Das polnische Kohlekraftwerk Turow
Die tschechische Regierung fordert wegen des Kohleabbaus in Turów 50 Millionen Euro Entschädigung von Polen. Bildrechte: imago images / CTK Photo

Für Umweltschäden Kohleabbau in Turów: Polen bietet Tschechien 40 Millionen Entschädigung

24. Januar 2022, 16:58 Uhr

Im Dreiländereck gibt es seit mehr als zwei Jahren Streit um den polnischen Tagebau Turów. Polen sieht seine Energieversorgung nur mit dem weiterführenden Braunkohleabbau gesichert. Die Umweltveränderungen durch das Abbruchgelände machen aber nicht an der Grenze zu Tschechien und Deutschland halt. Tschechien fordert deshalb eine Entschädigungssumme.

Tschechien fordert im Streit um den Braunkohletagebau Turów im Dreiländereck 50 Millionen Euro Entschädigung von Polen. Die polnische Regierung sei jedoch nur zur Zahlung von 40 Millionen Euro bereit. Das sagte die tschechische Umweltministerin Anna Hubackova der tschechischen Nachrichtenagentur CTK. Hubackowa hatte sich in der vergangenen Woche mit der polnischen Umweltministerin Anna Moskwa getroffen, um einen Ausweg aus der verfahrenen Lage zu finden. Die tschechische Regierung will nun in dieser Woche über den Kompromiss beraten.

Staub, Lärm, wenig Wasser

Tschechien will mit der Millionenforderung vom Nachbarland Polen die teils bereits entstandenen und künftig noch entstehenden Bergbauschäden abgegolten haben. Vor allem durch die Grundwasserabsenkung in Turów sei die Trinkwasserversorgung im Umkreis gefährdet, da Brunnen versiegen würden, heißt es von Tschechien.

Der Streit wegen der Betriebsverlängerung des Tagebaus währt seit mehr als zwei Jahren. Tschechien fordert die Schließung des polnischen Tagebaus Turów aus Umweltschutzgründen. Tschechische Bewohner der Grenzregion klagen über die Belastung durch Staub und Lärm und einen Rückgang des Grundwassers. Die polnische Regierung hatte aber 2020 trotz des Protestes die Genehmigung für Turów um weitere sechs Jahre verlängert.

Schließung des Tagebaus gefordert

Mit dem Fall ging Tschechien bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und reichte dort Klage ein. Der EuGH ordnete daraufhin im Mai 2021 die sofortige Schließung des Tagebaus an. Im September wurde Polen zu Zahlungen in Höhe von einer halben Million Euro pro Tag verurteilt, weil es den Braunkohleabbau dennoch nicht stoppte. Zahlt Polen das Zwangsgeld nicht, will sich die EU stattdessen vorbehalten, Fördermittel nicht nach Polen auszureichen.

Bedenken auch von deutscher Seite

In Zittau sieht man mit Sorge auf den Weiterbetrieb von Turów. Oberbürgermeister Thomas Zenker befürchtet auch auf deutscher Seite Auswirkungen des Abbaus, unter anderem auf das Grundwasser, die Luftqualität und Bodenstabilität in seiner Stadt. Von deutscher Seite gibt es allerdings keine Entschädigungsforderungen.

Protest am Betriebsgelände

Erst vor zwei Wochen hatten am Betriebsgelände des Braunkohletagebaus tschechische, polnische und deutsche Umweltaktivisten gegen den Kohleabbau demonstriert. Sie lehnen eine außergerichtliche Einigung zwischen Tschechien und Polen ab, in der Befürchtung, dass ihre Interessen und Rechte dadurch nicht genügend geschützt würden. Vielmehr setzen sie auf den Europäischen Gerichtshof. Er will nach Angaben der Grünen Europa-Abgeordneten Anna Cavazzini Anfang Februar zunächst eine weitere Stellungnahme zu der Klage abgeben. Ein Gerichtsurteil wird noch dieses Jahr erwartet, sollte Tschechien seine Klage nicht zurückziehen.

Demonstration
Umwelschützerinnen und Umweltschützer protestierten mit Plakaten gegen den Weiterbetrieb des Kraftwerkes Turow. Bildrechte: imago images/CTK Photo

Quelle: MDR(ma)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 24. Januar 2022 | 08:30 Uhr

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