222. Sitzung des MDR-Rundfunkrates Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung am 17. September 2024
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25. Oktober 2024, 16:45 Uhr
nicht öffentlich
Antrag auf Zustimmung zur Fortsetzung der Produktion der ARD-Serie "Schloss Einstein", Staffel 29
Der MDR-Rundfunkrat stimmte der Fortsetzung der ARD-Serie "Schloss Einstein" mit Beauftragung der Herstellung der 29. Staffel mit 26 Folgen durch die Saxonia Media Filmproduktionsgesellschaft mbH Leipzig zu. "Schloss Einstein" ist die am längsten existierende Kinder- und Jugendserie im deutschen Fernsehen rund um ein Internat auf dem Drosselberg in Erfurt. Die Serie ist ein wichtiger Ankerpunkt der Bindung der Zielgruppe von Kindern im Alter von 10 bis 13 Jahren an öffentlich-rechtliche Angebote. Der MDR, der KiKA und die ARD möchten die erfolgreiche Serie "Schloss Einstein" zur Einbringung in den KiKA linear und nonlinear sowie in die ARD-Mediathek fortsetzen.
Antrag auf Zustimmung zur Fortführung des Produktionsvertrags der ARD-Serie "Sturm der Liebe", Staffeln 26 und 27
Der MDR-Rundfunkrat stimmte der Fortsetzung der Telenovela "Sturm der Liebe" um 360 weitere Folgen mit Beauftragung der Bavaria Fiction GmbH zu. Die Serien sind für das Programm des ERSTEN relevant sowie wichtige Bestandteile der ARD-Mediathek. Die ARD möchte die insbesondere in der ARD-Mediathek erfolgreiche Serie "Sturm der Liebe" mit einer 26. und 27. Staffel fortsetzen.
Antrag auf Zustimmung zur Fortführung des Produktionsvertrags der ARD-Serie "Rote Rosen", Staffeln 24 und 25
In seiner Sitzung stimmte der MDR-Rundfunkrat zur Fortsetzung der Telenovela "Rote Rosen" um 360 weitere Folgen zu. Seit dem Serienstart am 6. November 2006 ist "Rote Rosen" eine tragende Säule im Nachmittagsprogramm des ERSTEN. Auch in der ARD-Mediathek ist die Serie erfolgreich und gehört zu den Top 3 im Bereich der Nutzungsdauer.
Antrag auf Zustimmung der Fortsetzung der Auftragsproduktion DIE FESTE MIT FLORIAN SILBEREISEN (DIE FESTE) für DAS ERSTE
Der zweijährigen Verlängerung des bestehenden Rahmenvertrages mit der Firma Jürgens TV GmbH für die Produktion von acht Musikshows DIE FESTE MIT FLORIAN SILBEREISEN stimmte der MDR-Rundfunkrat zu. Das ERSTE DEUTSCHE FERNSEHEN sieht DIE FESTE MIT FLORIAN SILBEREISEN als wichtigen Bestandteil für sein Programmangebot am Samstagabend und möchte diese Showreihe fortsetzen. Die Federführung für die Shows liegt beim MDR. Der MDR-Rundfunkrat hat seine Zustimmung zu dieser Vertragsverlängerung erneut sorgfältig und verantwortungsvoll abgewogen, auch kritische Stimmen fanden Gehör.
Wahl einer Vertretung für den Programmbeirat ARTE Deutschland
Im Programmbeirat ARTE Deutschland wird Sarah Sieber, Mitglied der Landesgruppe Sachsen, den MDR-Rundfunkrat ab dem 01. November 2024 weiterhin vertreten. Der Programmbeirat ARTE Deutschland tagt vierteljährlich und besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des kulturellen Lebens der Bundesrepublik. Jeder Rundfunkrat der ARD-Gesellschafter benennt ein Beiratsmitglied, der ZDF-Fernsehrat entsendet insgesamt ebenso viele Beiratsmitglieder wie die ARD. Das Gremium berät die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung in Programmfragen. Die zwölfte Amtsperiode wird bis zum 31. Oktober 2027 anhalten.
öffentlich
Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden
Der Rundfunkratsvorsitzende berichtete über den aktuellen Stand der Implementierung einer Compliance-Rahmenrichtlinie. In einer Arbeitsgemeinschaft aus Mitgliedern des Rundfunk- und Verwaltungsrates wurde an der anstaltsindividuellen Ausrichtung der Richtlinie gearbeitet. Die Compliance-Richtlinie für die Mitglieder des Rundfunk- und Verwaltungsrates des MDR soll im Oktober im Rundfunkrat beraten werden.
