Justizreform Polen verstößt gegen EU-Recht
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05. November 2019, 13:00 Uhr
Polen hat mit einer Absenkung des Pensionsalters für Richter und Staatsanwälte gegen EU-Recht verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag und erklärte damit einen weiteren Teil der umstrittenen Justizreform der PIS-Regierung für unzulässig.
Absenkung des Pensionsalters ist Rechtsbruch
Im konkreten Fall hatte die polnische PIS-Regierung 2017 neue Ruhestandsregeln für Richter und Staatsanwälte durchgesetzt. Statt mit 67 Jahren sollten Frauen mit 60 und Männer mit 65 Jahren in Pension gehen. Ausnahmen hätte nur der Justizminister genehmigen können, und der ist ein Mann der PIS-Partei. Kritiker sahen darin eine Zwangspensionierung und den Versuch der PIS-Regierung, die Justiz auf ihre Linie zu bringen. Der Europäische Gerichtshof entschied nun, dass die Ruhestandsreglung die Unabhängigkeit der Richter beschneide, und dass die unterschiedlichen Ruhestandsalter eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts seien. Geklagt hatte die EU-Kommission
Reaktion Polens
Die polnische Regierung hatte bereits im vergangen Jahr auf die Klage der EU-Kommission reagiert und das umstrittene Gesetz zum Pensionsalter geändert. Sie begrenzte die Befugnisse des Justizministers und hob das Pensionslater für Frauen auf 65 Jahre an. Die EU-Kommission muss nun prüfen, ob Polen mit diesen Änderungen dem Urteil vom Dienstag bereits entspricht. Anderfalls könnte sie erneut vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Dann drohen Polen finanzielle Sanktionen.
Umstrittene Justizreform der PIS-Regierung
Die PIS-Regierung hat die polnische Justiz seit 2015 mit einer Reihe von Gesetzen umgebaut. Die EU-Kommission als Hüterin des EU-Rechts geht deswegen seit 2016 gegen das Mitgliedsland Polen vor. Der Vorwurf: Die PIS-Regierung beschneide die Unabhängigkeit der Justiz in ihrem Sinne und untergrabe so das System der Gewaltenteilung.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL TV | 24. Juni 2019 | 19:30 Uhr