Neu ab April Mehr Geld, Deutschlandticket und Atomausstieg
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02. April 2023, 15:07 Uhr
Beschäftigte verschiedener Branchen bekommen mehr Geld. Die letzten bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen fallen. Der Vorverkauf für das Deutschlandticket beginnt. Die letzten Atomkraftwerke werden abgeschaltet. Mehr dazu und weitere Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im April gibt es hier.
Inhalt des Artikels:
- Deutschlandticket: Vorverkauf startet am 3. April
- Lohnzettel: mehr Netto bei gleichem Brutto
- Mehr Geld für Beschäftigte verschiedener Branchen
- Corona-Schutzverordnung läuft zum 7. April aus
- Coronavirus-Einreiseverordnung bis 7. April befristet
- Telefonische Krankschreibung: Sonderregelung endet Ende März
- Unterstützung für pflegende Angehörige in Corona-Pandemie bis 30. April
- Fahrerlaubnis: neuer Fragenkatalog für die theoretische Prüfung
- Energiesparverordnung der Bundesregierung bis 15. April
- Kernkraftwerke nach Verlängerung vom Netz
Deutschlandticket: Vorverkauf startet am 3. April
Das neue Deutschlandticket soll ab Mai bundesweit im öffentlichen Nahverkehr gelten. Am 3. April soll nach Angaben der Deutschen Bahn bereits der Vorverkauf des 49 Euro teuren Monatstickets starten. "Alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland" können damit genutzt werden, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage – ausgenommen: "Fahrten in der 1. Klasse".
Im Gegensatz zum aus dem vergangenen Jahr bekannten 9-Euro-Ticket wird das Deutschlandticket nicht als Zeitkarte, sondern als Abo angeboten werden, das monatlich kündbar sein soll oder sich sonst automatisch verlängert. Von Bundesland zu Bundesland können die Abo-Bedingungen im Einzelnen jedoch unterschiedlich ausfallen, auch Unterschiede im Preis sind bereits bekannt.
Lohnzettel: mehr Netto bei gleichem Brutto
Ab 1. April werden die seit 1. Januar geltenden höheren steuerlichen Freibeträge für Angestellte und Arbeitnehmer auch auf dem Lohnzettel sichtbar. Grund ist der dann anzuwendende geänderte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt dann in der Berechnung um 30 Euro auf 1.230 Euro, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro. Die Anhebungen wurden im Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Damit bleibt bei vielen etwas mehr Netto vom Brutto beim Gehalt übrig.
Mehr Geld für Beschäftigte verschiedener Branchen
Bauhauptgewerke: Tarifbeschäftigte Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe – etwa im Hoch-, Tief oder Straßenbau – können sich zum 1. April über eine Gehaltserhöhung freuen, im Westen um zwei Prozent und im Osten um 2,7 Prozent. Im Mai steht zudem im Tarifgebiet West und Berlin noch eine Einmalzahlung über 450 Euro an.
Maler und Lackierer: Der branchenbezogene Mindestlohn für Maler- und Lackierer steigt ab 1. April von 13,80 auf 14,50 Euro. Für Helferinnen und Helfer beträgt der Mindestlohn dann 12,50 Euro; das sind 1,10 Euro mehr pro Stunde.
Leihbeschäftigte: Der tarifliche Mindestlohn für Leihbeschäftigte liegt ab 1. April bei mindestens 13 Euro pro Stunde. Die Stundenentgelte richten sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. Nach Angaben der IG Metall betreffen die Tarifverträge "bundesweit rund 98 Prozent der mehr als 800.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland".
Corona-Schutzverordnung läuft zum 7. April aus
Die bundesweit geltende Corona-Schutzverordnung ist bis 7. April befristet. Die meisten darin ursprünglich festgelegten Maßnahmen – wie Isolationspflicht, Maskenpflicht in Bus und Bahn und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen – wurden aufgrund der sich zunehmend entspannenden Pandemielage nach und nach bereits abgeschafft.
Noch bis 7. April müssen Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen im Gegensatz zu Beschäftigten und Bewohnern jedoch weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt auch beim Betreten von Arztpraxen. Abweichende Regelungen können weiterhin mit dem Hausrecht begründet werden. "Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind", so die Bundesregierung auf ihrer Homepage.
Coronavirus-Einreiseverordnung bis 7. April befristet
Gut für die Urlaubsplanung zu wissen: Die Coronavirus-Einreiseverordnung zum Schutz gegen das Coronavirus und damit möglicherweise verbundene Einschränkungen für Einreisen aus anderen Ländern gilt nur noch bis zum 7. April.
