Ethische Diskussion Dürfen tote Männer Samen spenden?
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21. Januar 2020, 00:30 Uhr
Sollen verstorbene Männer ihren Samen spenden dürfen? Wissenschaftler in Großbritannien sagen: Ja! Denn es ist möglich und zulässig. Und auch in Deutschland wird über Samenspenden neu diskutiert.
Großbritannien hat ein Potenzproblem. Und das hat nur indirekt mit dem Brexit zu tun. Dem Land gehen die Samenspender aus. Seit 2005 gibt es keine anonymen Spenden mehr, seither sinkt die Spendenbereitschaft. Das Land muss importieren – etwa aus den USA oder Dänemark, was – und damit sind wir wieder beim Brexit - in Zukunft nicht einfacher wird. Aber es gibt eine Alternative. Doch dafür müsste das Land seine Gesetze ändern und auch Samenspenden von Toten zulassen.
Sperma wie andere Organe behandeln
Genau das fordern Ethiker. Männern in Großbritannien sollte es gestattet sein, freiwillig nach dem Tod ihr Sperma zu spenden, argumentieren die Wissenschaftler in einer im Journal of Medical Ethics veröffentlichten Analyse.
Sperma soll demnach rechtlich wie Organe behandelt werden, die heute bereits gespendet werden können. Das sei nicht nur technisch machbar, sondern auch "moralisch zulässig", so Nathan Hodson vom College of Life Sciences der University of und Joshua Parker vom Department of Education and Research des Wythenshawe Hospital in Manchester. Damit könnte nicht nur der Mangel in Großbritannien behoben werden, es würde außerdem die Angebotsvielfalt erhöhen, was laut den Autoren für bestimmte ethnische Gruppen ein besonderes Problem darstellt.
Elektrische Stimulation oder chirurgischer Eingriff
Das Verfahren beschreiben die Autoren als sehr einfach: die Spermien werden entweder durch elektrische Stimulation der Prostata oder durch einen chirurgischen Eingriff entnommen und dann eingefroren. Laut den Forschern gibt es bereits Fälle derartiger Samenspenden, die selbst 48 Stunden nach dem Tod entnommen noch zu Schwangerschaft und gesunden Kindern geführt haben. Obligatorische Gesundheitschecks würden außerdem die Risiken minimieren.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland
Das Embryonenschutzgesetz von 1991 verbietet eine Samenspende nach dem Tod. Das gilt auch für Samen, der zu Lebzeiten gespendet wurde. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht München 2017 die Klage einer 35 Jahre alten Witwe auf Herausgabe der Samen ihres verstorbenen Mannes abgewiesen (Az. 3 U 4080/16). Auch eine bereits befruchtete und eingelagerte Eizelle darf nach dem Tod des Samenspenders nicht genutzt werden, urteilte das Landgericht Darmstadt 2019 (Az. 8 O 166/18).
Erste Diskussion im Bundestag
Doch dieses Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß und muss überarbeitet werden, fordert die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
Die FDP hat dazu im Dezember 2019 bereits einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Spender sollten demnach testamentarisch entscheiden können, was nach ihrem Tod mit der Samenspende geschieht. In Belgien, Spanien und Großbritannien ist es bereits erlaubt, Samen nach dem Tod des Spenders für eine künstliche Befruchtung zu verwenden.
Und in Großbritannien soll diese Regelung künftig auch auf die Samenspende selbst ausgeweitet werden, schreiben Hodson und Parker. Denn wenn eine normale Organspende möglich sei, so die Wissenschaftler, gebe es keinen Grund, "warum dies nicht auf andere Formen des Leidens wie Unfruchtbarkeit ausgedehnt werden kann".
Allerdings sehen sie auch zwei große Hürden. Zum einen könnten Angehörige der Spende widersprechen. Zum anderen ist nicht klar, wer das Verfahren bezahlt.
(gp)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | 13. April 2019 | 18:00 Uhr
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