Das ändert sich 2025 Neue Grundsteuer, digitale Passbilder für Ausweise, Brief-Porto teurer
Hauptinhalt
26. Dezember 2024, 03:00 Uhr
Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer. Passbilder für Ausweise müssen digital eingereicht werden. Die Post erhöht das Brief-Porto und kommt seltener. Noch mehr Neuerungen rund um die Themen Wohnen und Verbrauchen hier.
Inhalt des Artikels:
- Neue Grundsteuer-Regelung
- Echtzeit-Überweisungen in der EU kostenlos
- E-Rechnung für Unternehmen Pflicht
- Passbilder für Ausweise nur noch digital erstellt
- Payback mit der Sparkassen-Girocard
- Briefe kommen nun oft später an
- Porto wird teurer
- Preissteigerungen beim Paketversand
- Einheitliche Ladekabel für Handys und Co.
- ARD über Satellit nicht mehr in SD
- Barrierefreiheit wird gestärkt
- Doppelnamen bei beiden Eheleuten
- Recycling-Pflicht für Altkleider
Neue Grundsteuer-Regelung
Ab dem 1. Januar wird die Grundsteuer auf Basis neuer Regeln und Hebesätze der Gemeinden erhoben. Die Berechnung des Grundsteuerwertes erfolgte bisher auf Grundlage der Wertverhältnisse zur Zeit des sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkts am 1. Januar 1964 (West), bzw. 1. Januar 1935 (Ost). Das Resultat waren Ungleichbesteuerungen für vergleichbare Objekte. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht diese Berechnung 2018 als verfassungswidrig eingestuft und der Gesetzgeber eine Grundsteuerreform auf den Weg gebracht, die nun ab 2025 greift. Grundlage sind Bescheide, die Eigentümer aufgrund ihrer Angaben zum Grundstück bekommen haben – oder bei Verzögerungen noch bekommen. Wie hoch die Grundsteuer im Einzelfall ausfällt, wird von den Städten und Gemeinden mitgeteilt.
Ziel ist laut "bundesregierung.de" kein "höheres Steueraufkommen", sondern eine einfachere und fairere Regelung. Daher soll auch in Zukunft in regelmäßigen Abständen eine Neubewertung der rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland durchgeführt werden. Für Städte, Gemeinden und Kommunen ist die Grundsteuer mit einem zweistelligen Milliardenbetrag eine der wichtigsten Einnahmequellen.
Echtzeit-Überweisungen in der EU kostenlos
Geldinstitute im Euro-Raum dürfen für Echtzeit-Überweisungen keine Gebühren mehr verlangen - solange es um Euro-Beträge und keine Fremdwährung wie schwedische Kronen oder ungarische Forint geht. Banken müssen Echtzeitüberweisungen ab 9. Januar empfangen können. Ab 9. Oktober müssen Kunden diese auch kostenlos versenden können. Technische Voraussetzung ist die Überweisung im SEPA-Standard. Echtzeit-Überweisungen werden in Sekundenschnelle durchgeführt. Bei "normalen" Überweisungen können Feiertage oder Wochenenden zu tagelangen Verzögerungen führen. Bislang wurden teilweise Zusatzgebühren von etwa 25 Cent bis 1,50 Euro pro Transaktion erhoben.
E-Rechnung für Unternehmen Pflicht
Ab dem 1. Januar müssen Unternehmen bei Umsätzen mit anderen Unternehmen mit Sitz in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Das betrifft nur Geschäfte zwischen Unternehmen, nicht die privaten Endverbraucher. Kleinunternehmen sind von der Ausstellungspflicht befreit.
Die E-Rechnung soll dem Finanzministerium zufolge die Digitalisierung der Wirtschaft fördern. So sollen insbesondere im Rechnungswesen Prozesse vereinfacht und Doppelarbeit vermieden werden werden. Die E-Rechnung ist außerdem Voraussetzung für ein geplantes Meldesystem zur Umsatzsteuer.