Telefonische Krankschreibung: Sonderregelung endet Ende März
Die Möglichkeit, sich bei leichten Atemwegserkrankungen auch telefonisch krankschreiben zu lassen, endet Ende März. Die Sonderregelung wurde eingeführt zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus. Infektionsketten wurden durchbrochen, Arztpaxen entlastet.
"Unterliegen Beschäftigte einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung oder besteht eine öffentlich-rechtliche Empfehlung zur Absonderung", können diese laut Kassenärztlicher Vereinigung ab 1. April weiterhin Gebrauch machen von der telefonischen Krankschreibung. Patienten und Patientinnen können dann nach einer telefonischen Konsultation eine Krankschreibung von bis zu sieben Tagen erhalten. Danach ist im gleichen Verfahren noch eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage möglich, "längstens jedoch bis zum Ablauf des Zeitraums der öffentlichrechtlichen Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung", so der Gemeinsame Bundesausschuss der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Nötig werden könnte dies, wenn es künftig zu einer neuen Eindämmungsverordnung käme oder das Gesundheitsamt eine Absonderung auferlegen würde.
Unterstützung für pflegende Angehörige in Corona-Pandemie bis 30. April
Wer arbeiten geht und Angehörige pflegt, ist in besonderer Weise gefordert. Diese Beanspruchung hat sich für viele in der Corona-Krise noch verstärkt. Der Gesetzgeber unterstützt Betroffene mit "Akuthilfen für pflegende Angehörige".
Dafür wurde unter anderem das Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Tage verlängert. Es wird als Lohnersatzleistung gezahlt, wenn in einer akuten Situation die Pflege eines Angehörigen organisiert, sichergestellt oder selbst übernommen werden muss, weil etwa die Pflege in einer Einrichtung oder durch einen ambulanten Dienst wegen Covid-19 eingeschränkt ist. Die Regelung "zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen" wurde im Mai 2020 auf den Weg gebracht und läuft nun am 30. April aus.
Fahrerlaubnis: neuer Fragenkatalog für die theoretische Prüfung
Ab April gilt ein neuer Fragenkatalog für den Erwerb der Fahrerlaubnis. Einige Fragen wurden gestrichen, neue kommen hinzu. Betroffen sind alle Fahrzeugklassen. Für die Aufbereitung der Fragen ist die Arbeitsgruppe "Theoretische Fahrerlaubnisprüfung und Aufgabenentwicklung" zuständig. Nicht wenige Menschen müssen sich mehrfach durch die theoretische Führerscheinprüfung kämpfen: Bundesweit lag die Durchfallquote laut TÜV-Verband 2022 bei 39 Prozent, bei 1,81 Millionen abgelegten Prüfungen.
Energiesparverordnung der Bundesregierung bis 15. April
Die seit 1. September wirksame Energiesparverordnung der Bundesregierung war zunächst bis Ende Februar 2023 befristet und gilt jetzt noch bis 15. April 2023. Die darin festgelegten Maßnahmen sollten helfen, die Gasversorgung über den Winter abzusichern. Übrigens: Erdgas wird auch genutzt, um Strom zu erzeugen.
Zu den Maßnahmen gehören:
- Mietklauseln, die eine bestimmte Raumtemperatur in Wohnungen vorschreiben, werden unwirksam.
- Schwimm- und Badebecken von Privathaushalten dürfen nicht mehr beheizt werden. (Ausnahme: therapeutische Anwendungen)
- Die Temperatur in Büros von Nichtwohn-Gebäuden darf 19 Grad nicht überschreiten.
- Nicht regelmäßig genutzte Räume öffentlicher Gebäude, wie Flure, Foyers oder Technikräume, sollen nicht mehr beheizt werden – es sei denn, dies ist aus Sicherheitsgründen nötig. Ausnahmen gelten für soziale Einrichtungen.
- Die Strahler an Gebäuden und Denkmälern, die rein dem Schmuck dienen, bleiben aus.
- Leuchtreklame ist von 22 bis 16 Uhr untersagt.
- Einzelhändler sollen die Türen beheizter Geschäfte nicht offen stehen lassen.
Kernkraftwerke nach Verlängerung vom Netz
Ursprünglich war ihre Abschaltung bereits bis Ende 2022 geplant, nun sollen die Kernkraftwerke "Emsland", "Isar 2" und "Neckarwestheim 2" bis zum 15. April 2023 vom Netz gehen. Die befristete Verlängerung des Betriebs wurde von der Bundesregierung infolge der durch den Krieg in der Ukraine gefolgten Energiekrise beschlossen, um die Stromversorgung für Privathaushalte und Wirtschaft abzusichern.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. März 2023 | 17:45 Uhr