechtsexperte Raillon sagte dazu, ein Strafzettel müsse immer den Verursacher treffen, also hier den Fahrer.

MDR AKTUELL (das)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 13. Juni 2024 | 12:24 Uhr

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