Erneuerbare Energien Sollten wir die EEG-Umlage ganz abschaffen?
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15. Oktober 2021, 18:04 Uhr
Die EEG-Umlage sinkt im kommenden Jahr deutlich. Noch-Bundeswirtschaftsminister Altmaier will sie möglichst schnell abschaffen lassen. Was meint die Wissenschaft dazu?
Heute (15.10.2021) haben die Strom-Übertragungsnetzbetreiber die neue Höhe der EEG-Umlage bekanntgegeben. Demnach wird sie im nächsten Jahr nur noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde betragen, sie wird also im Vergleich zu den vergangenen Jahren fast halbiert.
Ob dadurch der Strompreis für die Kunden ebenfalls sinken wird, ist angesichts der derzeit stark steigenden Energiepreise allerdings offen.
(Angenommen, die Senkung im Vergleich zum Vorjahr von 2,78 Cent pro Kilowattstunde würde 1:1 an den Endverbraucher weitergegeben, dann könnte eine durchschnittliche Familie mit 5.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch immerhin 139 Euro einsparen.)
Anfang der Woche brachte der scheidende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Idee ins Gespräch, mit den Parteien der kommenden Regierung die Möglichkeit abzuklopfen, die EEG-Umlage nicht erst im Laufe der kommenden vier Jahre abzuschaffen, sondern sehr schnell, also schon zu Beginn der neuen Legislaturperiode.
Wissenschaftliche Einschätzungen
Mehrere Wissenschaftler haben sich nun gegenüber dem Science Media Center (SMC) zu dieser Idee geäußert. Und bei ihnen überwiegt Skepsis, ob eine schnelle Abschaffung der richtige Schritt ist.
Prof. Dr. Claudia Kemfert ist Abteilungsleiterin für Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Sie ist gegen eine Abschaffung, aber für eine Reform der Umlage, weil die Kosten für erneuerbare Energien inzwischen deutlich niedriger sind als vor 20 Jahren.
Der Ausbau erneuerbarer Energien muss weiter vorangebracht werden, dafür bedarf es weiterer Rahmenbedingungen, die dies ermöglichen. Allein der Strombörsenpreis kann dies nicht leisten, auch wenn dieser aktuell hoch ist.
Alle Aussagen von Prof. Dr. Claudia Kemfert
"Das EEG wurde in den gut zwanzig Jahren seines Bestehens mehrmals umfassend reformiert und erweitert. Es sollte nicht abgeschafft, aber reformiert werden. Die Kosten erneuerbarer Energien sind, anders als vor 20 Jahren, deutlich niedriger. Der Ausbau erneuerbarer Energien muss weiter vorangebracht werden, dafür bedarf es weiterer Rahmenbedingungen, die dies ermöglichen. Allein der Strombörsenpreis kann dies nicht leisten, auch wenn dieser aktuell hoch ist."
"Zudem geht es nicht nur um den Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern auch um die Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch dezentrale Steuerungsmechanismen und perspektivisch die Integration von Stromspeichern. Generell sollte die Förderung erneuerbarer Energien ambitionierte Ausbaukorridore realisieren und einen systemdienlichen sowie kosteneffizienten Ausbau gewährleisten."
"Die bisherige Bilanz des Ausschreibungssystems hinsichtlich der Kosteneffizienz der Förderung ist allerdings ernüchternd: Der Abschied von fixen Einspeisetarifen hat bislang keinen Bieterwettbewerb induziert, dafür in den unterzeichneten Runden Mitnahmeeffekte für die Bietenden ermöglicht, somit sind auch die Kosteneffizienzziele nicht erreicht worden. Es sollte daher vor allem reformiert werden. Der Rationierungsmechanismus der endogenen Mengensteuerung (wenn erwartet werden kann, dass eine Windenergie-Ausschreibungsrunde unterzeichnet wird, soll die ausgeschriebene Energiemenge reduziert werden, Anm.d.Red.) sollte umgehend abgeschafft werden."
