Thüringer Landtag Gesetz zu Windrädern im Wald tritt vorerst nicht in Kraft - FDP erwägt Verfassungsklage
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05. Januar 2024, 09:54 Uhr
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Das rechtlich umstrittene Gesetz gegen Windräder im Wald in Thüringen tritt vorläufig nicht in Kraft. Nach Angaben der Landtagspräsidentin Birgit Pommer sei nicht geklärt, ob Thüringen die entsprechende Kompetenz hat, das so zu regeln. Laut Pommer wurden die Landtagsfraktionen und Abgeordneten ohne Fraktion bereits vor Weihnachten informiert.
Gesetz mit Mehrheit von FDP, CDU und AfD beschlossen
FDP, CDU und AfD hatten den Gesetzentwurf am 8. Dezember 2023 im Landtag gemeinsam beschlossen. Das von der FDP vorgelegte Gesetz soll den Bau von Windenergieanlagen in Thüringens Wäldern erschweren. Ein generelles Verbot von Windrädern, das bis 2022 galt, war vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig gekippt worden.
Vor der Verabschiedung des FDP-Entwurfes war im Landtag ein Streit darüber entbrannt, ob die geplante Regelung gegen das Grundgesetz verstößt. Der Ältestenrat hatte den wissenschaftlichen Dienst des Landtages beauftragt, das zu prüfen. Noch vor Abschluss der Prüfung wurde die Änderung des Waldgesetzes beschlossen. Landtagsdirektor Jörg Hopfe hatte die Parlamentarier davor gewarnt und vorgeschlagen, das Ergebnis der Prüfung abzuwarten.
Das geänderte Gesetz enthält erneut Regeln, die den Bau von Windrädern im Wald nahezu unmöglich machen. So sollen Windräder nur auf Kahlflächen gebaut werden - und auch nicht auf allen.
Prüfung zur Gesetzgebungskompetenz dauert an
Laut Pommer hat Landtagsdirektor Hopfe nach der Verabschiedung die Thüringer Staatskanzlei beauftragt, dringend notwendige Daten zu beschaffen, um prüfen zu können, ob auch die erneute Änderung des Waldgesetzes gegen das Grundgesetz verstoße. In einem Schreiben an die Fraktionen, das MDR THÜRINGEN vorliegt, schreibt Pommer, dass sie über das Gesetz unverzüglich entscheiden werde, sobald geklärt sei, ob sie es überhaupt dürfe.
Die Thüringer Gesetz- und Verordnungsblätter erscheinen üblicherweise zum Monatsende. Die Verfassung des Freistaates bestimmt in Artikel 85, dass die Landtagspräsidentin verfassungsmäßig zustande gekommene Gesetze ausfertigt und innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet.
FDP erwägt Verfassungsklage
Die FDP-Gruppe im Thüringer Landtag erwägt laut einem Bericht der "Thüringischen Landeszeitung (+)" eine Verfassungsklage zum neuen Gesetz zu Windkraftanlagen im Wald. Laut FDP-Gruppensprecher Thomas Kemmerich soll Landtagspräsidentin Pommer aufgefordert werden, die Ausfertigung des Gesetzes nachzuholen. Die FDP wirft ihr zweifelhaftes Auslegen der Verfassung vor. Sollte Pommer nicht handeln, wird die FDP-Gruppe laut Kemmerich ein Eilverfahren vor dem Verfassungsgericht anstrengen.
MDR (log/dr/mm)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 03. Januar 2024 | 19:00 Uhr
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