Ohrdruf Thüringen erleichtert Abschuss von Wolfs-Hybriden
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17. Februar 2020, 20:00 Uhr
Vier Hybride aus Wolf und Hund sollen noch rund um Ohrdruf leben. Nach Angaben des Thüringer Umweltministeriums wurde ein Mischling bereits am Freitag erlegt. Jetzt soll der Abschuss der weiteren Tiere erleichtert werden.
Das Land Thüringen will den Abschuss der Wolfshybride am Standortübungsplatz Ohrdruf (Kreis Gotha) erleichtern. Das kündigte am Montag das Umweltministerium an. Laut Umweltstaatssekretär Olaf Möller tritt am 25. Februar eine spezielle Verfügung des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Kraft. Darüber wurden am Montag bereits Jäger und Jagdverbände informiert. Trotz großen Einsatzes sei es bisher nicht gelungen, die Wolf-Hund-Hybride zu erlegen, hieß es. Mit der neuen Regelung hoffe man auf bessere Chancen, die Tiere vor einem möglichen Abwandern töten zu können. Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungs- und Jagdschutzberechtigte sowie speziell geschulte Jagdscheinhinhaber in den Landesforsten.
Wolfshybrid in Thüringen geschossen
Nach Angaben des Ministeriums wurde am vergangenen Freitag ein Hybrid geschossen. Man gehe von vier weiteren Mischlingen im Revier aus, heißt es. Damit nicht irrtümlich ein Wolf erlegt wird, gelten strenge Vorgaben. Die Ausnahmegenehmigung für "wolfsfarbene Tiere" gilt bis Ende April. So soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht während der Gebär- oder Aufzuchtzeit geschossen wird. Schwarz gefärbte Hybride dürfen bis Jahresende erlegt werden. Die Verordnung gilt auf einer 275 Quadratkilometer großen Fläche um den Übungsplatz.
Hybrid-Abschuss aus Gründen des Artenschutzes
Das Thüringer Umweltministerium hat das Vorgehen nach eigenen Angaben mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden, hieß es. Damit werde die Wildtierpopulation des Wolfs vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt. Eine Vermischung der Gene gefährde den Fortbestand der Wolfspopulation, so das Ministerium.
Für die Wölfin selbst gilt noch eine Schonfrist: Die Umweltverbände BUND und Nabu hatten Klage gegen die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Tiers eingereicht. Bis zur - noch für Februar erwarteten - Entscheidung im Eilverfahren am Verwaltungsgericht in Gera soll die Wölfin nicht getötet werden.
Quelle: MDR THÜRINGEN/maf
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 17. Februar 2020 | 20:00 Uhr