Ein vertriebener Palästinenser aus der Stadt Rafah läuft auf der Flucht vor den Kämpfen neben einem von israelischen Kampfflugzeugen zerstörten Gebäude.
Die israelische Armee war Anfang Mai trotz internationaler Warnungen in Rafah vorgerückt. Bildrechte: picture alliance/dpa | Abed Rahim Khatib

Nahost-Krieg Internationaler Gerichtshof: Israel muss Rafah-Offensive stoppen

24. Mai 2024, 20:50 Uhr

Der Internationale Gerichtshof hat Israel verpflichtet, seine Offensive in Rafah sofort zu beenden. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen kam damit teilweise einem Eilantrag Südafrikas nach. Von einem Rückzug israelischer Truppen aus dem gesamten Gazastreifen war in dem Urteil hingegen nicht die Rede. Israel reagierte am Freitagabend mit einer Stellungnahme, darin weist das Land Aussagen des Gerichts und den "Völkermord"-Vorwurf Südafrikas zurück.

Der Internationale Gerichtshof hat den sofortigen Stopp der israelischen Militäroffensive in Rafah im Süden des Gazastreifens angeordnet. Das Gericht in Den Haag gab damit am Freitag einem Antrag von Südafrika teilweise statt. Südafrika hatte den Abzug der israelischen Truppen aus dem Gazastreifen einschließlich der Stadt Rafah gefordert.

IGH: Israel muss "unverzüglich" seine Rafah-Offensive einstellen

Israel müsse "unverzüglich seine Militäroffensive und jede andere Aktion im Gebiet Rafah einstellen", erklärten die Richter. Zur Begründung hieß es, die Offensive könne zu Lebensbedingungen beitragen, die "zur vollständigen oder teilweisen Zerstörung" der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen führen könne.

Israel wies diese Aussage am Freitagabend in einer gemeinsamen Stellungnahme des Außenministeriums und des Büros für nationale Sicherheit zurück: Man habe in Rafah keine Militäraktionen durchgeführt, die derartige Lebensbedingungen schafften, hieß es darin. Auf die Anordnungen des IGH ging die Stellungnahme nicht näher ein.

Gericht: Israel muss Grenzübergang nach Ägypten offenhalten

Von einem Rückzug israelischer Truppen aus dem gesamten Gazastreifen war in dem Urteil zwar nicht die Rede, wohl aber wies das höchste UN-Gericht Israel an, den Grenzübergang Rafah an der Grenze zwischen dem Gazastreifen und Ägypten offen zu halten. Dieser Schritt sei nötig, um "die dringend benötigte Grundversorgung und humanitäre Hilfe in großem Umfang ungehindert zu gewährleisten".

In der Stellungnahme Israels hieß es dann, man werde seine Bemühungen fortsetzen, humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu lassen und im Einklang mit dem Gesetz handeln, um den Schaden für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen so weit wie möglich zu verringern.

Guterres: Entscheidungen des IGH sind rechtlich bindend

Das Gericht hat keine Möglichkeit, die Umsetzung seiner Urteile zu erzwingen. UN-Generalsekretär António Guterres betonte jedoch, die Entscheidungen des IGH seien rechtlich bindend. Er vertraue darauf, "dass die Parteien der Anordnung des Gerichtshofs ordnungsgemäß nachkommen werden", sagte sein Sprecher.

Südafrika ersuchte das UN-Gericht nun schon zum dritten Mal um zusätzliche Maßnahmen gegen Israel. Im Dezember hatte das Land vor dem IGH gegen Israel den Vorwurf eines Völkermords im Gazastreifen erhoben. Das Gericht wies Israel daraufhin im Januar an, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um Handlungen im Zusammenhang mit einem "Völkermord" im Gazastreifen zu verhindern. Eine Waffenruhe ordnete das Gericht jedoch nicht an.

Israel weist Völkermord-Vorwürfe zurück

Israel hält die Völkermord-Vorwürfe Südafrikas hingegen für "falsch, empörend und abscheulich". In der Stellungnahme vom Freitagabend hieß es, Israel habe nach dem Terrorangriff vom 7. Oktober einen "gerechten Verteidigungskrieg" begonnen, um die Hamas zu eliminieren und die Geiseln zu befreien.

Die israelische Armee war Anfang Mai trotz internationaler Warnungen in Rafah vorgerückt und führt eigenen Angaben zufolge "gezielte" Einsätze in der Grenzstadt aus, wo sie die letzten verbleibenden Hamas-Bataillone verortet.

afp, dpa (mze)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 24. Mai 2024 | 16:00 Uhr

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