Hintergrund Warum Bildung in Deutschland Ländersache ist
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22. März 2012, 09:15 Uhr
Keine einheitlichen Abschlüsse, variierende Kultur- und Forschungsetats: wo man in Deutschland sein Kind zur Schule schickt oder ein Studium aufnimmt, macht massive Unterschiede. Wie kommt es dazu?
Bildung ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Nach dem Grundgesetz liegen die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen für die Kultur- und Bildungspolitik in ihren Händen ( Art. 30 GG). Nur in einigen Bereichen, wie der auswärtigen Kulturpolitik oder dem Verlags- und Urheberrecht, besitzt der Bund ein Mitspracherecht. Die Zuständigkeit der Länder für das Schul- und Hochschulwesen und die Kultur wird deshalb auch als Kulturhoheit der Länder bezeichnet.
Kultur- und Bildungspolitik durch die Länder
Die Länder organisieren ihre Zusammenarbeit vor allem über die Kultusministerkonferenz (KMK). Sie ist ein Zusammenschluss der Bildungs- und Forschungsminister. Die Runde wurde 1948 gegründet. Heute sitzen dort die Kultusminister aller 16 Bundesländer an einem Tisch und beraten über überregionale Fragen der Bildung, Hochschulen, Forschung und Kultur. Das gilt etwa für gemeinsame Standards bei Lehrplänen und Schulabschlüssen.
Die Zusammenarbeit des Gremiums gestaltet sich schwierig. Beschlüsse und Abkommen müssen einstimmig gebilligt werden. Ihre Rechtsgültigkeit bedarf der zusätzlichen Verabschiedung durch die jeweiligen Landesparlamente. Bislang trat das Gremium vorrangig durch Beratungen zu bildungs- und hochschulpolitischen Fragen in Erscheinung. Kultur wurde eher nur am Rande behandelt.
Zudem sind die Länder an der Trägerschaft und Finanzierung mehrerer übergreifender kultureller Einrichtungen beteiligt. Dazu zählen etwa das Deutsche Bibliotheksinstitut in Berlin und die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung in Darmstadt.