Gericht Thüringer Wölfin darf nicht geschossen werden

20. Februar 2020, 19:31 Uhr

Während der Abschuss der Wolf-Hund-Mischlinge in Thüringen in der kommenden Woche erleichtert werden soll, ist die Tötung ihrer Mutter weiterhin untersagt. Am Donnerstag betonte ein Gericht in Gera den besonderen Schutz der Wölfin.

Die bei Ohrdruf lebende Wölfin darf vorerst nicht getötet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gera am Donnerstag entschieden. Es gab damit einem Eilantrag des Naturschutzbundes (Nabu) Deutschland statt. In dem etwa 100 Quadratkilometer großen Schutzgebiet genießen Wölfe laut Gericht vorrangigen Schutz.

Das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz hatte zuvor einem Abschuss zugestimmt. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Wölfin zwar zu einer streng geschützten Tierart gehöre, die Entnahme aber gerechtfertigt sei, um Schäfer vor weiterem wirtschaftlichen Schaden zu bewahren. Die Wölfin hatte im vergangenen Jahr in der Region zahlreiche Schafe und Ziegen gerissen. Darunter waren auch Tiere, die mit Elektrozäunen geschützt waren.

Gericht: Wolf genießt besonderen Schutz

Bei seiner Entscheidung hätte das Landesamt nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen, so nun die Auffassung der Kammer in Gera. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes ist und als solche besonderen Schutz beanspruchen könne, heißt es in der Begründung. Das Gericht warf auch die Frage der Verhältnismäßigkeit auf: "Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen." Die Kammer habe im Verfahren beispielsweise höhere Zäune und einen stärkeren Einsatz von Schutzhunden angesprochen.

Wolfshybride sollen abgeschossen werden

Auch wenn die Wölfin vorerst nicht geschossen werden darf - ihr Nachwuchs soll getötet werden: In der kommenden Woche tritt in Thüringen eine spezielle Verfügung in Kraft, nach der der Abschuss der Wolfshybride am Standortübungsplatz Ohrdruf erleichtert werden soll. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden, hieß es aus dem Umweltministerium. Damit werde die Wildtierpopulation des Wolfs vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt. Eine Vermischung der Gene gefährde den Fortbestand der Wolfspopulation. Zwei der Tiere wurden nach Angaben des Umweltministeriums schon am 14. und 19. Februar getötet. Bei beiden Hybriden soll es sich um weibliche Tiere gehandelt haben.

Quelle: MDR THÜRINGEN/maf

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 20. Februar 2020 | 19:30 Uhr

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