Digitalisierung Personalausweis und Pass: Übergangsregelung für Bilder nötig
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23. April 2025, 08:24 Uhr
Wer einen neuen Ausweis beantragen will, muss das ab 1. Mai eigentlich mit einem digitalen Bild tun. Das soll sichern, dass die neuen Fotos geschützt sind vor Manipulation. Die Fotos können entweder in der Behörde aufgenommen oder vom Fotografen über einen sicheren Weg übermittelt werden. Aufgrund technischer Verzögerungen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende Juli.
Bis Ende Juli Papierfotos in Ausnahmefällen erlaubt
Künftig sollen nur noch digitale Bilder für den Personalausweis- oder Pass von den Behörden akzeptiert werden. Die Fotos können gegen eine Gebühr von sechs Euro direkt in der Behörde angefertigt werden. Auch Fotografen beziehungsweise Drogeriemärkte können weiterhin biometrische Passbilder machen, wenn sie sie mit einem zertifizierten System übermitteln können. Die neue Regelung gilt ab 1. Mai. Aufgrund technischer Verzögerungen in einigen Bürgerämtern gibt es allerdings bis 31. Juli eine Übergangsfrist – solange können Bürgerinnen und Bürger in Ausnahmefällen auch noch Papierfotos vorlegen.
"Ein solcher Ausnahmefall wäre beispielsweise gegeben, wenn eine Bürgerin oder ein Bürger im April ein Lichtbild erstellen lässt, aber erst im Mai der Termin im Bürgerbüro stattfindet", antwortet ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) auf MDR-Anfrage. Die Übergangsregelung gelte auch, wenn der Behörde noch die nötige Technik fehlt.
Gibt es in der Kommune bereits entsprechende Technik zum Erstellen des Fotos, soll diese auch während der Übergangsfrist bereits genutzt werden – auch wenn jemand noch mit einem Papierbild zum Termin kommt. "Die Kommunen sind gehalten, in solchen Ausnahmefällen auf die Erhebung der Lichtbildgebühr zu verzichten", sagt der Sprecher des BMI.
Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen wurde bereits 2020 beschlossen. Die damit verbundenen Neuerungen traten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.
Verzögerung unter anderem durch Bundestagswahl
Die digitalen Bilder sollen in den Behörden mit Hilfe spezieller Technik angefertigt werden können. Allerdings gibt es nach Angaben des Bundesinnenministeriums keine rechtliche Verpflichtung dazu, dass die Kommunen das anbieten müssen. Aber: Das Ministerium empfehle allen Kommunen dringend, ein solches Angebot zu schaffen. "Das BMI geht davon aus, dass deutlich über 90 Prozent der deutschen Kommunen künftig die Möglichkeit, Lichtbilder beim Antragstermin in der Behörde zu erstellen, bereitstellen werden", so ein Sprecher. Einige wenige würden kein Angebot vor Ort machen.
Von wem stammt die Technik in den Behörden? Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) können die Kommunen einen Anbieter frei wählen. Allerdings biete die Bundesdruckerei im Auftrag des BMI den Kommunen eine kostenfreie Ausstattung mit dem sogenannten PointID-System an. "Die Bundesdruckerei wird etwas mehr als 10.000 PointID-Systeme ausrollen. Es stehen in ausreichendem Umfang Systeme zur Verfügung, um jede Gemeinde, die dies wünscht, auch auszustatten", sagt ein Sprecher des BMI.
Zum 1. Mai sollen sich nach Angaben des BMI bereits mehrere Tausend Systeme in den Kommunen befinden. Eigentlich seien deutlich mehr Geräte zu diesem Zeitpunkt geplant gewesen. "Ein Grund, dass dieses Ziel nicht erreicht werden konnte, ist, dass viele Kommunen aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl ihre Ressourcen zunächst in die reibungslose Durchführung der Wahlen investiert haben und die für den Rollout erforderlichen technischen Vorbereitungen hinten anstellten", erklärt das Ministerium auf MDR-Anfrage. Zudem hätten an einigen Orten auch Streiks oder Umplanungen zu Verzögerungen geführt. Mehr als 10.000 Systeme sollen bis August zur Verfügung stehen.
Bilder vom Fotografen oder aus der Drogerie weiterhin möglich
Wenn die Kommune kein Aufnahmegerät anbietet oder wer sein Foto gerne woanders machen lassen möchte, kann dies nach Angaben des BMI weiterhin bei privaten Dienstleistern tun. Das sind zum Beispiel Fotografen oder Drogeriemärkte. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass sie für die Übermittlung ein zertifiziertes System nutzen. Damit werden die Fotos in eine Bundes-Cloud geladen. Für die Kunden gibt es einen QR-Code, den sie in der Passbehörde vorzeigen müssen.
Digitale Fotos sollen Manipulation verhindern
Durch den Einsatz der digitalen Bilder sollen Passfälschungen wie durch sogenanntes Morphing verhindert werden, erklärt das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf seiner Webseite. "Dadurch sollen zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte verhindert werden", heißt es dort weiter.
Was ist Morphing? "Morphing heißt eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden", erläutert das Bundesinnenministerium.
MDR (jvo)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Aktuell | 22. April 2025 | 19:30 Uhr