"Um die Energiewende umzusetzen, ist ein Ausbau aller erneuerbarer Energien in ganz Deutschland, auch Windenergie in Süddeutschland, notwendig. Das sogenannte Marktwertmodell bietet sich hier insbesondere an, um diese systemdienliche Anlagenwahl anzureizen. Ähnlich zum Referenzertragsmodell werden dabei eingespeiste Kilowattstunden nicht identisch vergütet, sondern jeweils korrigiert um einen Marktwertfaktor: Je höher der erwartete Marktwert, desto höher die Vergütung. Durch Differenzverträge werden so die Ausgleichszahlungen ermöglicht."
"Die Übernahme der Differenzkosten aus dem Bundeshaushalt birgt allerdings die Gefahr, dass es aufgrund von politischen Diskussionen komplett abgeschafft wird und so die Energiewende nicht vollendet werden kann. Daher sollte der Anteil am Strompreis bestehen bleiben, die existierenden erneuerbaren Energien, auch durch die bessere Ermöglichung von PPAs (Power Purchase Agreement, üblicherweise ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen Erzeuger und Verbraucher, Anm.d. Red.) im Marktsystem integriert und die Rahmenbedingungen insgesamt so verbessert werden, dass der Weg hin zu einer Vollversorgung aus erneuerbaren Energien ermöglicht wird."
Der ehemalige Abteilungsleiter für Klimaschutz und Energie beim Umweltbundesamt Prof. Dr. Uwe Leprich, der jetzt Dozent an der Universität des Saarlandes ist, sagt, dass das EEG und die Umlage schon aus rechtlichen Gründen nicht abgeschafft werden können.
Das würde bedeuten, sich von den Ausbauzielen zu verabschieden und Strafzahlungen an die EU einplanen zu müssen.
Vielmehr gehe es (wahrscheinlich auch Peter Altmaier) darum, eine Finanzierung jenseits des Strompreises zu erreichen.
Alle Aussagen von Prof. Dr. Uwe Leprich
"Die EEG-Umlage finanzierte und finanziert den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, um die europäischen und nationalen Ausbauziele zu erreichen. Die Strombörse kann das grundsätzlich nicht leisten und wurde dafür auch nicht eingeführt. Das EEG und damit verbunden die EEG-Umlage abzuschaffen würde bedeuten, sich von den Ausbauzielen zu verabschieden und entsprechende Strafzahlungen an die EU einplanen zu müssen. Kurzum: die Politik hat den Ausbau der erneuerbaren Energien bestellt, und die Verbraucher bezahlen die Investoren dafür, dass sie die Anlagen bauen. Das war beim Bau der Atom- und Kohlekraftwerke über Jahrzehnte selbstverständlich."
"Es geht Peter Altmaier nicht um die Abschaffung der EEG-Umlage, sondern um ihre Finanzierung jenseits des Strompreises – allein aus rechtlichen Gründen können die Zahlungen an die bestehenden EEG-Anlagen ja nicht ‚abgeschafft‘ werden."
"Unbestritten besteht die Notwendigkeit in Deutschland, den Packesel Strompreis zu entlasten und die zahlreichen Steuern und Abgaben durchzuforsten – insofern denkt Peter Altmaier in die richtige Richtung. Wenn man jedoch an dem Verursacherprinzip festhalten möchte, wonach Stromverbraucher und nicht Steuerzahler die Kosten der Strombereitstellung zu tragen hätten, würde vieles dafürsprechen, lediglich die besondere Ausgleichsregelung für die Industrie als Teil der EEG-Umlage künftig aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren. Denn Industriepolitik ist bei den jährlichen Budgetberatungen zum Bundeshaushalt besser aufgehoben als auf der Stromrechnung der kleinen und mittleren Stromverbraucher."
"Darüber hinaus könnte jedoch die Stromsteuer als reine Rentenfinanzierungssteuer auf das von der EU vorgegebene Minimum von 0,1 ct/kWh gesenkt sowie die Konzessionsabgabe als kommunale ‚Wegelagerer-Gebühr‘ abgeschafft und durch eine Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs ersetzt werden. In der Summe würde man dadurch eine Entlastung des Strompreises für private Haushalts- und Gewerbekunden von rund 6 ct/kWh inklusive Mehrwertsteuer erreichen – das entspricht immerhin einer Strompreissenkung von rund 20 Prozent! Sollte dies der Politik nicht reichen, könnte zusätzlich über eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom von 19 Prozent auf 7 Prozent nachgedacht werden."
