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Dem MDR-Rundfunkrat gehören 50 Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlich bedeutsamer Gruppen an. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat er drei Landesgruppen und fachspezifischen Ausschüsse gebildet.
Dem Rundfunkrat gehören 50 Frauen und Männer an. Die Mitglieder vertreten gesellschaftlich bedeutsame Organisationen und Gruppen in den drei Staatsvertragsländern des MDR - Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bildet der Rundfunkrat Ausschüsse. Dabei handelt es sich um die Programmausschüsse Leipzig und Halle, den Telemedienausschuss und den Haushaltsausschuss.
Der MDR-Rundfunkrat gliedert sich in drei Landesgruppen. Diese überwachen die Einhaltung der Angebots-Grundsätze soweit diese vom Direktor bzw. der Direktorin des jeweiligen Landesfunkhauses verantwortet werden.