Als weiteren Punkt informierte der Rundfunkratsvorsitzende über Fortbildungsangebote der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK): Zum 01. Oktober werden zwei Web-Based-Trainings auf der Campus-Lernplattform der ard.zdf.medienakademie für alle Gremienmitglieder freigeschaltet. Neben dem Online-Training zur Compliance-Richtlinie, ist auch ein Modul zur Anwendung der Qualitätsrichtlinie entstanden.
Im Weiteren wurde über die Klage des Sächsischen Beamtenbundes auf einen Sitz im Rundfunkrat berichtet. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hatte am 7. August 2024 in zweiter Instanz die Entscheidung des Rundfunkrats des Mitteldeutschen Rundfunks zur Zusammensetzung des Rundfunkrates, welche dieser zu Beginn der laufenden Rundfunkratslegislaturperiode getroffen hatte, bestätigt. Da sich die Arbeitnehmervertretungen seinerzeit nicht darüber einigen konnten, welcher Verband berechtigt sein sollte, ein Mitglied in den Rundfunkrat zu entsenden, war nach dem MDR-Staatsvertrag der Rundfunkrat dazu berufen, die Entscheidung über die entsendeberechtigten Arbeitnehmerverbände selbst zu treffen. Gegen diese Entscheidung hatte der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V. Klage erhoben. Nachdem die Klage bereits in der ersten Instanz vom Verwaltungsgericht Leipzig abgewiesen worden war, hat nun auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen als Berufungsinstanz diese Entscheidung bestätigt. Eine Revision gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen nicht zugelassen. Damit bleibt es bei der durch den Rundfunkrat entschiedenen Besetzung der Positionen der Arbeitnehmerverbände.
Bericht des Intendanten
Der Intendant stellte die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR heraus, die aktuell in der Berichterstattung stark gefordert seien: Nicht nur die Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen seien vom MDR umfassend und gut begleitet worden, auch die weiter akute Hochwasserlage an der Elbe werde dank des besonderen Engagements vieler Kolleginnen und Kollegen umfangreich und aktuell aufbereitet.
Er informierte zudem über die aktuelle medienpolitische Lage: Im KEF-Verfahren stehe die Umsetzung der von der unabhängigen Kommission vorgeschlagenen Beitragsanpassung zum 01. Januar 2025 weiter aus. Die zuständigen Länder hätten bisher keinen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in die Landtage eingebracht. Die Arbeit am von den Ländern geplanten Reformstaatsvertrag gehe weiter voran. Dieser solle dazu dienen, Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu regeln, vor allem mit Blick auf die ARD. Dabei werde unter anderem diskutiert, die Anzahl der Radiowellen der ARD zu reduzieren. Eine zuletzt offenbar vorgesehene ergänzende Geschäftsleitungsstruktur für die ARD sei von den Ländern verworfen worden. Es gebe aber bisher keinen im Länderkreis geeinten Beratungsstand für eine öffentliche Anhörung.
Die Intendantinnen und Intendanten der ARD hätten noch im September 2024 die Möglichkeit, sich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Länder auszutauschen. Ziel der Länder sei es bis Ende Oktober 2024 auf einer Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig einen Beschluss zum Reformstaatsvertrag zu fassen. Ob und in welcher Höhe dabei der Rundfunkbeitrag mit festgesetzt werde, sei aktuell nicht erkennbar.
Parallel arbeite die KEF weiter an einem von den Ländern beauftragten Sondergutachten. Die Kommission war aufgefordert worden zu untersuchen, wie sich mögliche Weichenstellungen bei der Aufstellung und beim Auftrag der Anstalten finanziell auswirken könnten. Die KEF hatte in diesem Prozess stets betont, dass ihr Sondergutachten keinen Einfluss auf die bereits im Februar 2024 in ihrem 24. Bericht erfolgte Beitragsempfehlung nehmen könne. Die Empfehlung – so die unabhängige Kommission – basiere stets auf bereits gültiger gesetzlicher Rahmengebung und der geplante Reformstaatsvertrag sei keine solche Grundlage, solange er nicht in Kraft sei.
Der Intendant berichtete von den laufenden Tarifverhandlungen im MDR: Der MDR habe den Tarifpartnern den Rahmen für die Verhandlungen vorgestellt, der auf den von der KEF vorgesehenen Steigerungsraten für diesen Bereich beruhe. Die Forderung der Tarifpartner liege deutlich darüber und eine Umsetzung der KEF-Empfehlung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags durch die Länder sei ungewiss.