Passbilder für Ausweise nur noch digital erstellt
Ab 1. Mai 2025 dürfen Bilder für Personalausweise oder Reisepässe nur noch digital eingereicht werden. Das soll Bild-Manipulationen durch z.B. Morphing verhindern. Dazu erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seiner Homepage: "Morphing bezeichnet eine Technik, mit der Lichtbilder (i. A. für Pass, Personalausweis und ausländerrechtliche Ausweisdokumente) elektronisch manipuliert werden können, indem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen."
Die digitalen Passfoto-Dateien werden an Automaten direkt in den Behörden aufgenommen. Aufnahmen aus Fotostudios sind nur zulässig, wenn diese von einem zertifizierten Studio über eine sichere Verbindung digital an die Behörde übertragen werden.
Payback mit der Sparkassen-Girocard
Wer mit Deutschlands größtem Einkaufs-Treueprogramm Payback Punkte sammelt, kann das künftig automatisch über seine Sparkassen-Girocard. Hierzu gibt es eine neue Kooperation mit den Sparkassen und teilnehmenden Partnern. Bei Rewe und Penny sowie dem Zoohändler Fressnapf können ab 2025 keine Punkte mehr gesammelt werden. Diese Händler bieten nur noch eigene Treueprogramme über ihre Apps an. Dafür sind Edeka und der Netto Marken-Discount neue Payback-Partner. Das Treueprogramm hat nach eigenen Angaben mehr als 31 Millionen aktive Kunden und mehr als 700 Partnerunternehmen.
Briefe kommen nun oft später an
Briefe sind ab 2025 gewöhnlich länger unterwegs. Statt standardmäßig am nächsten Tag zugestellt zu werden, dauert es ab Januar 2025 einen Tag länger. Ausnahmen bilden Einschreiben. "Das Einschreiben erreicht den Empfänger in der Regel bereits am Tag nach der Einlieferung", erklärt die Deutsche Post auf ihrer Homepage. Die Brief-Zusatzleistungen "Nachnahme national“, “Prio-Brief“ und “Einschreiben Eigenhändig” würden wegen geringer Nachfrage ganz eingestellt, heißt es dort auch.
Porto wird teurer
Für mehrere Briefgruppen steigen die Portopreise. So werden Standardbriefe und Kompaktbriefe um je 10 Cent teurer, von 85 auf 95 Cent. Für Postkarten steigt das Porto von 70 auf 95 Cent - sie werden damit genauso teuer wie Standardbriefe. Großbriefe werden um 20 Cent teurer und kosten dann 1,80 Euro. Maxibriefe schlagen dann mit 2,90 Euro zu Buche. Das sind 15 Cent mehr.
Preissteigerungen beim Paketversand
Wer mit DHL Päckchen und Pakte versendet, muss ab 2025 tiefer in die Tasche greifen. Päckchen der Größe S werden um 20 Cent teurer und kosten dann 4,19 Euro. Die Größe M klettert von 4,79 Euro auf 5,19 Euro. Zwei- und Fünf-Kilo-Pakete verteuern sich um je 70 Cent, von 5,49 Euro auf 6,19 Euro und von 6,99 Euro auf 7,69 Euro. Für Pakete ab 10 Kilogramm bleiben die Preise gleich.
Neu ist das Produkt DHL Kleinpaket, das die Warenpost national ersetzt. Die Sendungen dürfen dann acht statt bisher fünf Zentimeter hoch sein (insgesamt: 25 cm x 35,3 cm x 8 cm). Und noch ein Vorteil kommt hinzu: "Außerdem bietet die neu inkludierte Haftung bis 20 Euro Warenwert je Sendung noch mehr Leistung", erklärt die DHL.
Einheitliche Ladekabel für Handys und Co.
Elektronische Kleingeräte wie Handy, Kopfhörer, Digitalkamera und Tablet dürfen in der EU ab 28. Dezember 2024 nur noch mit einheitlichem Ladekabel mit USB-C-Stecker verkauft werden. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Geräte müssen dann keine Ladeteile mehr mit im Paket haben. Ob ein Netzteil enthalten ist oder nicht, muss auf der Verpackung erkenntlich sein.
