Bildung im Sozialismus Studium in der DDR
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11. Januar 2022, 10:27 Uhr
Wer in der DDR studieren wollte, musst vor, während und nach dem Studium viele Bedingungen erfüllen. Doch die Zielvorstellung von guten Fachleuten und zugleich linientreuen Ideologen sah in der Realität oft anders aus.
Die Höhen der Wissenschaft wurden in der DDR zwar oft zitiert. Doch sie zu erklimmen, war alles andere als einfach. Denn neben einem guten Abitur waren auch die Jugendweihe, eine saubere Kaderakte, der "festen Klassenstandpunkt" und - für männliche Bewerber - ein dreijähriger "Ehrendienst bei der NVA" ideale Voraussetzungen. Studium war Klassenauftrag. Studierwillige richteten sich darauf ein - oftmals per Lippenbekenntnis.
Politische und universitäre Auswahlkriterien
Bei der Bewerbung an Universitäten und Hochschulen ging es ähnlich zu wie beim Übergang von POS zu EOS. Zunächst erfolgte die Studienplatzvergabe nach staatlicher Bedarfsplanung, die Entscheidung für den einzelnen Bewerber sollte nach dem Leistungsprinzip erfolgen. Dennoch war sie häufig politisch motiviert. In der Regel erhielten bei gleichen Leistungen diejenigen den Vorrang, die als Arbeiter- und Bauernkinder galten. Auch über eine Verpflichtung für die bewaffneten Dienste konnte man Begünstigungen erlangen. Auch das Ministerium für Staatssicherheit nahm Einfluss auf Zulassungsentscheidungen. Wer abgelehnt wurde, dem blieb lediglich die Wahl, ein den eigenen Wünschen widersprechendes Studium aufzunehmen.
Unsicherheiten in der Planung ergaben sich dennoch. Manchmal misstrauten Hochschulkräfte den Beurteilungen und Benotungen der EOS und tendierten bei Aufnahmeprüfungen dazu, sich über den Nachweis der positiven Gesinnung und der erwiesenen gesellschaftlichen Aktivität hinwegzusetzen und jenen Bewerbern den Vorrang zu geben, die Kreativität und gedankliche Eigenständigkeit vermuten ließen. Bei wirtschaftlich dringend benötigten Studienrichtungen wurde auch von staatlicher Seite mal ein Auge zugedrückt: plötzlich spielten erbrachte Leistungen und gesellschaftliche Aktivitäten eine eher untergeordnete Rolle.
Die Arbeiter- und Bauernfakultät
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums war in der Regel das Abitur, abgelegt an einer EOS, im Rahmen einer Berufsausbildung mit Abitur, an der Volkshochschule oder einer Fachschule. Bis zu Beginn der 60er Jahre konnte die Hochschulreife auch an einer der so genannten Arbeiter- und Bauernfakultäten (ABF) erworben werden. Diese Einrichtungen waren ab 1949 aus den Vorstudienanstalten der Universitäten und Hochschulen hervorgegangenen und – wie ihr Name sagt – in erster Linie für Kinder von Arbeitern und Bauern gedacht. Ihre Studenten wurden unter der Leitung des FDGB aus allen Kreisen der DDR delegiert und in einem dreijährigen Studium zur Hochschulreife geführt. Mit Ausnahme von Freiberg und Halle, wurden 1963 sämtliche Arbeiter- und Bauernfakultäten geschlossen.
Direkt-, Fern-, Abend- oder Forschungsstudium
Seit Ende der 60er Jahre gab es vier verschiedene Wege ein Studium zu absolvieren: als Direkt-, Fern-, Abend- oder Forschungsstudium. Etwa 75 bis 80 Prozent der Studenten wählten die Form des Direktstudiums. Und das hatte seinen Grund: Ein Fern- oder Abendstudium war nur auf Delegierung oder mit Einwilligung des Betriebs möglich. Ein Forschungsstudium schloss sich einem ersten Studienabschluss vertiefend an, dauerte weitere zwei bis drei Jahre und endete mit der Verteidigung der Dissertation. Die Forschungsstudenten, die zum Teil auch in den Lehrbetrieb einbezogen wurden, erhielten ein monatliches Stipendium von 300 bis 400 Mark. Das Forschungsstudium diente der schnellen Überführung von jungen Fachkräften in die Wissenschaft. Die Kaderplanung der SED sah sich auch in diesem Fall oft dem Zielkonflikt gegenüber, gute Fachleute oder linientreue Ideologen zu fördern. Nur allzu oft klaffte hier eine deutliche Differenz.