Am 31. August 2024 habe der diesjährige MDR-Musiksommer in Suhl seinen Abschluss gefunden. Zuvor habe der MDR über den ganzen August hinweg mit dem neu konzipierten Musiksommer Spielorte überall in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bespielt. Die Inszenierung in Suhl sei ein würdiger Abschluss für eine gelungene Musiksommersaison gewesen. Für 2025 sei dann geplant, den Musiksommer am 08. August in der Europäischen Kulturhauptstadt Chemnitz zu eröffnen, der Vorverkauf für die nächste Saison startet am 01. November 2024.
Der Intendant informierte zudem über den Sachstand zweier laufender Personalnachbesetzungsprozesse, die Verabschiedung des alten und den Start des neuen Auszubildendenjahrgangs, die Planungen zur Goldenen Henne 2024 sowie den ARD-Jugendmedientag am 13. November 2024, der ganz im Zeichen des "Jahres der Nachrichten" stehe und zu dem sich Interessierte nun anmelden können.
Berichte aus den Ausschüssen
Programmausschuss Halle
Der Programmausschuss Halle tagte am 12. September 2024. Dem Ausschuss wurden Informationen zur neuen Redaktionsleiterin bei MDR JUMP und dem Angebot der Welle vorgelegt. Des Weiteren wurden Informationen im Nachgang einer Programmbeschwerde zum Sachstand der Erarbeitung von Qualitätsstandards für Wissenschaftsjournalismus im MDR gegeben. Die Direktorin berichtete ausführlich von der Aktion "Sommergesang" des MDR-Rundfunkchors, MDR KLASSIK und MDR KULTUR. Der Programmausschuss würdigte die Aktion ebenso und hält die Präsenz der Klangkörper im Sendegebiet außerhalb der Konzertsäle für notwendig. Außerdem stellte die Direktorin das neue Förderprogramm "Fokus" von MDR und der Mitteldeutschen Medienförderung für Medienproduktionen aus Mitteldeutschland vor. Abschließend erläuterte sie dem Ausschuss die Mediaanalyse 2024 / II und die strategische Befassung dazu innerhalb des MDR.
Eine durch den Ausschuss erfolgte Programmbeobachtung zur Dokumentation "Tripperburgen" ergab positive Rückmeldungen und Einschätzungen. Es wurde die Relevanz betont, mit der herausfordernde Themen sensibel und respektvoll aufgearbeitet werden sollten.
Der Programmausschuss Halle wurde zum Sachstand und der Umsetzung der ARD-Reformagenda unterrichtet. Inhalte waren Radio-Kooperationen bei MDR KULTUR, MDR KLASSIK und MDR JUMP im Rahmen der Reformagenda sowie Änderungen im Programmschema des MDR-Kultur-Radios außerhalb der Reformagenda ab dem ersten Quartal des kommenden Jahres.
Programmausschuss Leipzig
Der Programmausschuss Leipzig tagte am 09. September 2024 in Erfurt. Gegenstand der Sitzung waren die Behandlung einer Beschwerde, der Bericht der kommissarischen Programmdirektorin und die Vorbereitung der folgenden Rundfunkratssitzung am 17. September.
Die Petentin der Beschwerde zu einem MDR Online-Beitrag "Tschüss Kohle, hallo Zukunft – Leipzig wartet auf grünen Wasserstoff" vom 02.04.2024 beanstandete, dass in dem Beitrag ihrer Ansicht nach falsch über das Gaskraftwerk der Leipziger Stadtwerke und dessen Wasserstofffähigkeit berichtet wurde. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass der Beitrag nicht gegen die im MDR-Staatsvertrag § 8 festgelegten Angebotsgrundsätze verstößt. Mitglieder des Ausschusses regten gegenüber der zuständigen Redaktion an, das Thema Wasserstoff-Projekte unter Einbeziehung verschiedener Quellen weiterhin aufmerksam zu verfolgen und über die Entwicklungen rund um das Gaskraftwerk der Leipziger Stadtwerke kritisch zu berichten.