"Durch die derzeit hohen Börsenpreise schrumpfen die Vergütungsansprüche der Anlagenbetreiber aus dem EEG bereits drastisch, so dass ohnehin von einer deutlich gesunkenen EEG-Umlage im nächsten Jahr auszugehen ist. Insofern spricht vieles dafür, bei der dringend notwendigen Entlastung der Strompreise für Haushalts- und Gewerbekunden zuvorderst die maximale Senkung der Stromsteuer als Rentenfinanzierungssteuer sowie die Abschaffung der Konzessionsabgabe als anachronistische kommunale Energiemengensteuer mit Nachdruck zu verfolgen."
Aber Fakt ist: Jedes Jahr werden mehrere Milliarden Euro benötigt, die als Vergütungen ausgezahlt werden. Und die müssen irgendwo herkommen.
Woher das Geld in Zukunft kommt, dazu gibt es mehrere Ideen, Theorien und Modelle. Manche (wie Prof. Leprich) befürworten eine völlig neue marktunabhängige Finanzierung. Dafür wäre ein neues übergeordnetes Gesetz nötig. Ein zweites Modell beinhaltet eine Regelung über den CO2-Preis, was gleichzeitig die Dekarbonisierung (Ausstieg aus fossilen Energieträgern Kohle, Öl, Gas) der Industrie beschleunigen würde. Ein dritter Weg könnte eine Steuer sein, bei der man Besserverdienende, die ja normalerweise auch mehr Energie verbrauchen und mehr CO2 produzieren, stärker zur Kasse bittet als sozial Benachteiligte. Oder aber eine Kombination aus CO2-Preis-Einnahmen und "Energiegeld"-Abgaben an die Bürger, wie es Bündnis '90/Die Grünen vorschlagen.
Insgesamt gebe es viele Möglichkeiten, finanzschwächere Haushalte von steigenden Energiekosten zu entlasten, meint Eva Hauser, Forschungskoordinatorin am Institut für Zukunftsenergiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes.
Eine Umschichtung der EEG-Umlage – oder gar ihre immer mal wieder vorgebrachte Abschaffung – aus politischer Gefälligkeit ist hierfür kaum das Mittel der Wahl! Denn sie wäre weder umwelt- noch sozialpolitisch treffsicher.
Alle Aussagen von Eva Hauser
"Seit nunmehr elf Jahren ist die jährliche Bekanntgabe der EEG-Umlage für das Folgejahr Auslöser politischer Debatten um dieses Instrument zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien (EE). Doch bei diesem Thema ist davon auszugehen, dass es nicht immer die Frage um eine gerechte und sachgerechte Finanzierung des EE-Ausbaus ist, die diese Debatte antreibt."
"Ginge es wirklich darum, müssten zuerst andere Punkte geändert werden: Da ist an erster Stelle zu nennen, dass die große Menge der Stromkund*innen, die die EEG-Umlage zahlen (die sogenannten ‚nicht-privilegierten Endverbraucher*innen‘) mit der EEG-Umlage nicht nur den Ausbau der EE im Stromsektor zahlen, sondern auch die industriepolitische Privilegierung der Industrie, die die Kosten des EE-Ausbaus nur in verschwindend geringem Umfang mitträgt. Hier gäbe es sicherlich Möglichkeiten zur Verbesserung!"
"An zweiter Stelle ist zu nennen, dass die EEG-Umlage durch ihre aktuelle Berechnungsformel so konzipiert ist, dass sie im Wesentlichen (und vereinfacht ausgedrückt) eine Funktion der Höhe des Stromverbrauchs (jeweils anteilig von privilegierten und nicht-privilegierten Kund*innen) und der Höhe des Spotmarktpreises ist. Ändert sich einer dieser Faktoren, hat dies maßgebliche Folgen auf die Höhe der Umlage; alle weiteren Faktoren spielen nur eine untergeordnete Rolle. Sie spiegelt damit nicht die Senkung der Kosten der EE-Technologien wider und ist (nach oben und nach unten) sehr stark von diesen beiden Faktoren abhängig!"
