Wasserentnahme In diesen Regionen darf in Thüringen kein Wasser mehr aus Bächen oder Seen entnommen werden

26. Juli 2023, 12:02 Uhr

Wegen der anhaltenden Trockenheit und niedriger Wasserstände besteht in vielen Thüringer Regionen ein Wasserentnahmeverbot aus Flüssen, Bächen, Teichen oder Seen. Jedoch sind nicht alle Landkreise betroffen.

Wegen der anhaltenden Trockenheit haben erneut viele Kreise und kreisfreie Städte in Thüringen umfangreiche Verbote erlassen, Wasser aus Teichen, Seen, Flüssen oder Bächen zu entnehmen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa für Feuerwehreinsätze oder zum Tränken von Vieh. Unterschiede gibt es trotzdem im Detail. Wer gegen die Verbote verstößt, kann bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen. So ist die Lage in Thüringen

Die Lage in Mittelthüringen

Seit dem 13. Juli darf im Kreis Sömmerda kein Wasser mehr aus Bächen, Seen und Flüssen genommen werden. Weiterhin erlaubt ist laut Landratsamt, Vieh zu tränken und das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimer oder Gießkanne. Grund für das erneute Verbot sind laut Mitteilung des Landratsamtes die niedrigen Wasserstände, die auch die Niederschläge des Winterhalbjahres nicht ausgleichen konnten. In April, Mai und Juni hab es weit weniger als im langjährlichen Durchschnitt geregnet, so dass die Wasserstände seit Wochen kontinuierlich zurückgehen. Brunnennutzer fordert das Landratsamt zudem zu Sparsamkeit auf. Rasen sollten von 9 bis 18 Uhr nicht gewässert werden.

Das Weimarer Land hat am 10. Juli ein Verbot erlassen. Seitdem sei die Entnahme von Wasser aus Ilm, Magdel, Vippach, Scherkonde und Pfiffelbach untersagt, teilte das Landratsamt mit. Wegen der niedrigen Wasserstände würden die Gewässer sowie die im und am Wasser lebenden Organismen und Pflanzen nachhaltig gestört. Die zusätzliche Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen oder Teichen verstärke dies noch erheblich.

In der Stadt Weimar gilt ab dem 27. Juli ein Entnahmeverbot. Dieses gab es bereits im vergangenen Sommer. In Erfurt dagegen gibt es schon seit mehreren Jahren ein durchgehendes Entnahmeverbot, das weiterhin gilt. Nur ein Abschöpfen mit Eimer oder Gießkanne bleibt weiter erlaubt.

Die Lage in Südthüringen

Im Ilm-Kreis bleibt laut einer Mitteilung des Landratsamts das bereits 2018 erlassene Verbot der Entnahme von Wasser per Pumpen oder Schläuchen, die das natürliche Gefälle ausnutzen, bestehen. Auch hier wurden niedrige Pegel als Grund genannt. In Suhl und im Landkreis Sonneberg gelten ebenfalls Entnahmeverbote für Wasser. In Suhl ist dies seit dem Frühjahr 2020 durchgehend verboten. Im Landkreis Hildburghausen gilt zwar aktuell noch kein Verbot. Doch ist laut Landratsamt noch im Juli geplant, die Entnahme von Wasser per Allgemeinverfügung wie in den anderen Südthüringer Landkreisen zu verbieten.

Die Lage in Ostthüringen

Wegen ausgetrockneter Böden und niedriger Wasserstände ist im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus allen Gewässern per Pumpe, um etwa Becken und Speichern zu befüllen, seit 8. Juli verboten. Davon ausgenommen ist laut Landratsamt nur die Saale, weil die Talsperren genug Wasser abgeben. Das Schöpfen von Wasser per Hand mit Eimern oder Gießkannen aus Bächen, Flüssen, Seen, Teichen und Quellen bleibe auch hier erlaubt. Frühere Genehmigungen, um Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen, Teichen oder Quellen zu verwenden, würden damit widerrufen. Verstöße können auch hier mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Bereits seit Ende Juni und bis voraussichtlich Oktober darf aufgrund niedriger Wasserstände in Jena kein Wasser mehr aus Bächen, Seen und Quellen entnommen werden. Eine Ausnahme gelte auch hier für die Saale, teilte die Stadt mit.