Vorbereitend auf die anstehende Rundfunkratssitzung beriet sich der Programmausschuss Leipzig bezüglich vier Prorammvorhaben. Darüber hinaus wurde hinsichtlich des Antrags auf Zustimmung der Fortsetzung der Auftragsproduktion DIE FESTE MIT FLORIAN SILBEREISEN für DAS ERSTE ein ergänzender Beschluss gefasst. Dieser sieht die Erarbeitung eines Vorschlags für Vorlagen von Programmvorhaben vor. Zudem wird der MDR gebeten, bis Januar 2026, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Unterhaltungsangebote vorzulegen sowie sich gegenüber der beauftragten Produktionsfirma entsprechend ihrer redaktionellen Verantwortung für ein verstärktes Auftreten von regionalen (MDR-Sendegebiet) Künstlerinnen und Künstlern innerhalb der Produktion einzusetzen. In ihrem Bericht thematisierte die kommissarische Programmdirektorin unter anderem die Berichterstattung über die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, für die es aus der ARD viel Lob gegeben hat.
Telemedienausschuss
Der Telemedienausschuss tagte am 05. September 2024. Dieser befasste sich mit dem Sachstand des Beschwerdeverfahrens des Bundesverbandes Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV). Die EU-Kommission führt ein sogenanntes dialogisches Verfahren durch, um eine Informationsgrundlage für eine Einschätzung bezüglich der Beihilfebeschwerde zu erhalten. Im Wesentlichen werden drei Beschwerdegegenstände adressiert: Ein unzureichend gesetzlich ausgestalteter Telemedienauftrag, eine nicht wirksame Rechtsdurchsetzung des Verbotes der Presseähnlichkeit in Deutschland und eine nicht wirksame Kontrolle durch die Gremien. Der Ausschuss diskutierte zum Ziel und dem weiteren Fortgang des Beschwerdeverfahrens, auch vor dem Hintergrund des angekündigten Reformstaatsvertrages und möglichen Implikationen bei der beihilferechtlichen Bewertung durch die EU-Kommission. Thema der Sitzung war auch MDRfragt. Vorgestellt wurde dem Ausschuss der Einsatz von MDRfragt im Zusammenhang mit der Wahlberichterstattung zu den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen.
Vertiefende Erläuterungen wurden zum Datenschutz, dem Gewichtungsansatz und der Aussagekraft der Ergebnisse, zur demographischen Zusammensetzung der MDRfragt-Gemeinschaft gegeben. Diskutiert wurden unter anderem die Themenauswahl für die Befragungen, der Umgang und die Verwertung der Ergebnisse, aber auch der wissenschaftlich-methodische Ansatz und die Abgrenzung von MDRfragt zu repräsentativen Befragungen.
Die MDR Telemedienkoordination berichtete zur Online-Wahlberichterstattung und zu zwei Social-Media-Formaten zur Vermittlung von politischen Informationen bzw. Medienkompetenz: "KLR TXT"(mdr.de/klartext) sowie für funk "FAKECHECK". Des Weiteren erhielt der Auschuss vertiefende Informationen zum Entwurf der MDR Social-Media-Strategie sowie Informationen zu den Themenfeldern KI, Evaluierung des Kompetenz Center Digitale Distribution (KCDD) und dem MDR-Portfoliomanagement.
Bericht des Verwaltungsratsvorsitzenden
Der Verwaltungsratsvorsitzende Mirko Peglow berichtete von der vergangenen Verwaltungsratssitzung, die am 02. September 2024 stattfand. Der Verwaltungsrat habe auf seiner Sitzung am 02.09.2024 die Entlastung für beide im Entlastungszeitraum amtierenden Intendanten festgestellt und die Entlastung erteilt. Zudem habe der Verwaltungsrat den Soll-Ist-Vergleich des Wirtschaftsplans 2024 per 30.06.2024 zur Kenntnis genommen.
Der Verwaltungsrat habe auch der Umsetzung des durch die drei MDR-Landesfunkhäuser gestalteten Abendprogrammes der Landeswellen und dessen Übernahme durch weitere ARD-Radiowellen in der Zeit von täglich 20 bis 23 Uhr zugestimmt. Die Zustimmung beider Gremien sei laut MDR-Staatsvertrag erforderlich.
Ein weiteres Thema der Sitzung war die Dienstvereinbarung zum digitalen Hinweisgebersystems im MDR. Durch das seit Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz sind die Anforderungen an Absicherungen der Vertraulichkeit im Umgang mit Hinweisen gestiegen. Diese Anforderungen werden durch die Einführung des digitalen Hinweisgebersystems im MDR sichergestellt. Der Gesamtpersonalrat stimmte der Dienstvereinbarung zum digitalen Hinweisgebersystem zu. Nach positivem Beschluss des Verwaltungsrats konnte die Dienstvereinbarung zum 03. September 2024 in Kraft treten.