Die neue Regelung ist nicht nur nutzerfreundlicher: "Die einheitlichen Ladegeräte werden zu einer erheblichen Reduktion von Elektroschrott führen. Pro Jahr fallen durch die verschiedenen Ladegeräte rund 11.000 Tonnen Elektroschrott an", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage.
ARD über Satellit nicht mehr in SD
Die ARD stellt zum 7. Januar 2025 die Verbreitung per Satellit in SD-Qualität ein. Das betrifft Das Erste sowie alle Dritten Fernsehprogramme. Das Programm ist dann nur noch in der höheren HD-Qualität empfangbar. Informationen und Hilfe bei der Umstellung gibt es auf der Videotexttafel 499 und online bei ARD Digital. Dort heißt es auch: "Allerdings könnte die SD-Abschaltung auch für Kabelkundinnen und Kabelkunden eine Umstellung bedeuten, da einige Kabelnetzbetreiber bereits angekündigt haben, die Verbreitung der Fernsehprogramme der ARD in SD-Qualität ebenfalls am 7. Januar 2025 zu beenden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Kabelnetzbetreiber."
Barrierefreiheit wird gestärkt
Ab dem 28. Juni gelten Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte, die nach dem Stichtag in den Verkehr gebracht werden, als auch für Dienstleistungen, die ab dann erbracht werden. Ausgenommen von der Pflicht sind nur Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten. Das Ziel: Menschen mit Behinderungen, Senioren und weniger technisch Affine sollen die Angebote ohne fremde Hilfe finden und nutzen können. Das ist im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geregelt. Damit wurde eine EU-Norm umgesetzt. Damit sollen Smartphones, Laptops, Fernseher mit Internetzugang, Geld- und Ticketautomaten, Bankdienstleistungen, aber auch Webseiten, Telefonie und Messenger-Dienste einfacher und damit barrierefrei gestaltet werden.
Eine Übergangsfrist von drei Jahren gibt es etwa bei vor dem 28. Juni 2025 geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen. Bereits im Einsatz befindliche Selbstbedienungsterminals können noch 15 Jahre in alter Form genutzt werden.
Doppelnamen bei beiden Eheleuten
Ab Mai 2025 können Eheleute beide einen Doppelnamen führen. Bisher war dies nur einem Ehepartner erlaubt. Die Regelung gilt auch für schon verheiratete Paare. Für Kinder, die am 1. Mai das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darf der Nachname ebenfalls in einen Doppelnamen geändert werden. Bei vollendetem fünften Lebensjahr muss das Kind der Namensänderung zustimmen. Kinder dürfen auch dann einen Doppelnamen tragen, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen tragen. Außerdem kann künftig im Falle einer Scheidung nicht nur ein Elternteil den Ehenamen ablegen; auch gemeinsame Kinder können ihre Nachnamen ändern.
Recycling-Pflicht für Altkleider
Verschlissene Altkleider und Alttextilien sollen ab 2025 extra entsorgt und damit wertvoller Rohstoff nicht achtlos auf Deponien verbrannt werden. Die öffentlichen Entsorger müssen laut einer EU-Richtlinie dann kostenlose Möglichkeiten dafür anbieten, wie bereits für Glas, Papier oder Bioabfälle. Das kann etwa durch eigene Sammelcontainer oder durch Angebote der Wertstoffhöfe geschehen. Mit der Neuregelung sollen mehr nicht mehr brauchbare Kleidungsstücke und Textilien wie Bettwäsche und Handtücher recycelt und damit die Umwelt entlast werden. Noch tragbare Kleidung kann weiterhin in den Altkleider-Container. Es ist weiterhin nicht verboten, die kaputten Sachen im Restmüll zu entsorgen, aber es wird ausdrücklich nicht empfohlen.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Dezember 2024 | 19:30 Uhr