Bundesgerichtshof Tausende betroffen: Kündigung von Sparkassen-Sparverträgen ist unzulässig
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01. September 2023, 18:42 Uhr
Tausende Sparkassenkunden in Thüringen können aufatmen. Der Bundesgerichtshof hat Kündigungen von Sparverträgen laut Verbraucherzentrale für unzulässig erklärt. Seit 2019 wurden gut verzinste Sparverträge gekündigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kündigung von Tausenden Sparverträgen durch Thüringer Sparkassen für unzulässig erklärt. Das teilte die Verbraucherzentrale Thüringen mit. Seit 2019 wurden Thüringern gut verzinste Sparverträge gekündigt. Das hätten die Sparkassen laut BGH nicht gedurft.
Der BGH bestätigt damit in seinem höchstrichterlichen Urteil seine bisherige Rechtsprechung zu Prämiensparverträgen. Schon 2019 hatten die Richter erklärt, unter welchen Voraussetzungen Prämiensparverträge gekündigt werden konnten. Trotzdem hätten viele Sparkassen weiterhin Verträge gekündigt, weil sie das BGH-Urteil für ihre Verträge nicht für anwendbar hielten, so die Verbraucherschützer.
Nacn Angaben des Verbraucherschützers und Finanzexperten Andreas Behn hatte zuletzt die Sparkasse Gera-Greiz unbefristete Sparverträge zum 31. Oktober dieses Jahres gekündigt und dies mit der angespannten Ertragslage der Kreditinstitute begründet. Behn rät betroffenen Kunden dazu, der Kündigung zu widersprechen.
Gleiches gelte für Kunden anderer Thüringer Sparkassen, die in den vergangenen Monaten und Jahren die Kündigungen erhalten haben und deren Ansprüche noch nicht verjährt sind. Sofern Kündigungen noch nicht abgeschlossen sind, empfiehlt Behn auch betroffenen Kunden anderer Thüringer Sparkassen, aktiv Kontakt mit der jeweiligen Sparkassen aufzunehmen, um etwa einen Vergleich oder eine Fortsetzung des Vertrages zu vereinbaren. Dies gelte dann, wenn keine noch Vergleiche abgeschlossen oder die Aufhebung ihrer Sparverträge vereinbart wurde. Zu dem Thema gibt es zudem eine Schlichtungsstelle zu dem Thema bzw. beantwortet die Verbraucherzentrale Fragen.
Laut Verbraucherzentrale betrifft das
- die Sparkasse Altenburger Land,
- die Kreissparkasse Nordhausen,
- die Wartburg Sparkasse,
- die Kreissparkasse Unstrut-Hainich,
- die Sparkasse Mittelthüringen sowie
- die Sparkasse Jena-Saale-Holzland.
Auswirkungen habe das BGH-Urteil zudem auch auf die Musterfeststellungklage, die gegen die Sparkasse Altenburger Land geführt werde. Die Sparkasse hatte im September 2020 rund 6.000 Verträge vom Typ S-Vermögensplan gekündigt.
Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2023 (XI ZR 221/22) zum Nachlesen.
Die Sparkasse Mittelthüringen erklärte am Freitag in einer ersten Reaktion, sie habe die Entscheidungsgründe noch nicht abschließend analysieren können. Sie gehe aber davon aus, dass die Entscheidung "keine größeren Auswirkungen auf Kundenbeziehungen haben wird." Zur Begründung verwies die Sparkasse darauf, dass sie bereits seit Bekanntwerden der ersten Entscheidungen zu derartigen Verträgen darauf hingewirkt habe, mit ihren Kunden eine allseits befriedigende Lösung zu finden. Mit "den Kunden" seien einvernehmlich die Prämiensparverträge beendet worden. Zahlen nannte die Sparkasse nicht.
MDR (JH/rom)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 01. September 2023 | 12:55 Uhr
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