In Zusammenarbeit mit der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) wurde ein einheitlicher Leitfaden aller Rundfunkanstalten für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß § 31 Abs. 5 Medienstaatsvertrag (MStV) abgestimmt. Der Verwaltungsrat nahm die Informationen des MDR zur Anwendung des Leitfadens zur Kenntnis.
Intensiv habe sich der Verwaltungsrat mit dem KEF-Immobiliengutachten befasst. Dem Gremium wurden die Ergebnisse des KEF-Gutachtens vorgestellt und mit Blick auf die Immobilien in MDR-Eigentum in Leipzig, Halle, Dresden, Erfurt und Magdeburg diskutiert. Das Thema wird erneut zur vertieften Beratung aufgerufen.
Der Verwaltungsrat wurde im Rahmen der Regelberichterstattung durch die Geschäftsführung der MDR Media GmbH zur wirtschaftlichen Entwicklung der MDR Media-Gruppe informiert
Programmstrategischer Ausblick 2025+
Dem MDR-Rundfunkrat wurde dargelegt, wie sich im Rahmen des Entwicklungsplans "MDR für alle" der Prozess der ARD-Reformagenda und die im Frühjahr 2024 vorgestellten Ableitungen aus den finanziellen Rahmenbedingungen weiter konkretisieren. Der programmstrategische Ausblick 2025+ wird in den MDR-Strategieplan 2025 einfließen. Zugleich bildet der programmstrategische Ausblick 2025+ den Horizont für den nächsten turnusmäßigen MDR-Entwicklungsplan für die Zeit ab 2026. Neben der Transformation vom linearen ins non-lineare Programm und dem Umschichtungsziel, bis 2030 über den gesamten MDR hinweg rund die Hälfte des Programmbudgets für non-lineare Inhalte zu verwenden, haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den MDR verändert: Die laufenden Einnahmen müssen nach dem geplanten vollständigen Verbrauch der Rücklagen die laufenden Ausgaben decken. Überdies muss mit einer Rundfunkbeitragsanpassung für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 gerechnet werden, der Einsparmaßnahmen des MDR in Höhe von voraussichtlich 160 Mio. € mit sich bringt. Die daraus folgende Handlungsstrategie des MDR bezieht sich zum einen auf die Stärkung eines "Dual Use" von linearen und nicht-linearen Inhalten sowie zum anderen auf die Produktion von originär für die Mediathek hergestellte Inhalte.
Ergebnisse der Klausursitzung am Vortag
Auf seiner Klausurtagung am 16. September 2024 in Radebeul informierte sich der MDR-Rundfunkrat über den aktuellen und künftigen Umgang des MDR beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Dabei wurde auch über konkrete Anwendungsszenarien gesprochen. Expertinnen und Experten des MDR gaben zunächst eine Einführung und berichteten anschließend über die entwickelten KI-Richtlinien des MDR zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz sowie die angedachte künftige KI-Struktur im MDR. Dabei spielte auch die Zusammenarbeit innerhalb der ARD eine Rolle, die sich im Frühjahr auf KI-Grundsätze verständigt hatte. Die Mitglieder des Rundfunkrates würdigten die Aktivitäten des MDR und betonten die besondere Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Allgemeinen sowie des MDR im Konkreten beim Einsatz von KI, insbesondere im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag und die Angebotsgrundsätze, die bei der Erstellung und Verbreitung journalistischer Inhalte einzuhalten sind. Betont wurde unter anderem, ethische Grundsätze konsequent zu beachten, kontinuierlich Aufwand und Nutzen im Sinne eines Mehrwertes für die Nutzerinnen und Nutzer und Mitarbeitenden zu evaluieren und Aspekte des Datenschutzes und der Datensouveränität sowie des Urheberrechts im Fokus zu halten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Klausurtagung war der programmstrategische Ausblick des MDR für 2025+. Die MDR-Geschäftsleitung präsentierte dem Gremium die geplanten programmlichen Schwerpunkte und Maßnahmen des MDR. Im Zusammenhang mit dem programmstrategischen Ausblick hat der Rundfunkrat am Folgetag (17. September 2024) in seiner öffentlichen Sitzung Empfehlungen zur strategischen Ausrichtung des MDR 2025 bis 2028 diskutiert und beschlossen.
