Bundesgerichtshof Datendiebstahl: BGH urteilt zugunsten von Facebook-Nutzern
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18. November 2024, 16:46 Uhr
Nach einem Datenleck bei Facebook können Betroffene vom Konzern Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden, das Auswirkungen auf Tausende laufende Verfahren hat. Das Gericht entschied, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten bereits ausreicht, um Schadensersatz zu fordern.
- Der Kontrollverlust über die eigenen Daten, sei bereits Anlass zur Klage.
- Nutzer können mit bis zu 100 Euro Schadenersatz rechnen.
- Im April 2021 wurden Daten von einer halben Milliarden Nutzern veröffentlicht.
- Facebook beteuert, keinen Datenschutzverstoß begangen zu haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Facebook-Nutzer, deren Daten illegal abgegriffen und im Internet verbreitet wurden, vom Konzern grundsätzlich Schadenersatz verlangen können.
Die unerlaubte Verbreitung von Namen, Land, Geschlecht und Telefonnummern im Netz stelle einen immateriellen Schaden dar, der Schadenersatzansprüche der Betroffenen zur Folge habe, entschied das Gericht. (AZ: VI ZR 10/24)
Nachweis der Betroffenheit reicht aus
Der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten reiche aus, um eine Klage einzureichen, ohne dass ein konkreter wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden müsse. Betroffene müssen lediglich belegen, dass ihre Daten betroffen sind, was die Hürden für Klagen deutlich senkt.
Es sei nicht erforderlich, nachzuweisen, ob oder wie die Daten missbraucht wurden, was vielen Klägern zugutekomme, da sie oft keine Beweise für den Missbrauch haben. Zudem müssen Kläger keine Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität oder psychischen Gesundheit darlegen, was die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erleichtere.
Schadenersatzforderung von 100 Euro wohl angemessen
Im konkreten Fall verlangt ein Nutzer 1.000 Euro von Facebook. Diese Summe dürfte aber zu hoch gegriffen sein, so der BGH in einem Hinweis. Bei einem bloßen Kontrollverlust könnten 100 Euro angemessen sein.
Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Köln, hatte den Schadenersatzanspruch verneint. Diese Entscheidung hob der BGH nun auf und verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht.
Daten von über 500 Millionen Nutzern veröffentlicht
Hintergrund ist ein Vorfall aus dem April 2021: Unbekannte hatten damals Daten von rund 533 Millionen Facebook-Usern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Diese hatten die Täter abgegriffen, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausnutzten. Im Anschluss hagelte es Klagen, die bisher an Landes- und Oberlandesgerichten zum Großteil keinen Erfolg hatten.
Meta dementiert den Datenschutzverstoß
Der Facebook-Mutterkonzern Meta nennt die Klagen haltlos und unbegründet. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields hatte noch nach der Verhandlung vergangene Woche betont, es habe bei dem Vorfall keinen Datenschutzverstoß gegeben, Facebook-Systeme seien nicht gehackt worden. Die Anwälte verwiesen auf mehr als 6.000 gewonnene Verfahren, was einer Erfolgsquote von über 85 Prozent entspreche.
dpa, AFP, Reuters, (mao)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 18. November 2024 | 15:00 Uhr