"Um diese Abhängigkeit zu ändern und dennoch einen ausreichenden Ausbau zu gewährleisten, bräuchte es allerdings eine strukturelle Reform der Kosten des EE-Ausbaus; eine Übernahme der Differenzkosten über die Einnahmen aus dem CO2-Handel stellt keine grundlegende Änderung hieran dar."
"Eine damit verbundene Abschaffung der EEG-Umlage ohne ein zielführendes, alternatives Finanzierungsmodell würde den Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor erheblich beeinträchtigen und zu schwerwiegenden Marktunsicherheiten führen. Eine Abschaffung der EEG-Umlage führt auch nicht zu einer signifikanten Entlastung der Haushalte, da die Ausgaben für Strom prozentual geringer sind als die Ausgaben für Wohnen, Wärme und Mobilität."
"Auch wenn diese Dinge definitiv verbesserungswürdig sind, hat die bestehende Berechnung der EEG-Umlage den Vorteil, dass sie immer noch weitaus transparenter ist als die Kosten aller anderen Energieträger, die seit Jahrzehnten implizit oder explizit von der Politik finanziell gestützt werden, während gleichzeitig ihre Schadwirkungen noch immer von der Allgemeinheit bezahlt werden. Im Abbau oft noch bestehender Privilegien für Kohle- und Atomstrom bestünde ein dritter, wichtiger Hebel für eine (sach-)gerechtere Verteilung der Kosten unseres Stromsektors und seines Umbaus."
"Viertens ist (beziehungsweise wäre) auch die (vollständige) Umschichtung der Kosten des EEG auf die Einnahmen aus dem CO2-Handel für fossile Brennstoffe (dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) eben nur eine Umschichtung der Kosten. Sie wird bisher diskutiert, um die Kosten der Energieversorgung sozial abzufedern."
"Dabei sind verschiedene Vorschläge zu unterscheiden: Das pro Kopf gezahlte Energiegeld, wie es bereits mit dem Vorschlag von Bündnis 90/ Die Grünen diskutiert wird, belastet vor allem Haushalte mit einem überproportional hohen CO2-Ausstoß. Haushalte mit geringen Einkommen und einem geringeren CO2-Ausstoß werden tendenziell entlastet. Die genaue Ausgestaltung der Auszahlung eines solchen Energiegeldes sollte allerdings mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen."
"In der Diskussion, die oft eher von politischer Kurzatmigkeit geprägt ist, wird daher eine durch die Einnahmen aus dem BEHG finanzierte pauschale Absenkung des Strompreises (wie bereits oben zitiert) vorgeschlagen. Diese würde eher diejenigen bevorteilen, die höhere Stromverbräuche haben, und dies sind in den meisten Fällen die Besserverdienenden, die sich mehr Elektrogeräte und mehr Stromverbrauch leisten können."
"Damit wäre eine Senkung des Strompreises nach dem Gießkannenprinzip mehrfach kontraproduktiv in Bezug auf das wichtige Ziel des Energiesparens und könnte sogar einen höheren Bedarf an EE-Ausbau bedeuten. Umgekehrt gibt es erwiesenermaßen bessere Möglichkeiten zur Unterstützung finanziell schwacher Haushalte, so bereits bestehende verteilungspolitische Instrumente oder progressive Abgaben, zum Beispiel bei den Netzentgelten."
"Auch eine Veränderung der Heizkostenverordnung könnte Mieter*innenhaushalte von hohen CO2-Kosten stärker entlasten und bessere Anreize zum Umbau des Gebäudebestands setzen. Nicht zuletzt könnten die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung auch zur Stärkung des ÖPNV genutzt werden, statt sie mit der Gießkanne zu verteilen."
"In der Summe zeigt sich, dass es viele Möglichkeiten gibt, finanzschwächere Haushalte von steigenden Energiekosten zu entlasten. Eine Umschichtung der EEG-Umlage – oder gar ihre immer mal wieder vorgebrachte Abschaffung – aus politischer Gefälligkeit ist hierfür kaum das Mittel der Wahl! Denn sie wäre weder umwelt- noch sozialpolitisch treffsicher."
Über alle Ideen, Modelle und Theorien wird in der Wissenschaft stark diskutiert. Wofür sich die Politik letztlich entscheidet, ist noch nicht abzusehen.
(rr/smc)
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