Wer Hecken und Bäume im Garten hat und noch schneiden möchte, muss sich ran halten. Denn zwischen dem 01. März und 30. September gilt ein Heckenschnittverbot. Das sagt Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Denn viele Singvögel brüten in Hecken und damit sie dabei nicht gestört werden, ist ein radikaler Rückschnitt einer Hecke oder komplette Entfernen nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt.
Bäume in Haus- oder Kleingärten sind vom Schnittverbot ausgenommen und können grundsätzlich das ganze Jahr über gefällt oder zurückgeschnitten werden. Allerdings nicht uneingeschränkt: Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes sagt, dass man sich vorher vergewissern muss, ob nicht in dem Baum ein Nest ist und gebrütet wird. Hecken dürfen grundsätzlich nicht innerhalb der Nist- und Brutzeit geschnitten werden.