Der Redakteur | 26.02.2024 Wann muss ich blinken und wann nicht?
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26. Februar 2024, 15:11 Uhr
Nur die Hälfte der Autofahrer blinkt laut Dekra-Unfallforschung richtig. Ermittelter Schwachpunkt einer entsprechenden Studie: die "abbiegende Hauptstraße". Hier können Sie Ihr Blink-Wissen nochmal auffrischen.
Nur 22 Prozent der von der Dekra wissenschaftlich beobachteten Autofahrer haben sich 2018 richtig verhalten an der abknickenden Vorfahrtstraße, so die amtliche Bezeichnung. Dabei ist die Regel nicht anders als anderswo. Biege ich ab, blinke ich, fahre ich geradeaus, blinke ich nicht. Bedeutet: Ich zeige an, wo ich hinfahren will. Und der Irrglaube, man muss auch blinken, wenn man die Hauptstraße geradeaus verlässt, hält sich hartnäckig, ist aber falsch.
Wer die Hauptstraße geradeaus verlässt, muss nicht blinken
Bedeutet: Wenn die Hauptstraße nach rechts abknickt und ich verlasse sie, indem ich geradeaus in eine kleine Nebenstraße fahre, dann fahre ich geradeaus und zwar ohne zu blinken. Allerdings kreuzt man dann natürlich die Gegenspur der abknickenden Vorfahrstraße, bedeutet: Das möglicherweise erforderliche Anhalten auf der Hauptstraße sollte gut vorbereitet werden, unter Zuhilfenahme der Rückspiegel.
Frauen blinken besser als Männer
Laut der Dekra-Erhebung blinkten im Kreisverkehr rund 53 Prozent richtig, an Kreuzungen rund 56 Prozent und auf der Autobahn rund 67 Prozent. Und noch etwas kam heraus: Die Dekra-Unfallforscher beobachteten, dass Frauen (53 Prozent) häufiger richtig blinkten als Männer (45 Prozent) und auch bei den Lkw-Fahrern waren mehr Vorbildliche zu finden: 62 Prozent blinkten richtig.
Blinken im Kreisverkehr
Im Kreisverkehr Blinken. Vielleicht kann das "i" als Eselsbrücke dienen. Das heißt: Wenn ich im Kreisverkehr fahre und diesen verlassen will, dann blinke ich, wenn ich reinfahre, also noch außerhalb bin, hingegen nicht.
Das ist so ein wenig die einzige Ausnahme, wo das Blinken beim "Abbiegen" etwas ausgehebelt wird, dazu kommt noch die Grundregel "rechtzeitig". Wer im Kreisverkehr aus der nächsten Ausfahrt gleich wieder raus will und quasi nur "rechts abbiegt", hat wenig Zeit, "rechtzeitig" zu blinken.
Rechtzeitig anfangen zu blinken
Anders sieht es aus, wenn das Abbiegen an einer klassischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren erfolgt. Hier kann man gar nicht zeitig genug anfangen. Schon das Einordnen in die richtige Spur muss durch rechtzeitiges Blinken angezeigt werden und dann sollte durchgeblinkt werden, auch wenn die Ampel rot anzeigt.
Blinkmuffel: Gericht verhängt "Komplettschuld"
Das Amtsgericht im saarländischen Lebach hat 2021 einem Autofahrer die volle Schuld an einem Unfall zugeschrieben, der ohne zu blinken einfach links abgebogen war. (Aktenzeichen: 13 C 499/18)
In diesem Moment hatte nämlich schon jemand zum Überholen angesetzt. Der abbiegende Autofahrer hatte dabei ausgesagt, er habe erst unmittelbar vor dem Abbiegen geblinkt. Zu spät für den nachfolgenden Fahrer.
Auch das Wechseln der Richtungsfahrbahn zum Beispiel auf Autobahnen sollte rechtzeitig durch Blinken angezeigt werden und nicht quasi erst mit dem Einlenken. Gleiches gilt auch innerorts, etwa wenn es mehrere Fahrspuren gibt.
Das Amtsgericht Bad Segeberg hatte einem Blinkmuffel die Komplettschuld gegeben. (Aktenzeichen: 17 C 196/12) Der war - ohne zu blinken - einem parkenden Auto ausgewichen und hatte den nachfolgenden Verkehr im Heck.
Der Argumentation des Blinkmuffels, dieser sei doch aufgefahren und demzufolge schuld an dem Unfall, wollte das Gericht nicht folgen. Der Unfall sei ausschließlich auf das fehlende Blinken zurückzuführen.
Als Blinken noch Winken war
Ein kleiner Ausflug in die Blink-Geschichte zeigt, dass man sich schon frühzeitig mit diesem Problem befasst hat. Laut Paragraf 26 der "Verordnung über den Kraftverkehr" aus den 1920er-Jahren musste man per Handzeichen (senkrechtes Hochhalten des Armes) die "Absicht des Stillhaltens" anzeigen. Das war das Bremslicht sozusagen.
Das Abbiegen wurde mit einem waagerechten Arm angezeigt, der aus dem Fenster gehalten wurde, was schwierig war, wenn der Fahrer nicht mittig saß und auch kein Beifahrer an Bord war. Eine "mechanische Einrichtung" durfte deshalb auch benutzt werden, die über Bodenzüge betrieben wurde und - so hatte es Hersteller Bosch verstanden - die Umrisse des Fahrzeugs auch sichtbar verändern sollten.
Auch die Zeiss Ikon AG in Dresden hatte am 25. August 1932 ein Patent erteilt bekommen für einen "Fahrtrichtungsanzeiger, der elektromechanisch gesteuert und mit einem federnden Sperrteil versehen ist". Der Fortschritt war auch hier nicht aufzuhalten: Die Pfeile wurden rasch beleuchtet und blinkten irgendwann auch.
Seit 1956 dürfen Neufahrzeuge in Deutschland nur noch mit Blinkern ausgestattet werden. Diese wanderten von der mittigen B-Säule nach vorn und nach hinten an die äußeren Ecken der Fahrzeuge, mittlerweile ergänzt um zusätzliche Blinker an den Außenspiegeln. Ein Hauch von Retro sozusagen.
Handzeichen bei Zweirädern erlaubt
Das Geben von Handzeichen bleibt den Zweirädern vorbehalten. Kleinkrafträder und Mofas dürfen, müssen aber keine Blinker haben. Radfahrer müssen per Handzeichen einen Richtungswechsel anzeigen. Übrigens auch aus eigenem Interesse. Das Auto, das zum Überholen ansetzt, ist stärker.
MDR (ifl)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 26. Februar 2024 | 16:40 Uhr