Hierin empfiehlt der Rundfunkrat der Geschäftsführung des MDR unter anderem zu prüfen, ob die strategischen Prioritäten des laufenden Entwicklungsplanes unverändert realisierbar sind und damit verbunden auch zu evaluieren, ob die definierten Sparmaßnahmen den im Entwicklungsplan avisierten Zielvorgaben für das Programmangebot zuwiderlaufen. Mit Blick auf den Auftrag, über dessen Erfüllung der Rundfunkrat wacht, betont der Rundfunkrat, dass die inhaltlichen Schwerpunkte verstärkt auf regionale Themen in den Bereichen Information, Dokumentation und Kultur sowie Angebote für die Jugend und investigativen Journalismus zu setzen sind. Verbunden mit den geplanten programmlichen Veränderungen ist die Empfehlung, das Personaltableau auf Basis der Finanzstrategie auszurichten und dieses hinsichtlich Ineffizienzen und Redundanzen zu überprüfen. Damit einhergehend soll der MDR im Rahmen der dem Rundfunkrat vorzulegenden Strategieplanung für das Jahr 2025 konkreter abbilden, inwieweit sich die Sparmaßnahmen auf das bisher bestehende Programmangebot auswirken und wenn möglich, zumindest im Ansatz darstellen, welche Folgen damit für die Angebotsstruktur in den Jahren 2026 bis 2029 einhergehen. Um seiner gesetzlich normierten Beratungsfunktion in Programmfragen gegenüber dem Intendanten gerecht werden zu können, erwartet der Rundfunkrat rechtzeitig zu wesentlichen Änderungen und Schwerpunktverlagerungen im Programm informiert zu werden.
Antrag auf Zustimmung zur Kooperation der Landeswellen der MDR-Landesfunkhäuser im Rahmen des gemeinsamen ARD-Angebotes "ARD-Abend"
Der Rundfunkrat stimmte in seiner Sitzung der Umsetzung des durch die drei MDR-Landesfunkhäuser gestalteten Abendprogrammes und dessen Übernahme durch weitere ARD-Radiowellen in der Zeit von täglich 20 bis 23 Uhr zu. Die Zustimmung des Verwaltungsrates erfolgte in seiner Sitzung am 2. September 2024. Gemäß § 4 Abs. 4 S. 3 MDR-Staatsvertrag können die Landesfunkhäuser des MDR bei der Programmgestaltung auch mit anderen Rundfunkanstalten zusammenarbeiten, wenn der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat dem nach Maßgabe des § 17 Abs. 4 Nr. 9 MDR-Staatsvertrag und § 28 Abs. 1 Nr. 5 MDR-Staatsvertrag zustimmen.
Mit dem Angebot eines ARD-Abends für die Landeswellen und Oldie-fokussierten Programme übernimmt der MDR eine aktive Rolle im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der ARD und kann dabei auf die Erfahrungen bei der Produktion der ARD-Hitnacht zurückgreifen, für die der MDR bereits die ARD-weite Federführung hat. Zudem bietet sich hierdurch die Möglichkeit, Perspektiven aus dem MDR-Sendegebiet verstärkt auch in den Radio-Angeboten anderer ARD-Landesrundfunkanstalten zu platzieren. Der Beginn für das kooperierte Angebot des MDR ist für das zweite Quartal 2025 geplant.
Kooperationsbericht des MDR 2023
Der Rundfunkrat befasste sich mit dem Kooperationsbericht des MDR für den Berichtszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. Seit 2006 verpflichtet sich der MDR, dem Rundfunkrat einen Bericht über Kooperationen mit Dritten vorzulegen, die in dem jeweiligen Berichtszeitraum stattgefunden haben. Der Kooperationsbericht ist eine freiwillige Selbstverpflichtung und dokumentiert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bereichen des MDR und Dritten. Überdies dient der Bericht der Transparenz und somit der Glaubwürdigkeit der Landesrundfunkanstalt. Die Compliance-Beauftragte trägt die Berichtsverantwortung für die Erstellung des Kooperationsberichts. Im Ergebnis kann für das zurückliegende Jahr 2023 zusammenfassend gesagt werden, dass sich die Kooperationen durchgängig an den Programminteressen des MDR orientiert haben. Die einschlägigen gesetzlichen und internen Bestimmungen wurden beachtet. Eine sachfremde Einflussnahme von dritter Seite auf Programminhalte des MDR war nach den zugelieferten Informationen nicht festzustellen.
gez. Michael Ziche, Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates