Saalfeld-Rudolstadt Gericht entscheidet im parteiinternen Streit: AfD darf Kandidaten nicht neu wählen
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08. März 2024, 18:00 Uhr
Im parteiinternen Streit der AfD um die Kandidatenliste für die Kreistagswahl in Saalfeld-Rudolstadt hat das Landgericht Gera eine Entscheidung getroffen. Missachtet der Kreisverband die Verfügung, drohen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder sogar eine Haftstrafe.
Die AfD darf ihre Kandidatenliste für die Kreistagswahl in Saalfeld-Rudolstadt und für die Stadtratswahl in Rudolstadt vorerst nicht neu wählen. Das hat das Landgericht Gera in einer einstweiligen Verfügung entschieden. In dem Verfahren geht es darum, dass der Kreisverband bereits im vergangenen Herbst die Kandidatenliste für den Kreistag und Stadtrat gewählt hat.
AfD-Kreisverband will Wahl wiederholen
Als Spitzenkandidat wurde dabei jeweils der AfD-Landtagsabgeordnete Karlheinz Frosch nominiert. Der AfD-Kreisverband versuchte seitdem allerdings, die Wahl zu wiederholen, mit der Begründung, es seien zu wenige Kandidaten gewählt worden. Ein Termin dafür wurde zuletzt für den 10. März angesetzt.
Frosch befürchtete, bei einer Neuwahl von der Liste gestrichen zu werden. In den Kreisverband seien inzwischen viele neue Mitglieder eingetreten, er sei wegen seiner eher gemäßigten politischen Einstellung in der AfD unbeliebt, sagte Frosch MDR THÜRINGEN.
AfD-Landtagsabgeordnete wehrt sich gegen Wahlwiederholung
Frosch wehrte sich daher vor Gericht gegen die angesetzten Wahlwiederholungen. Das Landgericht Gera gab dem Antrag auf einstweilige Verfügung statt. Nach Angaben des Gerichts konnte Frosch glaubhaft nachweisen, dass bei der Wahlversammlung im Herbst wirksame Beschlüsse gefasst wurden.
Zudem wäre er bei einer Neuwahl möglicherweise in seinem Recht verletzt worden, auf Listenplatz eins zu kandidieren. Laut Landgericht wäre eine Wiederholungswahl auch rechtswidrig, da sie weder in den Satzungen der AfD noch im Thüringer Kommunalwahlgesetz vorgesehen ist.
Frosch hatte zudem beantragt, dass das Landgericht per einstweiliger Verfügung sämtliche neu angesetzten Wahlen untersagt. Diesen Antrag wies das Gericht aber ab, weil es dafür an der nötigen Eilbedürftigkeit fehlt.
Verantwortlichen droht Haft von bis zu sechs Monaten
Falls der AfD-Kreisverband die einstweilige Verfügung missachtet, drohen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro beziehungsweise den verantwortlichen Personen eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
MDR (wh/jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichen | 08. März 2024 | 15:30 Uhr
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