Auf einem Tisch liegn Geldscheine, eine Brille und ein Brief der Rentenversicherung.
Es wird ab Juli mit einem Rentenplus von mehr als drei Prozent gerechnet. Festgelegt wird die tatsächliche Höhe im Februar 2025. Bildrechte: IMAGO / Lobeca

Das ändert sich 2025 Mehr Rente, Kindergeld steigt, höherer Mindestlohn

27. Dezember 2024, 12:32 Uhr

Auf ein derzeit geschätztes Plus von über drei Prozent mehr Rente können sich Deutschlands rund 21 Millionen Rentner ab Juli freuen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 12,82 Euro. Kindergeld soll um fünf Euro pro Monat angehoben werden. Hier gibt es noch mehr Neuerungen rund um Steuern, Sozialabgaben und Unterhalt.

  


Geplante Entlastungen: Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag

SPD, Grüne und FDP wollen den steuerlichen Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, auf 12.096 Euro (312 Euro mehr) anheben. Auch soll das Kindergeld zum 1. Januar um fünf Euro pro Kind und Monat angehoben werden. Es läge damit bei 255 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bundesrat noch zustimmt. Auch stiege dann der steuerliche Kinderfreibetrag* um 60 Euro im Jahr auf 6.672 Euro pro Kind bei Verheirateten. Für Familien mit geringem Einkommen soll sich der Kinder-Sofortzuschlag um fünf Euro auf 25 Euro im Monat erhöhen.   

* Wie die Bundesregierung auf ihrer Homepage mittelt, liegt der Kinderfreibetrag zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro 2025 bei 9.600 Euro bei Verheirateten.


Höhere Beitragsbemessungsgrenzen bei Kranken- und Rentenversicherung

Weil Löhne und Gehälter gestiegen sind, gibt es ab 2025 höhere Bemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung. In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Grenze erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. 2024 lag sie in den "neuen" Ländern noch bei 7.450 Euro, in den "alten" bei 7.550 Euro. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt sie auf 9.900 Euro im Monat.

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Grenze von 62.100 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr auf 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben, darüber hinaus nicht.   

Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 69.300 Euro auf 73.800 Euro Bruttojahresgehalt bzw. 6.150 Euro Monatsgehalt. Wer mehr verdient, kann  sich privat krankenversichern lassen. 


Mehr Rente

Zum 1. Juli steht wieder eine Rentenanpassung an. Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung prognostiziert eine Steigerung von 3,5 Prozent. Wie hoch die Anhebung tatsächlich ausfällt, entscheidet das Bundeskabinett in der Regel erst im Frühjahr des betreffenden Jahres je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung.                  


Wohngeld wird angehoben

Wer Anspruch auf Wohngeld hat, bekommt ab dem neuen Jahr mehr Leistung. Nach Regierungsangaben beträgt die Steigerung im Schnitt 15 Prozent und damit etwa 30 Euro im Monat. Die Höhe des Wohngeldes hängt vom jeweiligen Einkommen, der Miete oder Belastung und von der Anzahl der Personen im Haushalt ab.  

              


Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen steigen 

Wer eine Rente wegen Erwerbsfähigkeit bezieht, kann ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 19.661 Euro (bisher 18.558,75 Euro), bei teilweiser bei 39.322 Euro (bisher 37.117,50 Euro), ohne das etwas gekürzt wird. Dabei gilt es Rahmenbedingungen zu beachten. Wer voll erwerbsmindert ist, darf nur unter drei Stunden pro Tag arbeiten.


Mindestlohn steigt, höhere Minijob-Grenze

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar um 41 Cent und liegt damit dann bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Weil der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, steigt für diese die monatliche Verdienstgrenze. Sie liegt ab 1. Januar bei 556 Euro, bisher waren es 538. Damit ist sichergestellt, dass ein Minijob auch weiter zehn Stunden pro Woche möglich ist und die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Auszubildende, Selbstständige und Ehrenamtliche.


Kurzarbeitergeld zwei Jahre lang möglich

Ab Januar gibt es 24 Monate Kurzarbeitergeld. Die Bundesregierung hat die maximale Bezugszeit von bislang zwölf Monaten damit verdoppelt. Die Sonderregelung gilt befristet für ein Jahr. Damit wurde auf die steigende Zahl der Kurzarbeiter reagiert. "Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen, hochgerechneten Daten bei rund 268.000. Das sind 76 Prozent mehr als im Vorjahr – und fast dreimal so viele wie im September 2022", erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Homepage. Die Verlängerung soll Beschäftigung sichern helfen.