Studieninhalte und -organisation
Für jede Fachrichtung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium gab es Lehrpläne mit festen Stundentafeln, die für alle Universitäten und Hochschulen verbindlich galten. Neben dem fachwissenschaftlichen Unterricht gehörte zu einem Studium nicht nur die obligatorische marxistisch-leninistische Grundausbildung, sondern außerdem ein mehrwöchiger Lehrgang: Zivilverteidigung für die Frauen, Militärdienst für die Männer. Die Studenten im Direktstudium waren gleich Schulklassen in Seminargruppen von 20 bis 30 Studenten einer Fachrichtung zusammengefasst. Die Seminargruppe war gleichzeitig FDJ-Gruppe und hatte als solche entsprechende Aufgaben zu übernehmen.
Einen festen Bestandteil der Lehrpläne und des Studiums bildeten die Prüfungen, die in der Regel zum Ende jedes Semesters stattfanden. Ein Student durfte nicht selbst entscheiden, wann er sich in welchem Fach prüfen lassen wollte. Er war verpflichtet, sich jeder angesetzten Prüfung zu unterziehen. In der Abschlussprüfung wurde unabhängig von der Fachwissenschaft auch Marxismus/Leninismus geprüft.
Finanziell sorglos studieren
Geldsorgen kannten die Studenten der DDR kaum. Seit 1946 wuchs die finanzielle und materielle Unterstützung von Seiten des Staates stetig. Es wurden keine Studiengebühren erhoben, man musste keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichten - und war dennoch versichert. Außerdem erhielten die Studenten zahlreiche Ermäßigungen und Vergünstigungen, wie etwa für öffentliche Verkehrsmittel. Auch die Verpflegung und das Wohnen waren preiswert. Zwar konnten die Studenten keinen Anspruch auf eine Wohnung geltend machen, bekamen jedoch bei Bedarf einen einfachen Internatsplatz zugewiesen. Das Mittagessen in der Mensa kostete zwischen 0,70 Pfennig und 1 Mark.
Viele Studenten erhielten ein staatliches Stipendium. 1962 waren es etwa 80 Prozent der Direktstudenten, ab 1981 bekamen alle Hochschulstudenten ein elternunabhängiges, einheitliches Grundstipendium von etwa 190 Mark. Hinzu kam eine Berlinzulage von 15 Mark. Zusätzlich gab es weitere Vergünstigungen und Sonderregelungen für Verheiratete, Studenten mit Kind oder auch Absolventen eines dreijährigen Wehrdienstes. Noch besser ging es denjenigen, die ihren Wehrdienst beim Ministerium für Staatssicherheit geleistet hatten oder Marxismus/Leninismus studierten. Letztere hatten in der Regel zuvor einen Beruf erlernt und erhielten auch während des Studiums einen großen Teil des zuvor erzielten Einkommens.
Viele Studenten konnten auch an dem großzügigen System der Leistungsstipendien teilhaben. Neben den eher seltenen und teils sehr hohen Sonderleistungsprämien erhielten in den 80er Jahren etwa 40 Prozent der Studenten ein zusätzliches Leistungsstipendium zwischen 60 und 150 Mark monatlich. Im Gegenzug gab es den so genannten "Studentensommer". 1967 rief der Zentralrat der FDJ die Studenten zu freiwilligen Arbeitseinsätzen während der Sommersemesterferien auf. Jeder Student sollte zumindest einmal während seines Studiums daran teilgenommen haben. Dem konnte man sich kaum entziehen ...
Staatliche Absolventenlenkung
Hatte man sein Studium beendet, bestimmte der Staat weiter. Durch die staatliche Absolventenlenkung - entsprechend den Erfordernissen der Wirtschaft wurde festgelegt, wo welcher Absolvent nach seinem Studium tätig zu sein hatte. Mancher musste in Regionen oder Ortschaften umsiedeln, die den eigenen Vorstellungen und Plänen so gar nicht entsprachen. Entsprechend zielte der Ehrgeiz der ersten Berufsjahre nicht selten darauf ab, vom neuen Arbeitsplatz so schnell wie möglich wieder wegzukommen. Sich nach dem Studium selbst um eine Stelle zu bemühen, war absolut unüblich und nur durch Beziehungen zu wiederum "höheren Stellen" möglich.