Steuererklärung Geld sparen: Diese Tierkosten können von der Steuer abgesetzt werden
Hauptinhalt
19. September 2023, 05:00 Uhr
Mehr als 30 Millionen Haustiere leben in deutschen Haushalten. Je nach Größe und Art kann das ganz schön ins Geld gehen. Was viele nicht wissen: Einige Kosten können von der Steuer abgesetzt werden. Besonders viel sparen kann, wer aus beruflichen Gründen ein Tier beherbergt. Ob Betreuung oder Versicherung: Wir geben einen Überblick, wo der Fiskus finanziell unterstützt.
Futter, Spielzeug, Tierarztkosten – Haustiere können ganz schön kostspielig sein. In der Regel ist es eine private Entscheidung, sich die tierischen Freunde ins Haus zu holen. Dennoch gibt es einige wenige Ausnahmen, in denen die Kosten für Hund, Katze und Co von der Steuer abgesetzt werden können.
1) Haushaltsnahe Dienstleistung
Waschen, Schneiden, Föhnen: Besuch vom Tierfriseur
Amüsant, aber wahr: Die Kosten für den Tierfriseur können von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings funktioniert dies nur, wenn der Friseur zum Halter nach Hause gekommen ist. Wer hingegen mit seinem Tier in einen Salon geht, profitiert von dieser steuerlichen Erleichterung nicht. Denn Zuhause durchgeführt gilt der Service als haushaltsnahe Dienstleistung.
Was ist eine haushaltsnahe Dienstleistung? (Bitte aufklappen.)
Damit eine Arbeit als haushaltsnahe Dienstleistung gilt, gibt es zwei Voraussetzungen:
1. Es muss sich um eine Aufgabe in den eigenen vier Wänden handeln.
2. Die Arbeit würde normalerweise von einem Mitglied des Haushalts ausgeführt werden. An dessen Stelle wird aber ein Dienstleister beschäftigt. Ein Beispiel ist die Beschäftigung einer Putzkraft. In Paragraph 35a des Einkommensteuergesetzs (EStG) heißt es in Abschnitt 2 dazu: "Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, [...], ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen."
Füttern und Gassi gehen: Betreuung der Tiere zu Hause
Ungünstige Arbeitszeiten oder ein Urlaub: Manchmal braucht man Hilfe bei der Betreuung des Tieres. Wenn es sich dabei um einen professionellen Service handelt, dann kann dieser von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Die Bedingung dafür ist, dass die Betreuung dennoch im eigenen Heim stattfindet. Die Kosten für ein Tierhotel können hingegen nicht geltend gemacht werden.
2) Versicherungsschutz: Tierhalterhaftpflichtversicherung
Als sogenannte private Versicherung kann die Tierhalterhaftpflicht – auch als Hundehalterhaftpflicht oder Hundehaftpflicht bezeichnet – abgesetzt werden. Dafür werden die Kosten als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben. Achtung: Der Höchstbetrag darf dabei nicht überschritten werden. Er liegt derzeit bei 2.800 Euro für Selbstständige und 1.900 Euro für Beamte, Angestellte und Rentner.
3) Tierhaltung aus beruflichen Gründen
Besitzer, die aus beruflichen Gründen ein Tier – zum Beispiel einen Hund – halten, können sich deutlich mehr Geld vom Staat zurückholen. Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. schreibt dazu auf seiner Webseite: "Bereits 2010 hat der Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, entschieden, dass ein Diensthund als Arbeitsmittel anzusehen ist. Die Konsequenz aus diesem Urteil ist, dass ein Diensthund im Steuerrecht zum Beispiel den Fahrten zur Arbeit oder Fachbüchern gleichgestellt ist. Entsprechend können Besitzer und Besitzerinnen alle Kosten für die Pflege des Tieres – dazu zählen eben auch Futter, Leine oder Hundegeschirr – als Werbungskosten von der Steuer absetzen." Zudem muss in der Regel auch keine Hundesteuer gezahlt werden.
MDR (jvo)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 19. September 2023 | 20:15 Uhr