Für den Saale-Holzland-Kreis gilt ebenfalls ein solches Verbot. Wegen der Trockenheit darf seit dem 24. Juni und voraussichtlich bis Ende Oktober kein Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen oder Quellen entnommen werden. Ausgenommen vom Verbot sind neben landwirtschaftliche Flächen auch Sportplätze, die zunächst weiter von 20 Uhr bis 6 Uhr gewässert werden dürfen. Dies gilt nach Angaben des Landratsamtes auch für die Orla - und im Gegensatz zu Jena - für die Saale. Die Weiße Elster ist dagegen vom Verbot nicht betroffen.

Für diese gibt es jedoch wiederum in Gera ein Entnahmeverbot. Dort darf schon seit mehreren Jahren kein Wasser mehr entnommen werden, auch wenn zuvor eine Erlaubnis vorlag. Im Saale-Orla-Kreis ist es ebenso schon seit mehreren Jahren verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen, Teichen und Quellen zu entnehmen. Seit Sommer des vergangenen Jahres gilt das Verbot auch für Orla und Saale. Verboten ist im Saale-Orla-Kreis sogar, per Eimer oder Gießkanne Wasser zu entnehmen. Brunnen sind vom Verbot jedoch nicht betroffen.

In anderen Ostthüringer Regionen sind die Verbote nicht ganz so streng. So ist es im Kreis Greiz zumindest erlaubt, etwa mit Eimern oder Gießkannen Wasser per Hand abzuschöpfen. Alle weiteren Entnahmen müssen genehmigt werden. Im Altenburger Land wurde das Entnahmeverbot erst im April 2023 aufgehoben. Trotzdem gilt auch hier, dass nur per Hand - also mit Eimer oder Gießkanne - Wasser aus Flüssen und Bächen entnommen werden darf. Ansonsten ist eine Erlaubnis des Landratsamtes nötig.

Die Lage in Nordthüringen

Im Unstrut-Hainich-Kreis darf ab dem 25. Juli kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen und Seen entnommen werden. Das Entnahmeverbot gilt vorerst bis Ende September. Es zielt in erster Linie auf Pumpen ab, die sehr viel Wasser innerhalb kurzer Zeit fördern können. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist weiterhin erlaubt.

"Ein Entnahmeverbot ist aktuell nicht geplant", heißt es dagegen aus dem Eichsfeld-Kreis. Dies gilt auch für den Kyffhäuserkreis. Das Landratsamt verweist darauf, dass die Wasserbehörde genehmigen muss, wenn per Pumpe Wasser aus Unstrut, Wipper oder Helme entnommen werden sollte. Für kleinere Fließgewässer gebe es grundsätzlich keine Genehmigungen, was "de facto einem Verbot der Wasserentnahme" darstellt. Auch im Kreis Nordhausen gibt es schließlich keine Allgemeinverfügung, die die Wasserentnahme verbietet. Jedoch weist das Landratsamt aufgrund der anhaltenden Trockenheit von 2018 bis 2022 auf sehr niedrige Wasserstände für Wipper, Bode, Helme, Zorge und Bere sowie beim Grundwasser hin. Auch 2023 habe sich die Situation nicht sehr gebessert. Daher wird zum sparsamen Umgang mit Wasser aufgefordert: Rasen, Landwirtschaftsflächen oder Sportanlagen sollten möglichst nicht zwischen 10 und 19 Uhr bewässert werden.

Die Lage in Westthüringen

In Westthüringen gibt es keine förmlichen Verbote. Doch im Wartburgkreis gilt trotzdem bereits, dass bei Niedrigwasser Wasserpumpen nicht genutzt werden dürfen. Im Kreis Gotha ist derzeit kein förmliches Verbot geplant. Jedoch seien in der Vergangenheit laut Landratsamt nur "sehr sparsam" Erlaubnisse erteilt, aus Flüssen oder Bächen Wasser zu entnehmen.

Collage: Eine landwirtschaftliche Maschine im Einsatz und ausgetrockneter Boden 112 min
Bildrechte: imago images/Westend61/YAY Images | Collage MDR

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MDR (rom/jn)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 10. Juli 2023 | 14:00 Uhr

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