Steigende Branchen-Mindestlöhne

Auch einige branchenspezifische Mindestlöhne steigen im neuen Jahr. In der Altenpflege z.B. erhalten Pflegehilfskräfte ab 1. Juli 16,10 Euro (vorher 15,50 Euro) pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 17,35 Euro (vorher 16,50 Euro) und Pflegefachkräfte 20,50 Euro (vorher 19,50 Euro). Das gilt in Pflegebetrieben. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten ist der ab Januar angehobene gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro Grundlage.                            

Mehr Mindestlohn gibt es auch in anderen Branchen: im Elektrohandwerk (von 13,95 auf 14,41 Euro ab 1. Januar 2025), im Dachdeckerhandwerk (von 15,60 auf 16 Euro für Gesellen und Gesellinnen ab 1. Januar 2025) und in der Leiharbeit (von 14 auf 14,53 Euro ab 1. März 2025)        

    


Neue Steuerregelung bei Abfindungen

Wenn im Zuge einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung vereinbart wird, die in einem Kalenderjahr komplett ausgezahlt wird, müssen Arbeitnehmer ab 2025 selber aktiv werden, um Steuern zu sparen. Bisher wurde die Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung im Rahmen der Lohnsteuerberechnung automatisch vom Arbeitgeber vorgenommen und die Steuerlast auf fünf Jahre verteilt. Ab 2025 werden Abfindungen beim Arbeitnehmer zunächst voll im Monat der Auszahlung als Arbeitslohn versteuert. Der Arbeitnehmer muss dann in seiner Einkommensteuererklärung einen Antrag auf die "Fünftelregelung" stellen – sonst bekommt er gegebenenfalls zu viel gezahlte Lohnsteuer nicht zurück.


Pflegeversicherung wird teurer

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt mit Beginn des neuen Jahres um 0,2 Prozentpunkte. Er liegt dann bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Hintergrund ist nach Angaben der Bundesregierung die steigende Zahl an Pflegebedürftigen bei absehbar weniger Beitragszahlern.     

                 


Mehr Geld für die Pflege

Angehoben werden die Leistungen für Menschen, die Pflege benötigen. Es gibt unter anderem 4,5 Prozent mehr Pflegegeld, mehr Geld für Sachleistungen und mehr Mittel für Menschen in Pflegeeinrichtungen.  

     


Elterngeld wird eingeschränkt

Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt. Wird ein Kind am oder nach dem 1. April 2025 geboren, haben Paare und Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen von bis zu 175.000 Euro Anspruch darauf. Bislang erlischt der Anspruch erst bei einem Einkommen von 200.000 Euro.


Neue "Düsseldorfer Tabelle" zum Kindesunterhalt

Der Unterhalt für Trennungskinder steigt im neuen Jahr nur leicht an. Laut der neuen "Düsseldorfer Tabelle" beträgt der Mindestunterhalt ab 1. Januar für Kinder bis zum 6. Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6. bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu zahlen. Der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, steigt von 930 auf 990 Euro an. 

                                     


Höhere Betreuungskosten absetzbar

Eltern werden mehr bei den Betreuungskosten entlastet. Ab 2025 sind 80 Prozent von bis zu 4.800 Euro absetzbar. Bisher konnten 67 Prozent von bis zu 4.000 Euro an Ausgaben für Kindergarten, Kinderkrippe oder Tagesmutter steuerlich geltend gemacht werden.


Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli wieder angepasst. Sie garantieren verschuldeten Personen mit Arbeitseinkommen ein Existenzminimum. Liegt das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag, bleibt dem Schuldner ein gewisser Teil vom Mehrverdienst erhalten. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich zudem, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltsleistungen verpflichtet ist.

Bei Alleinstehenden liegt die Pfändungsfreigrenze derzeit bei 1.491,75 Euro. In der Vergangenheit wurden die Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre angelehnt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten zum Juli angepasst, seit 2021 erfolgt dies jährlich. Die Pfändungsfreigrenzen werden gemäß einer Rundungsvorschrift etwa für das P-Konto (Pfändungs-Konto) auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet.


Leistungen für Asylbewerber sinken

Wer sich in Deutschland um Asyl beworben hat, erhält ab 2025 weniger Geld für seinen Lebensunterhalt. Die monatlichen Bedarfssätze sinken um 13 bis 19 Euro im Monat. Der jeweilige Betrag hängt vom Alter sowie der Wohn- und Familiensituation ab.   

So erhalten beispielsweise Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, künftig 441 Euro im Monat – bislang waren es 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, und Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro. Auch für Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter 25 Jahren sinken die Sätze.

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Dezember 2024 | 19:30 Uhr

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